Frankreich - Alkoholtest an Board

Es gibt 25 Antworten in diesem Thema, welches 3.057 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von varabaer.

  • Ab Juli sit in Frankreich das Mitf+ühren von zugelassenen und nicht abgelaufenen Alkoholtests obligatorisch. Man kann sie z.b. in Tankstellen, bestimmt auch in Apotheken, käuflich erwerben. Kosten glaube ich 2 Euro.


    Es besteht kein Zweifel, hier die Informationen aus meinem Französischen Forum:


    Décret n° 2012-284 du 28 février 2012 relatif

  • sich der Fahrer selbst kontrollieren und bei Verstössen Selbstanzeige erstatten ??


    Und mit ausländ. Kennzeichen, muss ich dann auch sowas mithaben? Dann brauch ich bald die Ladefläche nur für gesetzl. vorgeschriebene Dinge in Europa ...


    ... Verbandspackerl, Pannendreieck, Warnwesten, Glühlampenset, Feuerlöscher, Abschleppseil, Ersatzkanister (leer natürlich, soll ja nur zum Treibstoff holen sein), Pickerlbericht, Rundfunkbestätigung (ok, aufgelassen), Starterkabel, Reserverad (viel Spaß mit einem BMW), Notfallhammer, Pannenblinklampe, Schneeketten und nun auch noch einen Alkoschnelltester.


    Nützlich wären noch: Signalraketen, Überlebensration, Sturmfeste Zünder, Notstromaggregat, Ersatzbatterie f. Fahrzeug, Präservative genoppt u. glatt, sortiert nach Farbe/Geschmack, zur Verkehrssicherheit Insektenentferner für klaren Durchblick, Esbit-Kocher und Trockennahrung, Notration Wasser, Stirnlampe mit gelbem Blinklicht im Pannenfall (natürlich nur mit E-Zeichen).


    Falls ich was vergessen hab, bitte ergänzen.



    Und die Winschutzscheibe ist eh schon zugepflastert: Autobahnvignette f. Österreich, Slowenien, Slowakei, Tschechien, Schweiz. Hinzu kommen noch TÜV-Pickerl, eine Gutmensch-Plakette f. deutsche Städte. Da kann man ja auch gleich den Impfpass und ein Lungenröntgen (nicht älter als 3 Monate) verpflichtend mitführen. Ok, denke ich muss einen Innenraumausbau anstreben, mit Hängeordner und Teileregallager.



    Isch habe fertisch.


    lg, kopfschüttelnd Christian

  • Zitat

    Original von varabaer
    ...Falls ich was vergessen hab, bitte ergänzen.


    Fahrerlaubnis und Zulassungsbescheinigung.


    Ein Hirn allerdings ist, entgegen landläufiger Meinung, zum Führen eines Kraftfahrzeuges nicht mitzuführen.




    Ja, mach das.


    Gruß vom Gutmenschen (der Autbahngebühren und den Zwangserwerb von Pickerln auch für Wegelagerei hält). :wink:

  • Ich habe ja auch noch ein zweites Warndreieck (für den Trailer) zwei Lübecker Hüte mit gelbem Blinklicht, eine gelbe Rundumblinkleuchte, zwei rot-weiß gestreifte Tafeln, eine für Italien, eine für Spanien, eine gelbe Tafel mit roter Umrandung (über 12m länge für Spanien) dabei.
    Feuerlöscher natürlich zwei, einen CO2 und einen Pulverlöscher.
    Und Bergegurte habt ihr doch hoffentlich auch mit?!!
    Da kommt es auf den Alkoholtest auch nicht an.
    Für all das Zeugs habe ich ja auf dem PU eine große Ladefläche ;)



    Und ja, natürlich gilt das auch für nicht französische Kraftfahrer aber zur Zeit nur für Frankreich.


    Ein Franzose im Forum schlug vor, noch ein Radargerät mitzunehmen, damit man sich selbst blitzen kann.

  • Ich habe nur ein Schweizer Messer dabei, damit geht alles laut MacGyver !!


    :D :D :D :D :D :D

    Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann. (Jean Guehenno, fr. Schriftst. )[schild]viele Gruesse aus Hohenstein[/schild]

  • Zitat

    Original von zenterfon
    Ich habe nur ein Schweizer Messer dabei, damit geht alles laut MacGyver !!


    :D :D :D :D :D :D


    :Bier: :Bier:


    Ich hab's immer in der Hosentasche *nachprüft - jawoll!=) *

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Bernierapido
    ....


    Décret n° 2012-284 du 28 février 2012 relatif


    Also für mich kann das alles mögliche heißen, erkenne nur die Zahlen *g*


    Und ihr habt das Mobiltelefon vergessen sowie den Beifahrer den man beim zurücksetzen als Einweiser braucht ;)

    • Offizieller Beitrag

    das liegt vermutlich an den sonderzeichen, aber kann hier ja eh fast keiner lesen ^^
    notfalls verlinken dann kann man es ja da lesen wo es steht

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    das liegt vermutlich an den sonderzeichen, aber kann hier ja eh fast keiner lesen ^^
    notfalls verlinken dann kann man es ja da lesen wo es steht


    Ja, die Sonderzeichen.


    Ist mir auch gerade so gegangen. =)


    der Link:


    http://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do?cidTexte=JORFTEXT000025417826&dateTexte=&categorieLien=id

  • Danke für den Tip mit den Sonderzeichen, habe sie jetzt alle ausgemerzt und es funktioniert.


    Ab Juli ist in Frankreich das Mitführen von zugelassenen und nicht abgelaufenen Alkoholtests obligatorisch. Man kann sie z.b. in Tankstellen, bestimmt auch in Apotheken, käuflich erwerben. Kosten glaube ich 2 Euro.


    Es besteht kein Zweifel, hier die Informationen aus meinem Französischen Forum:


    Decret n° 2012-284 du 28 fevrier 2012 relatif a la possession obligatoire d'un ethylotest par le conducteur d'un vehicule terrestre a moteur
    --- Gesetzesänderung vom 28.02.2012 bezüglich des Mitführens von Alkoholtests für Fahrer von "Landfahrzeugen mit Motor"


    Publics concernes : conducteurs de vehicule terrestre a moteur.
    Objet : obligation de detention d'un ethylotest pour tout conducteur de vehicule terrestre a moteur.
    Entree en vigueur : le texte entre en vigueur le 1er juillet 2012. Le defaut de possession d'un ethylotest sera sanctionne a partir du 1er novembre 2012.
    ---- Ab 1. Juli 2012 obligatorisch, ab 1. November strafbewehrt.


    Übrigens: Da steht natürlich auch noch, dass sie zugelassen im Sinne des Gesetztes sein müssen und das das Ablaufdatum nicht überschritten sein darf. Da reicht es also nicht, ein für allemal so etwas im Auto zu hinterlegen........
    Der Preis beträgt zwischen 1 und 2 Euro


    Kommentar im franzöischen Forum:
    Bald müssen wir auch noch Radargeräte mitführen um uns selbst zu blitzen.

  • 0,5 %o wie bei uns, die nächsten Grenzen, ab wann es auf jeden falls ins Gefängnis geht, kenn ich nicht.


    Hab mal nachgesehen.
    also bis 0,49 keine Konsequenzen


    ab 0,5 bis 0,79 ohne Unfall: wird als verstoß (Ordnungswidrigkeit) gewertet
    wenn man sofort zahlt 135 Euro und Führerscheinentzug (wird dann nach Deutschland geschickt)
    Viel liegt im Ermessen der Polizeibeamten.
    Wenns vor den Richter geht kann der Führerscheinentzug 3 Jahre sein.



    Ab 0,8 ohne Unfall wird als Straftat gewertet.
    Führerscheinentzug für 5 Jahre, 2 Tage Polizeihaft möglich und bis 4500 Euro Strafe.
    mit Unfall und Schwerverletzten: Fahrzeugbeschlagnahme, bis zu 10 Jahre Führerscheinentzug und bis 45000 Euro Strafe. Gefängnis

  • ?(
    Meinst du das, was ich geschrieben habe?
    Naja, der Führerscheinentzug gilt natürlich bei Deutschen in Frankreich nicht. Der Führerschein wird an dein Straßenverkehrsamt geschickt. Da kannst du ihn nach dem Knast abholen und darfst in Deutschland fahren. Das soll aber noch geändert werden. Aber die Sperre gilt für Frankreich. Dort darfst du nicht mehr fahren.
    Naja und dein Auto, wenn es beschlagnahmt ist, bekommst du auch nicht mehr zurück. Geht an den Staat. Ist wie in Italien.


    http://www.avocat-torossian.com/alcool-au-volant-sanctions

  • Zitat

    Original von Bernierapido
    Naja und dein Auto, wenn es beschlagnahmt ist, bekommst du auch nicht mehr zurück. Geht an den Staat. Ist wie in Italien.


    Wie jetz 8o - die können mir mein Auto, welches ich bezahle/bezahlt habe, wegnehmen!?! 8o Geht´s noch?! Wer lässt sich so´n Dreck einfallen...


    Ich mein, sicher muss man dafür schon was anstellen bis es soweit is, aber was hat mein Auto damit zu tun? - und was berechtigt diese Leute es mir wegzunehmen??? :rolleyes:

    • Offizieller Beitrag

    Berechtigt werden die durch Gesetzte welche sich irgendwelche schlauen Leute mal einfallen lassen haben ^^


    Man sollte sich mal Statistiken in Bezug auf Deutschland anschauen ob diese Maßnahme was bringt.


    Also in Frankreich immer schön mit dem Leihwagen fahren wenn man am Saufen ist.
    Ach ja und das Röhrchen dabei nicht vergessen ^^

  • Zitat

    Original von Bernierapido
    ?(
    Meinst du das, was ich geschrieben habe?


    Sorry nein Bernhard, ich meinte das Thema im allgemeinen.


    Ich vermute aber mal, das franz. Gerichte in Zukunft ganz anders urteilen werden.


    "Denn der Delinquent hätte ja prüfen können ....."


    Ehrlich gesagt, ist das weider eine typische staatliche Aktion.
    Statt dem saufen den "gesellschaftlichen Boden" zu entziehen, wird so eine Weg begangen.