(Bewusstes) Wiederholtes Falschparken - verschärfte Reaktionen?

Es gibt 4 Antworten in diesem Thema, welches 1.939 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Hallo Ihr,


    nach längerer NisBo Abstinenz nun mal eine Frage bzw. Grundlage für eine Diskussion von mir.


    Ich habe letztens ein Gespräch von Mitarbeitern einer meiner Kunden mitverfolgt und bin selbst mit einigen Fragen aus dieser Situation rausgegangen - vielleicht könnt Ihr Erfahrungen und Tipps hierzu geben.


    vor Ort Situation:
    - (groß)städtisches Umfeld
    - begrenzter bzw. zu wenig Parkraum
    - vorhandener Parkraum ist durchweg mit Gebühren belegt. Es gibt Flächen für Parken mit Parkschein -> zeitlich begrenz und unbegrenzt bei Stundenpreisen von 1,00€<, Parkhäuser mit Tagestickets 6,00€< und privat /gewerbliche Flächen zu einem (ziemlich teuren) Monatstarif für Dauerparker
    - weiterhin ist ab Geschäftsöffnungszeiten kaum noch ein Parkplatz zu bekommen, egal wie teuer
    - Anbindung über ÖPNV ist für einen praxisnah denkenden Mensch zu vernachlässigen und unentgeltliche Parkräume außerhalb der o.g. Zone werden mit mind. 20 min Fußmarsch erkauft, sofern man denn einen dieser Parkplatz ergattern kann


    Nun habe ich bisher nicht das Problem gehabt, da ich immer auf den (Kurzzeit)Kundenparkplätzen stehen kann :D


    Es haben sich bei meinem Kunden mehrere Mitarbeiter unterhalten, dass es nach wie vor eine dumme Situation ist und ein Teil dieser nehmen bis auf Weiteres Knöllchen als Art "verbilligtes PArkticket" in Kauf. Soll heißen sie stellen sich auf die parkschienpflichtigen Plätze, legen die Parkscheibe rein (ich denke mal mit dem Hintergrund eines defekten Automaten) und kassieren dann im Fall des Falles ein 5,00€ Knöllchen wenn sie erwischt werden - was dann immer noch günstiger ist als ein Tagesparkticket zu ziehen :rolleyes:


    Nun die Frage:


    Riskieren diese "Parker" durch bewusstes (bzw. sollte man sagen vorsätzlich falsches) und wiederholtes Parken schlimmere Reaktioen als die Addition der Knöllchen? Einer meiner Gesprächpartner in der Firma sagte, sie habe in den letzten Monaten mehr als 20 Strafzettel erhalten und findet es immer noch ok, da es günstiger als alle anderen Alternativen ist. Ich habe selbst noch im Kopf, dass vorsätzliches Handeln im Zusammenhang mit OWis bzw. Bußgeldern (im Wiederholungsfall) stärkere Konsequenzen nach sich zieht. Irgendetwas war da mal mit "permanentem" bzw. "beharrlichem Zuwiderhandeln". Und weiterhin kann ich mir selbst einfach nicht vorstellen, dass die Kontrollorgane fürs Parken dies nicht nach einer gewissen Zeit registrieren.


    - Welche stärkeren Verwarn-/Bußgelder bzw. weiterer Probleme für die Falschparker sind möglich?
    - Welche weiteren Konsequenzen sind möglich ? (Da war doch auch etwas mit der geistigen Eignung zum Führen von KFz usw. -> ist das hier schon ein Punkt der damit in Frage gestellt werden kann?)


    Bis dann...

    Manchmal gewinne ich den Eindruck dass die Eltern mancher User hier in irgendeiner unheilschwangeren Nacht geistige Antimaterie gezeugt haben. © by YETI :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:

  • hab vor einiger zeit mal inner autosendung einen bericht gesehen, da hat so ein renitenter rentner in der straße, in der der er wohnt, ständig falsch geparkt und die tickets auch nich bezahlt. zu guter letzt is er sogar 'aus protest' für ein, zwei tage in den knast gegangen... :wand:


    wie die ganze sache natürlich aussieht, wenn man regelmäßig die erhaltenen knöllchen bezahlt, keine ahnung.

  • Notorisches Verstoßen gehen die Verkehrsregeln kann bei Bekanntwerden in der Führerscheinstelle die Frage nach der Eignung hervorrufen .


    Fütter Google mit


    Falschparken Führerscheinentzug


    Gab öfters Gerichte die dann eine MPU anordneten

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Genau die Sache mit ner MPU hätte ich auch vermutet. Unabhängig davon das ich in gewisser Hinsicht die betreffenden Personen ob der Sachlage verstehen kann. Aber mit so etwas den Führerschein riskieren? - kann ich widerum nicht nachvollziehen.


    Für mich stellt sich natürlich die praktische Frgae, wie es dann im Fall Ultimo ablaufen kann. Muss dafür jemand vom Ordungsamt bei der Führerscheinstelle nachhaken? Wenn ja, wie vollzieht sich der Rückschluss vom Halter zum tatsächlichen Fahrer? Dies muss ja nicht die selbe Person sein usw. usf.


    Wann spricht man (auch gerichtlich relevant von) "Notorisch" bzw. "permanent"? Ich denke, dass bei mehr als 20 Verstößen zum o.g. Bsp. schon von Regelmäßigkeit ausgegangen wird.

    Manchmal gewinne ich den Eindruck dass die Eltern mancher User hier in irgendeiner unheilschwangeren Nacht geistige Antimaterie gezeugt haben. © by YETI :lachwalzen: :lachwalzen: :lachwalzen:

  • Trecker hatte da mal was zu geschrieben vor einiger Zeit, weil ich diese Frage auch einmal stellte.


    Er schrieb das die Politesse das quasi weiter melden muß oder der Sachbearbeiter den es nervt in diesem Monat bereets den 10 Knollen an gleicher Stelle von 'IceHST' bearbeiten muß und an seiner charakterlichen Eignung zum führen eines Fahrzeuges zweifelt.


    Bei der von dir genannten Zahl könnte man wohl schon als notorisch sprechen.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel