Fristgerechte Kündigung aber keine Bezahlung mehr

Es gibt 3 Antworten in diesem Thema, welches 1.126 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Moin


    Mal angenommen daß Peter ne fristgerechte Kündigung bekommen hat. Allerdings wurde er beurlaubt und ihm wurden seine Schichten weggenommen und an andere Mitatbeiter verteilt.
    Hat Peter trotzdem anrecht auf Lohn? Schließlich hat auch er Kosten.
    Oder zahlt das A-Amt in dem Fall?


    MfG


    RKP

  • Die Freistellung von der Tätigkeit hat imho nichts mit der Bezahlung zu tun.


    Peter ist bis zur fristgemäßen Beendigung des Vertrages noch bei seinem
    Arbeitgeber angestellt. Wie der AG Peter einsetzt ist sein Ding.


    Peter sollte sich die Beurlaubung / Freistellung auf jeden Fall schriftlich geben lassen, damit es später nicht heißen kann, dass er unentschuldigt der Arbeit fern geblieben ist.

  • Peters Arbeitsverhältnis besteht bis zur Kündigung.Seine Bezahlung hat von AG weiter geleistet zu werden, wie es in Arbeitsvertrag steht.Auch wenn er beurlaubt ist (schließlich bekommt man auch Lohn wenn man im Urlaub ist).

  • Richtig, denn es ist ja die Entscheidung des AG Peter nicht mehr einzusetzen, wird sehr oft im Außendienst so gemacht.


    Wie Stoho schon schrieb, schriftlich geben lassen, aber oft steht es bereits in der Kündigung.


    '...kündigen wir fristgerecht zum... mit sofortiger Freistellung / beurlaubung von seinem Dienst.'

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel