Anhängelast vs Gesamtmasse Anhähnger

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 5.681 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Phryso.

  • Zitat

    Original von Phryso

    Zitat

    Original von Primerageek


    Theoretisch könnte man oben abgebildeten Anhänger ja auch Druckluftgebremst bauen und auflasten auf z.B. 5 t, dann dürfte der noch immer hinter einem 7,5 t hängen, bei 5,5 t aber nicht mehr, da dann eine Achse zuviel (wenn wir die hinteren beiden als eine zählen)


    Naja, 4,5t ;)

  • Hi,


    Cool, so einen Anhänger mit Deichsel und 2 (3) Achsen hab ich auch schon an einem Pkw gesehen und mich gewundert.
    Danke, an alle - jetzt weiss ich bescheid :perfekt:


    kleine Zusatzfrage:
    Wie lang darf das Gespann max sein ? ( alte Kl. 3 anno 1986 )


    Olli

  • Kfz dürfen maximal 12m lang sein, Anhänger ebenfalls maximal 12m.


    Die Kombination aus Kfz+Anhänger darf maximal 18m lang sein.


    Nachlesen kannste das ganze in §32 Abs 3 StVZO

  • Was ist denn eigentlich mit denen, die den alten 3er haben (also NICHT umgeschrieben haben) und das 50. Lebensjahr vollendet haben?


    Gilt bei denen eigentlich auch eine Verpflichtung zur Gesundheitsüberprüfung, wenn die einen "Zug" (nicht erwerbstätig) fahren sollen?

  • :wow:


    Wie jetzt?


    Wo liegt denn da die Grenze, ab der sich der "im besten Mittelalter befindliche Zeitgenosse" einer solchen Gesundheitsüberprüfung unterziehen muss?


    Immer, wenn er einen Anhänger mit seinem PKW ziehen soll? :mmmm:

  • Ab wann denn dann?
    Ich fragte ja, ab welcher "Grenze" bzw. in welchem Fall besteht dann die Verpflichtung?

  • Bei LKWs Gespanne bis 11,99 T, wobei das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers über der Leermasse des Zugfahrzeuges liegen muss.

  • Verstehe ich das jetzt richtig, dass also allein die Gesundheitsprüfung für die ab 50 Jährigen also nur für KFZ gilt, welche zulassungsrechtlich nach STVZO ein LKW sind?


    Weil Du ja schreibst "Bei LKWs Gespanne bis 11,99 T, ... ." so stellt dies ja anscheinend die obere (!) Grenze da, welche formalrechtlich von dieser Zielgruppe einzuhalten ist, oder?


    Was ist also die "untere" Grenze?

  • Vielen Dank für den Link!


    Nun bin ich bisher davon ausgegangen, dass ich den Umgang mit Paragraphen einigermaßen gewohnt bin. Wenn ich das aber dort alles lese, frage ich mich, wer da noch durchsteigen soll und was bei welcher Regelung i.V. m. welcher Anpassungsregelung (alter und neuer Fassung) gilt.


    Da ich in der Familie jemanden habe, der in nächster Zeit seinen 50. Geburtstag feiern darf und möglichst den Status quo seines geliebten alten 1er und 3ers möglichst lang erhalten möchte, stellt sich nun nämlich wirklich vor dem Hintergrund der neuen Führerscheinregelungen die Frage, was ich ihm aktuell raten soll:


    Alten FS behalten oder umschreiben lassen und falls ja, auf welche Klassen?


    Der Hintergrund:
    Ich hatte nämlich bereits in meiner entfernten Familie den Fall, dass nach einem Verlust des alten 3ers (Exemplar verloren gegangen) die zuständige FS Stelle zwar anstandslos einen neuen FS ausstellte, dort jedoch hinterher eine "Anhängerklasse" fehlte. Auf Nachfrage hieß es dann, dass diese Klasse nur auf gesonderten Antrag im neuen FS eingetragen werde.

  • Zitat

    Original von Hase


    Der Hintergrund:
    Ich hatte nämlich bereits in meiner entfernten Familie den Fall, dass nach einem Verlust des alten 3ers (Exemplar verloren gegangen) die zuständige FS Stelle zwar anstandslos einen neuen FS ausstellte, dort jedoch hinterher eine "Anhängerklasse" fehlte. Auf Nachfrage hieß es dann, dass diese Klasse nur auf gesonderten Antrag im neuen FS eingetragen werde.


    Das ist richtig, auch die Erweiterung des 3er auf die knapp 18 t (C1E) geschieht nur auf Antrag. Der Beamte fragt das aber eigentlich auch, zumindest hier auf der Kreisverwaltung.
    Ich habe so auch den Traktorführerschein eingetragen bekommen (die großen für die man früher Klasse 2 brauchte).

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel