Bereifung Primera P11-144 2.0 16V

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 1.731 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von christian.

  • Auf meinem Nissan sind 185/65-R15 83H eingetragen, darf ich 185/60-R15 83H auch aufziehen lassen? Freigabe? ABE? Gutachten?
    Gruß Helmut

  • Das ist wohl ein sehr schweres Thema, ich habe Anfragen deswegen an den Reifenhersteller Ha.k..k und den Fahrzeughersteller Ni...n gestellt.
    Ha.k..k hat mitgeteilt, da die eingetragene Höchstgeschwindigkeit meines Fahrzeuges 210 Km/h beträgt und eine Toleranz von 9 Km/h = 219 Km/h dazugerechnet wird ist eine Freigabe zu der angefragten Größe 185/60R15 83H nicht möglich. Auf meine Rückfrage, das die Serienbereifung auch nur H ist, somit nicht für das Fzg. zulässig, habe ich dann keine Antwort mehr erhalten.
    Mit Ni...n bin deswegen schon mehr als eine Woche im email Verkehr, die haben zuerst nach der eingetragenen Serienbereifung gefragt, ist denen wohl nicht bekannt, dann eine Kopie der Fzg.-Papiere angefordert, auch bekommen, aber es innerhalt einer Woche noch nicht geschaft, eine brauchbare Antwort zu liefern. :eek: :eek: :eek:
    Gruß Helmut

  • Auf meinem Nissan sind 185/65-R15 83H eingetragen, darf ich 185/60-R15 83H auch aufziehen lassen? Freigabe? ABE? Gutachten?


    Worum gehts Dir denn jetzt eigentlich? Dein [lexicon]Geschwindigkeitsindex[/lexicon] den Du jeweils hier angegeben hast ist doch identisch = H.


    Hab meine Papiere grad nicht zur Hand aber das der [lexicon]Geschwindigkeitsindex[/lexicon] eingetragen ist daran kann ich mich gar nicht erinnern. So oder so darfst Du den dann wahrscheinlich nicht unterschreiten. Gegen drüber spricht nichts dagegen.


    Letztlich würde ich übrigens nicht bei Nissan selbst oder bei einem Reifenhersteller nachfragen, sondern eher bei der Zulassungsstelle oder beim TÜV/DEKRA/...



    Grüße
    Andy

  • Worum es mir geht, steht doch schon in dem Zitat. Also, ich suche eine Freigabe, [lexicon]ABE[/lexicon] oder Gutachten für die Reifengröße 185/60R15 83H für mein Fahrzeug.
    Unterschritten soll auch nix werden, die Reifen, die ich will, haben die Höhenangabe /60, statt der eingetragenen /65.
    Gruß Helmut

  • Warum fährst du nicht einfach zum Tüv,Dekra oder wer da bei euch ist und fragst den Prüfer. Kostet kein Geld und du bist auf der sicheren Seite.
    Man kann es sich auch schwierig machen.
    Ich wollte auch meine 225/40-16 auf der 7,5 x 16 Felge anstatt der vorgegeben 225 /45-16 fahren weil ich die reifen noch liegen hatte. Bin zum Tüv ,Felgengutachten mit genommen und gefragt.Anjtwort : las einGeschwindigkeitsprotokoll machen und dann prüfen wir.Ab zum ADAC ,Protokoll gemacht ,lag noch in der Toleranz und per Eizelabnahme eingetragen.
    Bei deiner Größe braucht du sowas alles nicht. eifach hinfahren und Fragen ,gut ist.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






    • Offizieller Beitrag

    Eine Freigabe wirst Du weder bei Nissan noch bei einem Reifenhersteller finden.
    Beim [lexicon]P11-144[/lexicon] sind halt nur die größeren Abrollumfänge eingetragen- deine 185/60/15 sind schlicht 3,8 % zu klein.


    Einziger- und vorallem einzig sinnvoller Weg ist, wie schon von Jürgen angedeutet, zum örtlichen TÜV/Dekraprüfer mit der Frage/ Bitte, die Teile einzutragen.


    Da der Reifen knapp unter der Grenze von 4 % des Abrollumfangs liegt, könnte es durchaus klappen- eine Messung der Tachoabweichung könnte er aber durchaus fordern.


    Daher: Nicht verzagen, den Dipl-Ing. fragen!


    Grüße


    Chris

  • @ Chris
    wichtig ist die Tachoabweichung , die beträgt max 7%
    Seine Reifen sind locker in der toleranz-
    Da war doch mal was mit den 14" Serienbereifung 185/65 14 beim [lexicon]P11[/lexicon]
    Hatte ich doch damals mit meinem gutachten.


    Wenn die als Grundlage nimmt ist alles in trockenen Tüchern.


    aber wie gesagt ab zum Prüfer und einfach nachfragen, kostet nichts .

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    • Offizieller Beitrag

    Wo hast Du denn die 7 % her?


    Lt. StVZO darf der Abrollumfang meiner Meinung nach max. 4 % kleiner und max. 1 % größer sein.


    Klar hatten die ersten [lexicon]P11[/lexicon] 1.6 und 2.0 SLX serienmäßig kleinere Räder als der -144, allerdings gehts eintragungstechnisch nach der Genehmigungsnummer des einzelnen Wagens, und da hat der -144 eine andere.


    Grüße


    Chris

  • @ Chris
    http://www.stvzo.de/stvzo/B5.htm#57
    Das bezieht sich auf die gefahrene Strecke.Sprich Km-anzeige,nicht auf die Geschwindigkeitsanzeige.
    Der Tacho darf 7% - 10% mehr,aber 0% weniger anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit.


    Letzte Aussage von ADAC beim Tachoabgleich und vomTÜV -Prüfer beim eintragen.


    Ich hatte z.b 195/65 15 als Serie und wollte 225 /40-16 haben ergab eien umfangsdiff. von 7,6 % und eine Tachoabweichung von 8 % (tatsächliche 100 und tacho 108 km/h) war in der zulässigen toleranz und würde per Einzelabnahme eingetragen.
    Kannst du auch hier gucken http://www.reifensuchmaschine.…rechner/reifenrechnen.htm

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    • Offizieller Beitrag

    Moment, fragen wir mal das Gesetz:


    § 57 (3) StVZO antwortet:


    "Das Geschwindigkeitsmessgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die zurückgelegte Strecke in Kilometern anzeigt. Die vom Wegstreckenzähler angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten Wegstrecke ± 4 Prozent abweichen."


    Außerdem ist auch die EU-Regelung (ECE-R39) zu beachten:


    "Die angezeigte Geschwindigkeit darf nicht unter der tatsächlichen Fahrzeuggeschwindigkeit liegen
    2.) Bei den Prüfgeschwindigkeiten muss zwischen der angezeigten Geschwindigkeit (v1) und der tatsächlichen Geschwindigkeit (v2) folgende Beziehung bestehen:
    0 ≤ (v1 - v2) ≤ 0,1 v2 + 4 km/h
    " (sinngemäß).


    Gerade bei den Schätzeisen mit hohen Voreilungen serienmäßig , die im [lexicon]P11[/lexicon] so verbaut sind, wirds da bei 3,8 % kleinerem Abrollumfang wirklich eng.


    Aber darum schrub ich ja: erstmal den zuständigen TÜVtler fragen, alles andere ist Kaffeesatzleserei.


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Definitiv richtig- soweit der Prüfer die serienmäßige Tachovoreilung nicht beachtet. Daher: Prüfer fragen!


    Grüße


    Chris

  • Die kann er nicht beurteilen,da kein Herstellernachweis vorhanden.Tachoprüfung geht nur bis 130 km/h, bis dahin ist alles i.O. bei 100 ist noch keine Abweichung vorhanden.
    Weiß ich aus eigener Erfahrung.Schade hab grad mein Prüfprotokoll nicht zu Hand.

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






    • Offizieller Beitrag

    Ganz ehrlich: da habe ich ganz andere Erfahrungen mit dem [lexicon]P11[/lexicon]. Selbst mit den 2,3 % zu großen 18"ern übertreibt der Tacho deutlich. Irgendwo in meinem thread ists dokumentiert. Beim [lexicon]TS[/lexicon] wars übrigens das gleiche Spiel. Aber sei es drum, die Entscheidung liegt beim TÜVtler.


    Grüße


    Chris

  • Zitat

    Ganz ehrlich: da habe ich ganz andere Erfahrungen mit dem [lexicon]P11[/lexicon]. Selbst mit den 2,3 % zu großen 18"ern übertreibt der Tacho deutlich. Irgendwo in meinem thread ists dokumentiert. Beim [lexicon]TS[/lexicon] wars übrigens das gleiche Spiel. Aber sei es drum, die Entscheidung liegt beim TÜVtler.


    Hab ja auch nicht gesagt das der tacho nicht übertreibt, aber bis Tempo 100 bleibt er im Limit,erst danach geht es langsam los ,bis 130 noch im kleinen Bereich danach immer mehr .laut Navi bis zun 15 km/h Abweichung bei topspeed.
    Aber eben auf den Prüfstand ist bis 100 km/h alles im grünen Bereich.Und nur das zählt.

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    • Offizieller Beitrag