Spurverbreiterung

Es gibt 33 Antworten in diesem Thema, welches 8.059 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von German-Redneck.

  • Hallo, ich hab da auch mal eine Frage. Ich hatte in letzter Zeit einen 2,5 er Bj. 2006 auf dem ich 60mm Spurplatten verbaut hatte, die wurden auch ohne Probleme vom TÜV eingetragen. Nun habe ich mir vor 2 Monaten noch schnell einen V6 gekauft, auf dem wollte ich die Spurplatten eintragen lassen. Jedoch vom TÜV nicht genehmigt bekam, da die Hinterachse vom Gewicht her über 1800 kg liegt.


    Gewicht vom [lexicon]D40[/lexicon] Bj. 2006 vA 1470 kg, hA 1750 KG ( Technisches Zulässiges Gesamtgewicht 3220 Kg im Schein zugl. Gesamtgewicht 3210 Kg


    Gewicht vom D401 V6 Bj. 2015 vA 1530 Kg hA 2033 Kg ( Technisches Gesamtgewicht 3563 Kg im Schein zugl. Gesamtgewicht 3240


    Vielleicht kann von euch mal jemand im Schein nachsehen wie hoch beim ihm die Achsgewichte sind, gleich oder anders.


    Im Gutachten von H&R sind die Spurplatten max. auf 1800 Kg begrenzt, und es gibt auch keine anderen.


    Danke im voraus und einen schönen Abend

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Hallo


    Ich fahre den Nissan Navara D401 mit 2,5er Maschine, der hat an der VA 1470kg und an der HA 1960kg.
    Ich habe Spurplatten von Hofman in Stahl, gibt es auch aus Alu und da steht im Gutachten bei der Dauerfestigkeit pro Rad 1250kg.
    Laut Gutachten für alle D401 zugelassen.


    Ich kann dir gerne das Gutachten als PDF schicken. Es stehen gerade wieder welche bei Ebay drin.

  • Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. ES wäre nett wenn du mir das Gutachten zusenden könntest.


    Ich schicke dir über PN meine Email Adresse.

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Ich fahr nen V6 und hab im Schein genau das stehen was Du oben auch schreibst !
    VA 01530 kg. und HA 02033 kg.
    Mein Gesamtgewicht ist auf 03495 kg. erhöht !
    Gruß von Rolf

    Pathfinder R51 III ehem. BW (Stier)

    EZ: 08/2011

  • Hallo, erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort. ES wäre nett wenn du mir das Gutachten zusenden könntest.


    Ich schicke dir über PN meine Email Adresse.


    Hallo


    Ich fahre den Nissan Navara D401 mit 2,5er Maschine, der hat an der VA 1470kg und an der HA 1960kg.
    Ich habe Spurplatten von Hofman in Stahl, gibt es auch aus Alu und da steht im Gutachten bei der Dauerfestigkeit pro Rad 1250kg.
    Laut Gutachten für alle D401 zugelassen.


    Ich kann dir gerne das Gutachten als PDF schicken. Es stehen gerade wieder welche bei Ebay drin.


    Dein Gutachten hat mir sehr weitergeholfen ich werde mir die nächsten Tage 2 neue Spurplatten bestellen.


    Nochmals vielen Dank, viele Grüße aus Mainz

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Hallo könnte mir jemand auch das Gutachten zukommen lassen
    ielen dank im voraus



    noch 2 Wochen :( :( :( dann kann ich ihn abholen :tongue: :tongue: :tongue:

  • Kann man eigentlich bei der original 18" Bereifung Spurplatten anbringen ohne das man neue Felgen braucht?
    Ich hatte vor 30mm Spurplatten zu montieren, aber wie kriege ich aus ob das passt?

  • Die 30 mm passen ganz knapp! Aber wenn du welche kaufen willst, achte auf die Gewichtszulassung! Die H&R sind nur bis 1800 kg je Achse zugelassen, das reicht an der Hinterachse nicht. Ich musste mir auch neue beschaffen.

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Butterfly: Welche Spurplatten hast Du denn jetzt? Wo hast Du sie bestellt? Was haben sie gekostet?


    Und mindestens genauso wichtig: Hast Du sie schon montiert und eingetragen? Wie wäre es mit einem Foto für uns...?


    JAAAA....Fragen über Fragen. ;)

  • Die 30 mm passen ganz knapp! Aber wenn du welche kaufen willst, achte auf die Gewichtszulassung! Die H&R sind nur bis 1800 kg je Achse zugelassen, das reicht an der Hinterachse nicht.


    Was heisst ganz knapp? Wenn man genau ist, kriegt man es nicht eingetragen, oder man kriegt es noch so gerade eingetragen, wenn man genau ist? ;)
    So wie ich das bei H&R gelesen habe, gibts die nur noch für Alufelgen?

  • Mein Tipp. Ich hatte mir von HOFMANN Spurverbreiterungen mit nur 22mm rangeschraubt. Null Probleme mit TÜV usw.

    Mädchen haben das kleine Schwarze im Schrank.
    Na und. Dafür habe Jungs den großen SCHWARZEN vor der Tür.
    Schade, daß es nicht mehr von uns gibt.



    Der Fritze aus Berlin

  • Sorry, bin gerade im Urlaub.


    Ich habe die 30 er Platten, neun Jahre auf meinem [lexicon]D40[/lexicon] gefahren ( eingetragen ). Ich hatte sie jetzt auf meinen neuen 401 umgebaut, die Eintragung


    ist lediglich am Gewicht gescheitert. Ich habe jetzt welche bei Ebay von Hofmann bestellt, zum Preis von 102 Euro.


    Ich werde sie nach dem Urlaub montieren und berichten.


    Gruß

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown:

  • Ne, leider nicht. Ich mußte die Radbolzen etwas kürzen. Aber nur wenig. Das Stück abschneiden, wo noch kein Gewinde ist. Manche Felgen haben auch "Taschen" an der Auflagefläche, dann passen die Bolzen, wie sie sind.
    Org. Felgen ????

    Mädchen haben das kleine Schwarze im Schrank.
    Na und. Dafür habe Jungs den großen SCHWARZEN vor der Tür.
    Schade, daß es nicht mehr von uns gibt.



    Der Fritze aus Berlin

  • Ich mußte die Radbolzen etwas kürzen. Aber nur wenig. Das Stück abschneiden, wo noch kein Gewinde ist.


    Dann müssten ja 30mm ohne zu kürzen passen, egal ob die orig. Felge diese Taschen bzw. Einbuchtungen hat? Denn einmal Bolzen gekürzt ist möglicherweise irgendwann, ohne Spurverbreiterung und anderen Felgen, ein Problem.

  • So die 30er Spurplatten sind eingebaut und ohne Probleme oder Auflagen vom TÜV eingetragen worden.

  • Haste Glück gehabt! Der hat dich nach der alten Regelung durchgewunken!
    Bei der muss die lauffläche des Rades vom kotflügel abgedeckt sein.
    Aktuell muss eigentlich das ganze Rad abgedeckt sein.

  • Wo kann man solche aktuell gültigen Regelungen nachlesen bzw. finden?


    Das würde mich auch interessieren!!!!!!

    :heul:Neid muss man sich erarbeiten, Mitleid bekommt man geschenkt.

    Achtung: Wer Rechtschreibefehler findet, darf sie behalten :clown: