Immer noch Ärger mit den Spiegeln

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.530 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von kawajunkie.

  • Hi Leuts,


    ich hab immer noch Ärger wegen der falschen Spiegel. Hab nach Rons Anleitung versucht, die von RHD auf LHD umzubauen, aber bekomme das nicht hin. Und bevor ich die Dinger komplett zerstöre, habe ich es gelassen und eine Rücknahme veranlasst. Jetzt habe ich nur das Problem, daß die Gegenseite behauptet, die Spiegel würden ohne Weiteres auf beiden (RHD und LHD) Modellen passen. Könnt ihr mir raten, wie ich am besten eine Stellungnahme oder verbindliche Aussage (vielleicht von Nissan oder TÜV?) dazu bekomme? Ich rede jetzt nicht von einem Gutachten, wofür ich dann 400 Euro zahlen soll oder so, sondern einfach von einem Schriftstück (Idealfall) aus dem klar hervorgeht, daß das S O nicht ohne Weiteres (oder Umbau) passt. Das wär klasse! Danke

    wer nicht mehr schnell rennen kann, sollte wenigstens schnell fahren dürfen

  • Hm,...


    hätte ich damals nur Bilder gemacht :(


    Nach dem man die "hülse" also frei hat, sollte man das spiegel gehäuse vom dreieick auseinander schieben können, dann ergibt sich das mit dem zusammen stecken wieder,...



    aber egal,..


    Du kannst eine "stellungnahme" anleiten in dem du auf den "Punkt" kommst,...


    - Fakt ist die Spiegel passen an einen Almera [lexicon]N16[/lexicon] / [lexicon]N16a[/lexicon] und diese funktionieren sogar,
    somit also kein falscher Spiegel,


    - fakt ist auch, das die Spiegel leider im Falschem Winkel stehen, LHD / RHD , sind ja sogar Markiert unten wo und wie das steht,



    Hast du also Expliziet nach spiegel mit LHD geschaut und gekauft,.. so hättest du ein recht auf rücknahme,
    sollte in dem Verkaufstext zu den Spiegeln nur stehen das sie passen und für alle Almeras sind, so hat der Verkäufer so rein garnichts falsch gemacht,..


    lediglich ein Hinweis wäre nett gewesen ( RHD)


    und genau da liegt der Knackpunkt,...gibt es einen Verlauf in dem der Verkäufer darauf hinweist oder sich davon freispricht?
    Hast du vorher gefragt ob diese auf dem Deutschen modell LHD eingestellt sind?


    Schwierig würd ich sagen, der verkäufer hat keinen fehler gemacht,...du hast ein teil bestellt was er hatte und somit kam es zum Kauf.


    Eine rücknahme wäre jetzt Kulanz entscheidung zumal jetzt sogar dran rumgebaut hast, was jegliche rücknahmen auschließt... hm,...

  • Hmmm .... deine Antwort in allen Ehren Ron, aber


    W E R


    kommt denn darauf, wenn er in Deutschland Spiegel kauft, daß die von einem Rechtslenker sein könnten? ?(
    Und im Umkehrschluß zu deiner Aussage, müßte ich ja auch davon ausgehen, daß alle anderen Teile die ich je kaufen könnte, von völlig anderen Ausgangs"fabrikaten" sind, nur weil es NICHT ausdrücklich dabei steht!?
    Damit dann also vorher tausende Fragen stellen, die auf alle Eventualitäten eingehen, die HIER aber gar nicht üblich sind?
    Neeeeee also das finde ich dann doch etwas sehr weit hergeholt.


    Ich kann -bei hier geltendem Recht- keine Teile verkaufen, von Fahrzeugen, die hier völlig unüblich sind OHNE darauf hinweisen zu müssen. Das erfüllt juristisch den Tatbestand der arglistigen Täuschung und damit wieder Betrug.
    Aber das war eigentlich gar nicht meine Frage ;)


    PS: Außerdem finde ich komisch, daß ich bei neuen Antworten nicht mehr benachrichtigt werde ?(

    wer nicht mehr schnell rennen kann, sollte wenigstens schnell fahren dürfen

  • hey Micha,...



    War auch nicht "negativ" zu deinen lasten gemeint,...
    wollte nur mal aufzeigen was der "IST-stand" ist,..
    der Verkäufer kann sich drauf berufen, das die spiegel an deinen wagen passen, das sie angeschlossen funktionieren, und kann "NICHTS" dafür wenn du "Anatomisch" nicht in der lage bist, darin etwas zu sehen,..


    ist jetzt mal rumgesponnen, setzt du nen kleinen asiaten in die kiste der könnte ggf damit leben :)


    Wird halt schwierig sich mit dem verkäufer da zu einigen,.. damit es nicht eskaliert, würde "ICH" höflich um einen AUSGLEICH bitten,.. teilrückzahlung od. ähnliches :Bier: :Bier: :Bier: :Bier: :Bier:

  • Ja ne is klar Ron =)
    Ich habe auch keinen Bock auf unnötigen Streß und habe den Verkäufer schon vorher höflich angeschrieben, die Sachlage geschildert und um Rückabwicklung gebeten, oder einen Vorschlag, wie wir das am besten abschließen können. Aber da kamen, nach zig Nachfragen nur dumme und dreiste Aussagen und DAS ist mir dann doch zu blöd.
    Hätte mich ja ganz gelassen mit dem geeinigt (war ja auch an dem "Irrtum" beteiligt) und auch darauf, einen Preisnachlass zu bekommen und dann ist gut. Aber so saudumm lass ich mir dann nicht kommen.
    Jetzt läuft es über paypal Käuferschutz, der ist das Geld erstmal los (weil von paypal eingefroren) und nu isser selber dran mit ärgern.
    That´s life :P

    wer nicht mehr schnell rennen kann, sollte wenigstens schnell fahren dürfen

  • Danke Ron und wenn das Wetter nicht mehr so garstig ist auf dem Parkplatz und man sich den Allerwertesten abfriert ;) bin ich auch gern wieder mal da.
    Und mit den Spiegeln ist ärgerlich, klar, aber davon geht die Welt nicht unter.
    Wenn ich mich nicht so blöd anstellen würde beim Umbau, dann hätte ich sie ja auch behalten. Aber es sind ja Spiegel dran am Almera :D (Visia :wand: )
    Sowas soll nun ein unbedarfter Nissan-Anwärter vorher wisen :mmmm: (den Unterschied zwischen Almera´s).




    :D :D :D
    Aber er fährt und das gut. Wenn er bei kalten Temperaturen noch ETWAS weniger saufen würde, wäre das klasse ......... aber zu meckern gibts ja immer =)

    wer nicht mehr schnell rennen kann, sollte wenigstens schnell fahren dürfen

  • Wenn der Verkäufer sich nicht einigen will, kann man ja jetzt eigentlich von Vorsatz sprechen.
    Musst ihm auf jeden Fall ne schriftlich Frist setzen, und diese per Einschreiben zukommen lassen.
    Bei solchen Typen hilft halt nur der Anwalt, und dann stehts halt in keinem Verhältnis mehr. Genau darauf spekulieren solche Verkäufer.
    Wenn du ne allgemeine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich auf jedenfall mal mit nem Anwalt reden, und dem Verkäufer das Handwerk vermiesen.