Alufelgen und Reifen nicht eingetragen, was passiert ...

Es gibt 23 Antworten in diesem Thema, welches 3.930 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Sebastian.

  • Tach!


    Hab seit vorgestern Alufelgen und Reifen, muss noch zum Tüv. Welche Folgen würde es im schlimmsten Fall haben wenn ich mit nicht eingetragenen Reifen angehalten werde (und ich jetz z.B. nicht sagen würde das ich auf dem Weg zum Tüv bin)? Das Auto ist nicht auf mich angemeldet nur zur Info falls das was bringt, ich fahr das Auto nur :) Bin noch in der Probezeit.

  • Sagst einfach hast deine Papiere vergessen. Kost dich evtl. ein Verwarngeld. Hab ich bis jetzt auch immer gemacht und brauchte nix zu zahlen :D


    Na was sollen'se denn machen wenn du Sie wirklich mal vergessen haben solltest????? Evtl. wollen die deinen Namen und Vornamen wissen wie auch das Geb. Datum um festzustellen ob du wirklich Führerschein besitzt. Haben die einmal bei mir gemacht, haben die per Funk nachgefragt, aber da ja alles in Ordnung war durfte ich wieder weiterfahren.


    Weil ich noch nich alles zusammen habe um zum Tüv zu fahren, ich spar mir das geld und fahr wenn dann einmal zur ner großabnahme. :rolleyes:


    Mach dir da ma keine Große gedanken.........na dann sag ich mal auf unser Wohl :Bier:

  • ok danke! Da ich mir in 2 Wochen ein Fahrwerk einbaun lass und n bissl tieferlegen lass trifft sich das dann auch gut, dann kann ich danach erst zum tüv fahren. :D

  • psst ich fahr schon seid 4 wochen mit nem nicht eingetragenem 28er Lenker herum und seid 3 tagen mit nem tieferlegungsfahrwerk und ab heute abend mit 17"er :D :D :D


    Denke aber mal das ich erst nach Pfingsten, nachdem ich hoffentlich Heil das Nissan Treffen überstanden habe zum Tüv Onkel fahre.

  • ich bin der meinung, das die dich zwingen können das zeug nachzuzeigen, d.h. innerhalb einer woche zur station und zeug vorzeigen. weis es aber auch nicht mehr genau.


    gruß

  • Also da muß ich aber warnen:
    Im Falle eines Unfalls (verschuldet oder nicht) ist Dein
    Auto ohne eingetragene Änderungen ohne Betriebserlaubnis.D.h. es hätte garnicht fahren dürfen und auch nicht in einen Unfall verwickelt sein können.
    Somit wird weder eine Haftpflicht noch eine Kaskoversicherung zahlen :(
    Gruß

    Wer zu früh bremst,verliert,
    wer zu spät bremst auch.

  • Floh hat Recht!
    Die Versicherung muss nicht zahlen, wenn dein Fahrzeug den Bau- und Betriebsvorschriften der STVZO nicht entspricht (oder wenn jm ohne Führerschein fährt)!!


    kenny
    wenn es der Sache dient gerne ;)
    natürlich nicht seitenweise Zeug zitieren...
    Hast du die "Allgemeinen Bedingungen für Kraftfahrtverkehrsversicherungen" als Dokument?? Würde mich mal interessieren, wenn ja (als Worddokument, oder PDF) kannst du es mir mailen. Wenn du nor ne Kopie (in schriftlicher Form) oder sowas hast, brauchst du es nicht extra abtippen ;)


    thx

  • Habe es als Pdf. wie sit deine E-Mail Adresse??? Ich schicke es dir dann Morgen zu wenn cih dran denke. Soll ich dir auch mal die tarfibestimmungen meiner Versicherung schicken???
    Dann siehst wie die gestaltet sind. Welche Verbesserungen es gibt sieht man dann.

  • Das wäre natürlich äußerst zuvorkommend von dir ;)


    Es gibt da so nen kleinen Button, der sieht ungefähr... lass mich überlegen..... genau, der sieht so aus
    roaddogg2k1@freenet.de <-- klick mich ;)


    thx and Greetz

  • Na ok..... dann bin ich aml ausnahmsweise äußerst zuvorkommend... :D
    Bin in ner Stunde im Geschäft, ich schicks dir dann...

  • Also ich hab neulich mal nen neuen Tüv gebraucht-da hab ich gleich mal die Alus schön geputzt und draufgepackt-komplett mit dazu passenden Schrauben und Zentrierringen,um die gleich mit intragen zu lassen. Und was steht auf dem Schriebs vom Tüv-Mensch:"es ist nicht erforderlich,die Eintragung sofort durchzuführen, dies brauch erst bei ummeldung oder abmeldung des KfZ vorgenommen werden."


    Na prima und ich hab mir schon ne Platte gemacht!

  • Ich weiß jetzt nicht ganz, was du meinst?! Du hast Alus (ohne ABE?) für dein Fahrzeug bei der normalen Hauptuntersuchung aufgezogen (also eine Rad-Reifenkombination, die so nicht in deinem Schein steht) und wolltest die gleich eintragen lassen???


    Greetz ;)

  • RoadDogg


    Das kenne ich auch und zwar hat meine Freundin nen Opel Tigra :kotz: und hat sich Tieferlegungsfedern reinmachen lassen! Sie muss auch erst bei Ortswechsel oder Abmeldung die Federn eintragen lassen!

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!

  • Nee, hab ne ABE,hab auch dazu passende Reifen. In der ABE stand aber,daß ich damit zum Tüv zu fahren habe- Gesagt getan-und was dabei rauskam wißt ihr ja!

  • Also das mit dem Schrieb vom TÜV ist so gemeint. Das die Abnahme der Felgen erfolgreich war und das die Eintragung in den Fahrzeugschein bzw. Brief erst bei der nächsten Adressänderung oder an- und abmeldung eingetragen werden muss. Bin mit so einem Schrieb 3 Jahre durch die Gegend gefahren.Wichtig ist nur das man ihn immer dabei hat, falls die Bullen mal ne Kontrolle durchführen. Damit man ihn auch vorzeigen kann und damit belegt das die Felgen abgenommen sind.

  • Zitat

    Original von RoadDogg
    Das heißt, das Zeug muss natürlich vom TÜV abgenommen werden, muss aber nicht sofort in die Papiere eingetragen werden; richtig?!


    Richtig der Kanidat hat 100 Gummipunkte :D
    Aber es gibt auch noch eine andere Variante: ich hab meine Alus vom TÜV abnehmen lasen aber dazu einen Schrieb für die Zulassungsstelle mitbekommen was die dann auch im Brief eintragen müssen.......äh verdammt hab ich ja noch gar nicht :flipa:

    Wer Schmetterlinge im Bauch haben will, muß sich Raupen in den Hintern schieben!