Hi Leute!
Mal 'ne rein informative Frage: Ich hatte heute wegen Erneuerung meiner Scheinwerferhöhenverstellung meine vordere Stoßstange ab und da ist mir aufgefallen, daß der vordere Träger ziemlich verbogen und schief ist! Also für mich eindeutig ein Unfallwagen (es wurde auch mit brauner Rostschutzfarbe gearbeitet und viele Sachen wurden nur 'lachsig' wieder gerichtet)! Hab' mir sowas anhand diverser kleinerer Dellen an den Ecken der Kotflügel etc. auch schon irgendwie gedacht, doch als ich vor ca. 1 3/4 Jahren mein Wägelchen bei einem 'ominösen' Gebrauchtwagenhändler kaufte, hat der mir auch nach mehrmaligem Nachfragen immer wieder versichert und im Kaufvertrag kenntlich gemacht, daß das Auto unfallfrei sei, da er es als solches aufgekauft habe! Frage: Kann man jetzt im Nachhinein noch irgendwelche Ansprüche für diese Falschaussage (im Rahmen der Gewährleistung) geltend machen, wenn ich mir z.B. von meiner Hauswerkstatt ein Gutachten für die Unfallschäden geben lasse?!?
Eine weitere Frage ist, wann denn ein Unfall eigentlich ein Unfall sei? Immerhin kann man ein Auto mit einem (wenn auch etwas derberen) Parkrempler nicht gleich als Unfallwagen bewerten!
In wie fern kann in ich im Rahmen der Gesetzlichen Gewährleistung da was geltend machen? Immerhin isses ja eine Art Vertragsbruch, oder? Hat damit schonmal jemand Erfahrungen gemacht?
Mich würden auch mal die Meinungen der hier tätigen Händler interessieren! Ich will ja niemanden ausnehmen und denke auch nicht, daß ich u.a. wegen fehlendem Rechtsschutz soweit gehen würde!
MfG, Waldguru!