Darf ich Blaulicht Fahrzeuge überholen???

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 4.324 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von zpeedy.

  • Letztens auf der A4 zw. Jena und Erfurt fuhr ein "Sixpack" mit Blaulicht vor mir her, bei erlaubten 130 km/h mit 130! Keiner traute sich zu überholen, dann wurde es dreispurig und die Geschwwindigkeit wurde zur Richtgeschindigkeit! Also ich überholte den Sixpack und fuhr gemütlich nach Hause!


    Darf ich ein Einsatzfahrzeug überholen und warum fuhr er nur 130 km/h???


    Muß sich ein Einsatzfahrzeug ohne Blaulichteinsatz auch an die StVO halten oder gibt es da Ausnahmeregelungen???


    MfG Stoned

  • der konnte bestimmt nicht schneller als 130 ;)


    und soweit ich weiß gilt für die ohne einsatzmittel (blaulicht,horn) genauso die stvo
    und über rote ampeln zum beispiel dürfen sie nur-wenn beides eingeschaltet ist-

    129,7 Dezibel @ 80Hz am Frontsystem
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  • Solange nur die Lightshow an ist gilt das quasi als Achtungszeichen, oder zusammen mit eingeschalteten Scheinwerfern als Kennzeichnung einer Kolonnenfahrt, in die nicht eingeschert werden darf, die man aber unter Einhaltung der geltenden Vorschriften überholen kann.


    Aber ne Ein-Fahrzeug- Kolonne? Hm...man spart wo man kann.


    Sollte Blaulicht und Warnblinker an sein, ist allerdings Überholen nicht ratsam, die Grünen benutzen das unter anderem um auffe Audobahn den Verkehr abzubremsen und vor Gefahrstellen langsam anzuhalten.


    Nur mit Blaulicht und Lalülala gelten die Sonderrechte, und die auch THEORETISCH nur nach Anmeldung der Sonderfahrt über Funk bei der Einsatzleitstelle. Also mal eben mit Schmackes den Stau aufrollen weils Donuts zum halben Preis gibt is nich für die Stattsbürger in Uniform.


    Vielleicht hatten die Mädels nur vergessen die Blinke auszumachen?

  • Moin!


    Hatte heute morgen, als ich auf der A23 von Husum nach Hamburg unterwegs war, ein ähnliches "Problem".


    Habe auch nen Krankenwagen, der augenscheinlich (Martinshorn & Blaulicht) im Einsatz war überholt. Hatte immer so um die 180 drauf. Ich denke, daß es kein Problem darstellt, die zu überholen...


    (War nicht im B11 unterwegs...wegen der 180...)

    Einmal editiert, zuletzt von B11-Gott ()

    • Offizieller Beitrag

    Radarrider hat hier schon fast alles richtig beantwortet! :Bier:


    Aber der 'Sixpack' könnte tatsächlich nicht schneller gewesen sein... Kann mich an eine Einsatzfahrt mit einem vollbepackten T3 von mir erninnern. Da bin ich mit Blaulicht 100 den Berg auf der A5 hochgebügelt. Ich hab dabei das Bodenblech bald duchgetreten....Dafür gings dann bergab bis 170! :eek: Übrigens habe ich dann bei 100 berghoch das Blaulicht abgestellt, weils nur peinlich aussah... :rolleyes: :(


    Blaulicht bei mehreren Fahrzeugen hintereinander bedeutet Kolonnenfahrt. Und das ist halt ähnlich wie bei der Bundeswehr. Den Verband darf man nicht behindern bzw. beim überfahren einer Kreuzung dürfen alle mit einmal drüber fahren auch wenn es rot ist. Allerdings sollte der erste auch nur bei grün losfahren.


    Sonder- und Wegerechte darf die Polizei auch ohne Blaulicht nutzen. Allerdings sollte dabei eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen sein! Das kann zB aus taktischen Gesichtspunkten geschehen!

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    • Offizieller Beitrag

    @ Gott and all


    Wenn man den Sinn und Zweck der Einsatzfahrt nicht stört und/oder behindert dann kann man das Teil auch überholen.


    Der Rettungswagen hat das an, damit er gleichmäßig und zügig durchfahren kann und jeder schnallt, das da drin sogar Leben gerettet wird oder schwere Verletzungen versorgt werden oder eine wichtige Transportfahrt eines Patienetn stattfindet usw.

    • Offizieller Beitrag

    Auf der Autobahn ist das Überholen von nem langsameren Blaulicht-Wagen auf der rechten Spur auf alle Fälle erlaubt.


    Hatte so einen Fall ja auch erst letztens. (230 linke Spur-Krankenwagen 130 rechte Spur- was soll man da sonst machen :D )


    Das entscheidende ist, dass du dem Wagen nicht in die Quere kommst, also seine Fahrt nicht behinderst (oder ihn gar gefährdest).


    Gilt ja dasselbe wie sonst auch: Dem Blaulicht ist möglichst freie Fahrt einzuräumen.


    Heißt ja auch da aber nicht, dass man in jedem Fall anhalten etc. muss (was leider immer noch viele machen), solange so Platz ist, kann der übrige Verkehr problemlos weitergehen.


    Und wenns ein "Abbremser" auf der AB sein sollte- der würde eh eher links fahren- und sich, solltest du ihn überholen, schon bemerkbar machen. :D


    Grüße


    Chris

  • Jo, aus meiner RetSan Zeit ( gibts eigentlich noch Jobs die ich noch nicht gemacht hab ?( ) klingts mir noch in den Ohren, daß man auch durchaus mal nen Rettungswagen mit Blaulicht sehen kann der im ersten Gang dahinschleicht weil grad ne OP drin stattfindet, und man sich hüten sollte dann zu hupen oder zu drängeln... Ein Glück war ich bei solchen Angstfahrten nie dabei...


    Aber was die Wannen angeht, zumindest hier in Berlin-Town gibts ne Dienstanweisung daß bei Einfahrt in eine Kreuzung mit Sonderrechten trotzdem an der Haltelinie kurz gestoppt und die Lage gepeilt werden soll, da die UffdaUffdaUmmzUmmzällääläälää Zeitgenossen vermehrt die 5-0 Hupe überhören und blind in die Kreuzung einfahren... hält sich ( m.E. Zurecht... ) auch kein Schw...kein Angestellter der Exekutive dran. Eilig ist nunmal eilig :flipa:

    • Offizieller Beitrag

    @ Radar


    Die Regel mit der vorsichtigen Einfahrt in den Kreuzungsbereich müssen wir eigentlich auch befolgen. Sonst gibts hier und da mal böse Regreßansprüche für einen zerlegten Funkwagen bzw den verursachten Gesamtchaden etc...Übrigens dürfen wir in der Stadt offiziell bei Verfolgungs und Einsatzfahrten nicht schneller als 80 fahren... X( :sleep:Aber wer das befolgt kann die Verfolgung auch gleich abbrechen. :rolleyes:


    Hält sich auch eher keine Bullimannzist dran. 8)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Busfred ()

  • da fällt mir ein..


    neulich auf der Bundesstrasse meinten doch sämtliche Verkehrsteilnehmer ne Vollbremsung machen zu müssen und rechts ranzufahren, weil von vorne ein Sanni mit Blaulicht ankam.


    Find ich total albern, denn wenn LKW usw vorbeikommen, dann sollte das so ein Sanniwagen wohl auch schaffen.


    Manche bekommen anscheinend echt nen Anfall,w enn sie nur Blaues Blinklicht sehen, und meine, sofort die Bahn freimachen zu müssen.


    Dass sie dadurch mehr den Verkehr behindern, als wenn sie einfach normal weiterfahren, raffen einige nicht :evil:

  • ich hab auch schon mal eine zivilstreife (mit blaulicht) auf der autobahn (dreispurig / nolimit) überholt. die sind einfach nicht über 190 gekommen - da hatte ich dann die faxen dicke. der fahrer von denen hat zwar etwas komisch drein geschaut, aber sonst keine weiteren anstalten gemacht. ich denk mal es spricht auch nichts dagegen, wenn man die in solchen situationen überholt, hauptsache man hindert sie nicht am einsatz oder in ihrer momentanen beweglichkeit.

  • Zitat

    Original von Busfred
    @ Radar


    Die Regel mit der vorsichtigen Einfahrt in den Kreuzungsbereich müssen wir eigentlich auch befolgen. sonst gibts hier und da mal böse Regreßansprüche für einen zerlegten Funkwagen bzw den verurachten Gesamtchaden etc...Übrigens dürfen wir in der stadt offiziell bei Verfolgungs und Einsatzfahrten nicht schneller als 80 fahren... X( :sleep:Aber wer das befolgt kann die Verfolgung auch gleich abbrechen. :rolleyes:


    Hält sich auch eher keine Bullimannzist dran. 8)


    Na dann müsste man doch nur per Gesetz festlegen daß die Syndikalisten und Bankräuber auch innerorts nur 80 fahren dürfen bei der Berufsausübung :P Ich persönlich wär ja für Rammstoßstangen wie in USA um die Sonderrechte auch durchzusetzen, da hätte mancher mehr Angst um den Lack...aber das führt jetzt zu weit ;)

  • Wenn ich es KÖNNTE... ich würde jede (zivil oder nicht) streife auf der autobahn überholen! :flipa: aber in Ba-Wü können sie sich die Benz ja nimmer leisten und steigen auf Passat s (oder VW eben) um...


    vllt kommt ich ja dann mal in die situation.. wenn porsche ihnen ncih wieder 911er hinterherwirft ;)


    rein rechtlich sollte da kein problem sein... solang sie nicht ganz links fahren.. aber selbst wenn sie das tun behindern sie ihrerseits ja den Verkehr... hm hm hm...


    difiziel :eek: :eek:

  • natürlich dürfen blaulichtfahrzeuge überholt werden. (wenn man sich an die stvo hält)


    hab erst letztens nen krankenwagen auf der autobahn überholt. der konnte irgendwie nicht schneller als 140.


    PS: irgendwo im osten gibt es ne feuerwerh die sogar gelegentlich von radfahrern überholt wird. kam neulich in ner reportage... jetzt wird für neune fahrzeuge gesammelt.