Hier ein paar veränderungen der STVO in 2005 .
Abstandsverstöße
Drängler sollen zukünftig härter bestraft werden. Bei Geschwindigkeiten über 100 km/h soll zukünftig bei einem Abstand von weniger als 3/10 des halben Tachowertes (ca.15 m) ein Fahrverbot von 1 Monat und ein Bußgeld von 100 € (anstatt 75 € / Kein Fahrverbot) verhängt werden. Bei weniger als 2/10 Sicherheitsabstand soll die Geldbuße von 100 auf 150 € steigen, dass Fahrverbot sich von 1 auf 2 Monate verlängern usw. ..
Winterreifenpflicht
Eine Winterreifenpflicht wird es nicht geben. Wer aber die Ausrüstung seines Fahrzeuges nicht den Wetterverhältnissen anpasst, soll zukünftig 20 € Verwarngeld zahlen müssen. Wer dadurch konkret auch andere behindert, soll sogar 40 € und 1 Punkt aufgebrummt bekommen.
Bahnübergänge
Wer mit seinem Kfz ein sichtbares Haltegebot (Blinklicht oder Lichtzeichen, Handzeichen eines Bahnbediensteten, sich senkende Schranken) vor einem Bahnübergang missachtet, wird schärfer sanktioniert: 150 € und einen 1 Monat Fahrverbot drohen. Wer eine geschlossene Schranke umfährt, muss - so die Planung - sogar mit 450 € Geldstrafe sowie 3 Monaten Fahrverbot rechnen. Für nicht motorisierte Sünder ist in diesem Fall eine Geldstrafe von 225 € vorgesehen.
Das ist soweit das wichtigste .
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