Verlier Getrieböl

Es gibt 39 Antworten in diesem Thema, welches 4.530 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Mike-79.

  • Wenn ich sowas höre, dann werde ich ganz bestimmt in zwei Jahren, wenn der tino dann 3 Jahre alt ist, die Garantie um 2 Jahre verlängern.

  • Zitat

    Original von smart
    Wenn ich sowas höre, dann werde ich ganz bestimmt in zwei Jahren, wenn der tino dann 3 Jahre alt ist, die Garantie um 2 Jahre verlängern.


    Aber auf jeden Fall, bei m einem N16 waren es 199,- Euro , gelöhnt werden musste von der Zusatzgarantie 1x Luftmassenmesser und 1x EGR Ventil.
    Lohnt aber nicht abzuschließen wenn du nach 3 jahren im Bereich 100TKM oder drüber bist.
    ( prozentuale Zuzahlung zu hoch bei über 100TKM)


    Gruß, Heiko

    Remember the times when sex was safe and fuel cheap !



  • ...nö, ich fahre so 12.000km/Jahr, also wird es sich lohnen.

  • garantieverlängerung ist in jedem fall gut, werde ich auch tun aber ist ja noch lange zeit bei mir 2,4 jahre

  • Wenn ich das gewusst hätte ich das Auto nicht gekauft. Habe es jetzt seit Oktober und hatte nur ein halbes Jahr Garantie!!!

  • also mein kumpel fährt den alten tino jetzt seit etwa 5 jahren (benziner) und hat 130 tkm runter, der wagen läuft ohne grössere mängel

  • Hi.


    Das hatte ich auch schon gehört das der ganz gut sein soll. Aber so wie es aussieht habe ich kein Glück!!! Klimaanlage war schon defekt, Bremslichtschalter und jetzt das mit dem Simmring und Lager am Getriebe!!!
    Naja, kann ja nur noch besser werden!!! Hoffentlich

  • Hi.
    War jetzt gestern bei meinem Vertragshändler und der hat sich das angeschaut und gesagt das die Antriebswelle zu viel Spiel hat. Muss das Auto hetzt am Mittwoch hinbringen und dann wird das Getriebe neu gelagert. Und das bei 70 000 km. Kann doch normal nicht sein!!! Habe einen ganz schönen hass. Weiss vielleicht jemand woran das liegen kann das die Lager schon so viel Spiel haben!!! Der hat auch noch gesagt das es mindesten 600 € kosten soll!!! :kotz: Und das bei einem Aut das ich mit 60000 km gebraucht gekauft habe!!!

  • ...falls das Auto vom Händler kommt, hast du sie mindestens ein Jahr. Die Beweislastumkerhr beläuft sich zwar nur auf ein halbes Jahr, aber bei einem solch untypischen Schaden (Bj./Laufleistung) würde ich es als letztes Mittel und im Falle einer Rechtschutz auch gerichtlich versuchen. Erstmal würde ich den Händler (?) jedoch versuchen im Gespräch zu überzeugen.

  • Hi


    Ja, habe es vom Händler und ich habe auch ein Jahr Gewährleistung mit dem komischen Nachweis da. Er hat aber gesagt das der Schaden davor noch nicht wahr und er nicht wüsste warum er dafür aufkommen soll. Mein Problem!!! Das war das letzte Auto was ich bei dem gekauft habe! :uzi:

  • Ein Jahr ist EIN JAHR Gewährleistung, aber wenn man sich für dumm verkaufen läßt ..


    Warum läßt Du Dir das gefallen ?
    Schon mal beim Anwalt gewesen oder an der Rechtschutz gespart ?


    Bischen zynisch aber wahr ?!


    Ich verstehe Dein Problem nicht, wenn Du ein Jahr Gewährleistung auf den Gebrauchten hast.
    :mmmm:


    Gruß, Heiko

    Remember the times when sex was safe and fuel cheap !

  • Hi


    Haben mit dem Händler ausgemacht das im ersten halben Jahr alles gezahlt wird wenn was kaputt geht und im zweiten halben Jahr repariert er es nur wenn es davor schon war und ich es erst jetzt festgestellt habe! Und das war halt davor noch nicht. Da hat er halt gesagt das es davor noch nicht war. Hat ja auch erst kürzlich angefangen!!!

  • Zitat

    Original von Mike-79
    Hi



    Haben mit dem Händler ausgemacht das im ersten halben Jahr alles gezahlt wird wenn was kaputt geht und im zweiten halben Jahr repariert er es nur wenn es davor schon war und ich es erst jetzt festgestellt habe! Und das war halt davor noch nicht. Da hat er halt gesagt das es davor noch nicht war. Hat ja auch erst kürzlich angefangen!!!



    Moin ,


    Mündlich "abgemacht" oder schriftlich ?
    In jedem Falle ist beides nichtig , im besten Falle für Dich muß er aufgrund der komplett nichtigen Abmachung volle 2 Jahre Gewährleistung einstehen !


    DEM IST SO !!


    Aber die Händler wissen genau daß jeden Tag einer um die Ecke kommt den sie verarschen können.


    Weitere Vorgehensweise:


    Anwalt und sonst nix. :eieiei:



    Gruß, Heiko


    PS: Solange Du keinen Anwalt kontaktiert hast laß bitte hier das Jammern aufgrund Deines eingeschüchterten Verhaltens. (sehr milde formuliert)


    Im Moment liegt die ganze einzige Schuld bei Dir weil Du dich verarschen läßt hinsichtlich Gewährleistungsrecht .

    Remember the times when sex was safe and fuel cheap !

  • Zitat

    Original von N16 Treiber
    Mündlich "abgemacht" oder schriftlich ?
    In jedem Falle ist beides nichtig , im besten Falle für Dich muß er aufgrund der komplett nichtigen Abmachung volle 2 Jahre Gewährleistung einstehen !


    Auf Gebrauchtwaren ist es 1 Jahr Gewährleistung.
    Und auch nur auf Mängel die schon beim Kauf vor lagen.
    Nach zu weisen, dass die Lager schon beim Kauf defekt waren
    bzw nen Produktionsfehler aufgewiesen haben,
    wird schwer oder fast unmöglich.


    Ergo: PGH

  • Ganau da hat er auch gesagt. Habe heute früh mal meinen Anwalt angerufen und der hat gesagt das man da wahrscheinlich keine Chanche hat. Der Vertrag ist von mir so unterschrieben worden und da ist auch nichts mit Verarschung. Bei Gebrauchtwagen muss man nur ein halbes Gewärleistung geben. Alles was darüber ist auf freiwilliger Basis vom Händler! Sieht also schlecht aus


  • Moin Almi !


    Zum ersten sind wir uns wohl einig daß eine Gewährleistungsverweigerung , 10TKm nach Kauf, innerhalb des ersten Jahres, ein Fall für eine anwaltliche Auskunft, bzw. Tätigkeit ist .


    Zweitens, Falsch ist daß auf Gebrauchtwagen grundsätzlich nur 1 Jahr Gewährleistung ist.
    Fakt und korrekt ist, kann jeder gerne in den reformierten europ. Gewährleistungsrecht ab 2002 nachlesen, daß:


    Wenn KEINE rechtsgültige oder eine unkorrekte SCHRIFTLICHE Garantieformulierung hinsichtlich des einen Jahres stattfand, ALLES nichtig ist und der Verbraucher Anspruch auf 2 Jahre hat ! Basta, Fakt !


    Also, am besten Auto kaufen vom Händler ohne Vertrag, mit Zeugen und schon hat man 2 Jahre, denn das eine Jahr kann vertraglich vereinbart werden, Grundsatz sind 2 Jahre, auf EIN Jahr KANN der Händler reduzieren, schriftlich per Vertrag, und nicht wie in diesem Falle,


    "... abgemacht worden ist ..."



    Und schon hat der glückliche Käufer 2 Jahre Gewährleistung wenn sich "...keiner mehr an die Abmachung erinnert..."


    Und kein WASSERDICHTER Vertrag vorliegt . So ist nun mal das Gesetz, ich hoffe Almi bekommt wieder nix in den falschen Hals, bitte, Almi, vorher die entspr. Paragraphen lesen.


    Daß es genug uncouragierte Endkunden gibt, welche sich mit der Arroganz der Macht von Händler einschüchtern lassen ist völlig normal.


    Gruß, Heiko





    PS: EINE kurze Passage aus dem Gelten Recht dazu, für die Unwissenden:


    Abweichungen in den AGB sind unwirksam:
    Nach § 475 BGB sind abweichende Vereinbarungen z.B. in den AGB, die zum Nachteil des Käufers von den gesetzlichen Regelungen abweichen, unwirksam.
    Für den Verkauf von gebrauchter Ware sind Abweichungen im neuen Gewährleistungsrecht zulässig, so kann z.B. die Gewährleistungspflicht für gebrauchte Sachen auf bis zu einem Jahr verkürzt werden.



    Weiter:
    Es gilt der Grundsatz



    Die Gewährleistung ist ein gesetzliches Recht, das vom Händler nicht eingeschränkt oder ausgeschlossen werden darf. Wenn Sie also durch mehrdeutige Formulierungen an der Seriosität des Angebots zweifeln, holen Sie sich eine Rechtsberatung.



    Weiter:
    Neu oder gebraucht, der kleine Unterschied!



    Die gesetzliche Gewährleistung darf der Händler zwar nicht ausschließen, ihre Dauer kann aber beim Gebrauchtwagenkauf verkürzt werden. Wenn ein Fahrzeug länger als ein Jahr zugelassen war, ist eine Verkürzung der Gewährleistungsfrist auf ein Jahr möglich. Wichtig ist, diese Fristverkürzung der Gewährleistung muss der Verkäufer mit Ihnen vereinbaren! Ein Hinweis im "Kleingedruckten" oder ein Kästchen zum Ankreuzen reichen nicht aus! Bestehen Sie in jedem Fall auf die Verwendung der neuen Muster-Vertragsformulare durch den Händler. Wenn Sie als Käufer nicht ausdrücklich zustimmen und dies vertraglich festhalten, kann Ihnen die ein Jahr kürzere Gewährleistungsfrist nicht aufgezwungen werden.


    undsoweiter ....


    PPS:


    Die Beweislastumkehr innerhalb der ersten 6 Monate ERLEICHERT lediglich Ansprüche, schließt sie aber ab dem 7. Monat keineswegs aus !



    Gruß, Heiko

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    Einmal editiert, zuletzt von N16 Treiber ()

  • Zitat

    Original von Mike-79
    Ganau da hat er auch gesagt. Habe heute früh mal meinen Anwalt angerufen ........ Bei Gebrauchtwagen muss man nur ein halbes Gewärleistung geben. Alles was darüber ist auf freiwilliger Basis vom Händler! Sieht also schlecht aus


    Moin Mike !


    Sag mal bitte was ist denn das für ein ausgemachter Kokolores mit dem halben Jahr ?
    Hat Dein "Anwalt" sein Patent auf den Caiman Islands gekauft ??


    Du scheinst fähiger als Dein Anwalt zu sein , dann les mal im BGB nach :



    Sie sind ausdrücklich geregelt für:


    den Kauf (§§ 437 bis 445, 475 bis 480 des Bürgerlichen Gesetzbuches, )


    Das halbe Jahr war lange Zeit Gesetz, VOR 2002 !!



    Ich kanns nicht glauben :wand:


    Gruß, Heiko

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    Einmal editiert, zuletzt von N16 Treiber ()

  • Ich kann mich nur da überall anschließen.
    Anwalt - Auto reparieren - ohne wenn und aber und fertig.
    :stichel:

  • Zitat

    Original von N16 Treiber
    Wenn KEINE rechtsgültige oder eine unkorrekte SCHRIFTLICHE Garantieformulierung hinsichtlich des einen Jahres stattfand, ALLES nichtig ist und der Verbraucher Anspruch auf 2 Jahre hat ! Basta, Fakt !


    Nöja, nicht ganz.
    Diese Gewährleistungsvereinbarung(auf 1 Jahr) muss eben keines falls schriftlich sein.
    Im Gesetzestext steht nur "durch Vereinbarung".
    Ich kenne auch keinen Händler der 2 Jahre geben würde.
    Mit Zeugen isses auch sonne Sache.
    Da finden sich immer Welche.
    Im Zweifel vor Gericht gilt dann 1 Jahr Gewährleistung,
    solang das nicht schriftlich Vereinbart wurde.
    Ohne schriftliche Vereinbarung hat man so oder so keine Chance.


    und nach dem Urteil:

    Zitat

    Tritt in den ersten sechs Monaten nach Übergabe des Gebrauchtfahrzeugs ein Defekt auf, ist der Käufer allerdings nicht aller Sorgen ledig. Vielmehr verlangt der Bundesgerichtshof in einem Urteil vom 02.06.2004 vom Käufer den kaum zu erbringenden Nachweis, dass der Defekt auf einen Mangel des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Übergabe zurückzuführen ist und dass der Motorschaden nicht etwa auf einem Fahrfehler des Käufers beruht (BGH NJW 2004, 2299)


    ...würde ich sagen PGH
    oder für viel Geld von entsprechenden Prüfstellen nachweisen lassen.


    Hab ich zumin so schon mal miterlebt.
    Das mit abweichend der AGB schriftlich festgelegt usw. hat da niemanden interessiert.

  • Hi


    Habe die Lager jetzt reparieren lassen. Kostete mich 760 Euro. 6 Stück waren kaputt. Da hatte sich die Härteschicht abgetragen!!! Materielfehler!


    Gruß Mike