Zebrastreifen

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.866 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von sunny4ever.

  • Zitat

    Original von sunny4ever
    anzeigen heißt ja nicht automatisch vor gericht...!
    Muss dienstag zur bullerei und dann mal sehen! WErde dem sagen wie es war und dann soll er mir sagen was ich dafür bekomme X(


    Also mein Unfall habe ich die Polizei gerufen. Der meinte wenn ich Glück habe stellt der Staatsanwalt die Anzeige ein wenn:


    a.) Kein Öffentliches Interesse besteht
    (Er meinte das ist wenn ich dem Jungen nen Arm angefahren hätte also Strafe her muß usw... Aber bei den 2 Schürfwunden würde es wohl eingestellt. Garantieren kann er da aber nix)


    b.) die Eltern mich nicht anzeigen...


    Da dich nun jemand angezeigt hat.....


    Aber nimm dir nen Anwalt...

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    Einmal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

  • Zitat

    Original von Ghostinmachine
    1.) finde ich es unverantwortlich was du gemacht hast.
    du hast für ein paar sekunden ein Menschenleben riskiert !

    2.) nichtsdestotrotz erstmal dahin gehen anhören was die von dir wollen
    und dann sagen das du dich über deinen anwalt äussern wirst


    Klar war es das und ich habe dabei auch ein ziemlich schlechtes gewissen gehabt!
    Aber manche leute könne sich auch echt anstellen :(

  • Äh... Einspruch! Lest euch das mal genau durch. Es war ein Mißverständnis. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann meintest du, dass der Fahrer vor dir abbiegen will und du bist dann vorbeigefahren und hast erst im bereits begonnenen Überholvorgang gesehen, dass da ein Zebrastreifen samt Fußgänger ist. Okay, hättest auch stehen bleiben können,aber der Fußgänger ist ja auch stehen geblieben. Klar, dass man nicht unbedingt so schief im Gegenverkehr rumstehen will. Anwalt würde ich nicht nehmen. Erklär es bei der Polizei, berufe dich auf deine Unerfahrenheit im Straßenverkehr (bist ja noch in der Probezeit, also Fahranfänger), sei schick zerknirscht, dann lassen sie Milde walten und du kommst mit der Verwarnung davon. Achja, 4 Punkte heißen eigentlich Lappen für einen Monat weg. Was das in der Probezeit heißt, weiß ich nicht, weil das erst nach Beendigung meiner Probezeit schärfer wurde...

  • Das is doch völlig Wumpe, ob der abbiegen wollte oder nur langsam gefahren ist oder sonstwat gemacht hat.


    Du musst dir vor dem überholen sicher sein das du niemanden behinderst oder gefährdest, das heißt auch das du dir sicher sein musst das sich da kein Fußgangsterüberweg befindet.


    btw Unerfahrenheit bzw. Unwissenheit schützen im allgemeinen vor Strafe nicht.

    Renate sprach: "Im Großen und Ganzen, wünsch ich mir Krieger mit solide Lanzen..."


    Einmal editiert, zuletzt von SoulProvider ()

  • Zitat

    Original von Micra-Pilot
    ... und du bist dann vorbeigefahren und hast erst im bereits begonnenen Überholvorgang gesehen, dass da ein Zebrastreifen samt Fußgänger ist. ..


    Meine Fresse! Fußgängerüberwege tauchen in unserem Schilderwald ja auch plötzlich und aus dem Nichts auf! :rolleyes:


    Und selbstverfreilich muss man einen Abbieger auch innerorts noch Überholen, von den zwei gesparten Sekunden hängt ja die Welt ab ...


    Nebst dass Kfz. im allgemeinen mit BREMSEN ausgerüstet sind, die bei Einhaltung (!) der innerörtlichen Tempolimits das Fahrzeug normalerweise vor dem Fußgängerüberweg zum Stehen bringen sollten - vorausgesetzt man weiß wie man sie zu bedienen hat!


    Mit Verlaub: Da hats mal den richtrigen getroffen, hoffentlich lernst Du was daraus! Überholen innerorts ist IMMER mit nahezu unkalkulierbaren Risiken verbunden, merks Dir.

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von Micra-Pilot
    Äh... Einspruch! Lest euch das mal genau durch. Es war ein Mißverständnis. Wenn ich das richtig verstanden habe, dann meintest du, dass der Fahrer vor dir abbiegen will und du bist dann vorbeigefahren und hast erst im bereits begonnenen Überholvorgang gesehen, dass da ein Zebrastreifen samt Fußgänger ist. Okay, hättest auch stehen bleiben können,aber der Fußgänger ist ja auch stehen geblieben. Klar, dass man nicht unbedingt so schief im Gegenverkehr rumstehen will. Anwalt würde ich nicht nehmen. Erklär es bei der Polizei, berufe dich auf deine Unerfahrenheit im Straßenverkehr (bist ja noch in der Probezeit, also Fahranfänger), sei schick zerknirscht, dann lassen sie Milde walten und du kommst mit der Verwarnung davon. Achja, 4 Punkte heißen eigentlich Lappen für einen Monat weg. Was das in der Probezeit heißt, weiß ich nicht, weil das erst nach Beendigung meiner Probezeit schärfer wurde...


    danke schön, das mich wenigstens eine person versteht! wERDE AUCH EINSICHTIG sein, alles andere bringt eh nix!
    Aber sicher das ich meinen führerschein für einen monat abgeben muss? X(
    Und an die anderen: Klugscheissen kann ich selber! Aber danke für die unterstützung...

  • Natürlich hätte er warten können. Aber vorbei ist vorbei. Er wird sicher daraus lernen, wenn er einen Monat Fußgänger ist. Mit Vorwürfen ist ihm ja nicht geholfen und ihm ging es ja eher um Ratschläge, wie er sich bei der Anhörung verhalten soll. Das Überholen innerorts nicht so genial ist und man die paar Sekunden sicherlich auch noch erübrigen kann, weiß ich selber, aber das stand ja nicht unbedingt zur Debatte.


    Da ich ja bei Gericht arbeite und bei vielen Strafverfahren Protokoll geführt habe, weiß ich, dass die Richter sich bei ehrlicher Zerknirschtheit und Einsicht eher für ein mildes Urteil entschließen, als bei großkotziger besserwisserischer Arrogantheit, die hier zeitweise an den Tag gelegt wird. Da kommt der Richter rein und kriegt voll den Hals, wenn der Typie vor Gericht den totalen Großkotz markier. Was bringt es ihm? Nix, der Richter wird sauer, tut ihm den Lack runter und kramt die Höchststrafe raus. Scheiß auf die Beweise, so was nennt sich Entscheidungsfreiheit des Richters. Er ist schließlich dem Gesetz (dem Strafrahmen) und seinem Gewissen unterworfen. Was glaubt ihr, wie gut es den Richtern tut, wenn sie arrogante Schnösel lange zu Fuß gehen lassen. :eieiei: Aber ihr wisst es ja besser. :D

  • Zitat

    Original von sunny4ever
    Und an die anderen: Klugscheissen kann ich selber! Aber danke für die unterstützung...


    Gerne geschehen. Es erschien notwendig.

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


    DATSUN - Wir machen Zuverlässigkeit. Weltweit.


    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • na denn...
    morgen muss ich hin, habe voll angst weil der bulle zu dem ich muss einen hass auf jugendliche hat!
    Kann man eigentlich sagen das man gerne mit wem anders das klären würde?

  • Das ist nicht so leicht, bei so einer "Bagatelle" auf Befangenheit zu pochen,nur das Du zu Fuß laufen wirst, ist recht sicher, solange es bei dem Vorwurf in Verbindung mit dem Fußgängerüberweg bleibt, und derjenige von Dir gefährdet und/oder geschädigt wurde, der die Anzeige aufgegeben hat. Kann nur sagen das in solchen Fällen besondere Rücksicht auf Fußgänger (Der Fußgängerüberweg ist ein Schutzbereich für den Fußgänger)zu nehmen ist und ein regelwiedriges Verhalten mit einer eventuellen Gefährdung in Fahrerlaubnisprüfungen (bin Fahrlehrer) zum sofortigen Abruch und Durchfallen führt. Nur um aufzuzeigen das es dort nicht verharmlost wird, wenn Verstösse vorliegen. :bla: :tml:

    ehemaliger s14-Fahrer jetzt im Micra mit neuen Ideen unterwegs

    :tml:

  • war gerade noch dort gewesen und er meint ich soll mir da keinen kopf machen! Geht jetzt zum staatsanwalt und der wird warscheinlich ein busgeld verhängen, was aber wie er meint dann keine punkte mit sich bringt(stimmt das????)! Aber er meint sieht ganz gut für mich aus...
    jetzt nur noch 4-8 wochen warten und hoffen :D

  • das ich abwarten soll, er konnte mir nix genaues sagen aber er meinte das wird nicht so wild sein...


  • *anschliess*


    Einen Zebrastreifen kann man vielleicht übersehen, aber man muss zumindest die Schilder (Nr. 134 und/oder 350) sehen/gesehen haben. Und wenn man die sieht, bedeutet dass auch gleichzeitig Überholverbot und vorsichtiges/vorausschauendes fahren.
    Es hätte ja auch ein Kind angerannt kommen können. Das wäre dann bestimmt nicht stehen geblieben.... eher liegen geblieben unter dem Auto :will-u-understand:



    @Threadstarter
    Wenn man einen Fehler macht, sollte man auch dazu stehen und nicht versuchen sich "rauszuwinden"...


    Aus Fehlern lernt man.... (hoff´ ich doch)

  • zum 100. mal, ich hatte das in dem moment erst (zu spät) registriert! Und um hab sieben(morgens) rennen auch ziemlich viel kinder durch die straßen! Und ich habe meine ehrlich aussage gemacht, wie es war und schluss aus vorbei!