Es gibt 35 Antworten in diesem Thema, welches 5.343 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von M.L..

  • Meine Mutter hat mir gerade gesagt das ich vielleicht eine Anzeige bekomme weil bei unserem Haus is ne Spielstraße, durch die bin ich mal mit 80 Sachen gefahren (ups) und die Leute haben sich bei meiner Mutter beschwert und haben sich mein Kennzeichen aufgeschrieben.


    1. Das Auto läuft auf meine Mutter
    2. haben die überhaupt ne Chance ohne Beweise?

  • Jetzt bekommst du erstmal vom Mod für Gesetz&Recht einen Rüffel!!!
    In einer Spielstraße (Kinder frei herumlaufend, meist ohne Halsband und Ketten) ist das echt gefährlich! Eigentlich heißt es ja Schrittgeschwindigkeit! Wenn man ein bissl schneller fährt, ist das ja nicht so schlimm, aber 80 ist echt zu vel!


    naja, die anderen wissen ja nicht, wie schnell du wirklich warst, schätzen gilt nicht!

  • Bei zu schnell in der Spielstraße kennt die Puzilei keine Gnade...
    Und um ehrlich zu sein: selbst schuld! 80 in einer Spielstraße ist ja kein Versehen mehr! :evil:
    Ich hoffe Du wiederholst das nicht...

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  • Okok, meine mutter sagte in der Spielstraße, die fängt aber vor unserem Haus an, da kann ich mich nicht genau erinnern, nur bei der hinführenden Straße, das is ne 30ger Zone, da könnte ich 80 gefahren sein, ja!

  • Hmm seit wann gilt schätzen nicht mehr ? Natürlich kann nicht die konkrete Geschwindigkeit geschätzt werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht überinstimmende Zeugenaussagen nicht berücksichtigt. Schließlich sind Zeugenaussagen (mit ganz ganz seltenen Ausnahmen) Beweise. Natürlich kann keine konkrete Geschwindigkeit geschätzt werden, aber eine grobe Schätzung (z.B. deutlich über 60 bei erlaubten 5-7 km/h (Schrittgeschwindigkeit)) trauen die Gerichte einem Autofahrenden Zeugen schon zu. In diesem Fall geht es ja auch mehr um die Verkehrsgefährdung in einem besonders geschützen Bereich, so dass die Übertretung einer Geschwindigkeit nicht quantitativ genau erfasst werden muss - das gleiche Prinzip wie z.B. bei Nötigung und Gefährdung durch zu dichtes Auffahren, hier braucht es auch keine genaue Meterangabe, sondern wenn mehrere Zeugen aussagen, dass der Abstand beispielsweise ca 1 - 2 Wagenlängen war, dann wird dies normalerweise vom Gericht akzeptiert - wie gesagt eine Zeugenaussage hat vor Gericht Beweiskraft.

  • Geschah die Halterfeststellung des Kennzeichens schon durch die Polizeit oder war das weil du sowieso aus der Nachbarschaft kommst ?

  • Schätzen gilt normalerweise nicht, weil man dann schlecht das Strafmaß festsetzen kann.
    Aber bei ner Spielstraße ist es egal, ob Du 80 oder 50 km/h fährst... Du darfst nur Schrittgeschwindigkeit! Und ich erinnere mich schwach an den Grundsatz, dass eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 100% Lappen weg bedeutet. Bei ner Spielstraße also: 8 km/h sind Schritt., 16 km/h das doppelte, bis 20 km/h Toleranzbereich....
    Und ob jemand 20 oder 80 km/h fährt, kann selbst ein Kind aussagen!
    Also, quaddy, wenn die Anzeige kommt, ist der Lappen bestimmt weg. Und ein Riesenhaufen Kohle!


    Aber ich bin ja nicht vom Fach. Ich höre mich mal um.

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  • Hab ich ja gesagt eine quantitaive Schätzung gilt natürlich nicht aber eine qualitative also z.B. weit mehr als doppelt so schnell das schon (Bei Polizisten und Berufskraftfahren wird auch in einem gewissen Rahmen eine quantitaive Schätzung als korrekt angenommen... natürlich nur so ca +/- 10-15 km/h) aber abschätzen ob ein Fahrzeug Schrittgeschwindigkeit fährt oder so schnell, dass man nicht mal daneben rennen kann, das traut das Gericht jedem zu.

  • Zitat

    Original von fgordon
    Hmm seit wann gilt schätzen nicht mehr ? Natürlich kann nicht die konkrete Geschwindigkeit geschätzt werden, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Gericht überinstimmende Zeugenaussagen nicht berücksichtigt. Schließlich sind Zeugenaussagen (mit ganz ganz seltenen Ausnahmen) Beweise.


    ich hatte einen crash gehabt (damals noch mit der simson). mir konnte meine geschwindigkeit auch nicht bewiesen werden. aussagen von zeugen wurden da nicht berücksichtig. der zeit-und gefühlsfaktor wird mit einbezogen. menschen können irren! deswegen wurde ich freigesprochen un die, die mich auf´s korn genommen hatte, bekam eine anzeige. ich war 20 zu schnell. na ja. ich hatte einen kleinen bonus, weil mein vater selbst bulle ist :D

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat selbst ein Bratwurstbratgerät.

  • Ja sicher... naja ich war wohl zu lange in CH :)) dort ist es z.B. üblich dass die Polizeit einfach mal schätzt wie schnell du bist und das dann auch ohne Messung gilt.


    Wie gesagt keiner kann sagen "uaaaa der fuhr ja 72 km/h" aber du willst doch nicht ernsthaft behaupten, dass Aussagen von mehreren Leuten nicht berücksichtigt, dass jemand mit deutlich mehr als normaler Sadtgeschwindigkeit (also 50 km/h) durch eine Zone mit Schrittgeschwindigkeit fährt - das würde mich dann schon mehr als wundern, ein Mindestmass an Fähigkeit Geschwindigkeit von Fahrzeugen (grob) einzuschätzen benötigt ja schließlich jeder der öfters mal ein Strasse (lebend) überquert....

  • http://www.bussgeldkataloge.de/
    http://www.bmvbw.de/Bussgeldkatalog-.389.htm


    innerhalb geschlossener Ortschaften
    bis 10 km/h 15,- EUR
    11-15 km/h 25,- EUR
    16-20 km/h 35,- EUR
    21-25 km/h 50,- EUR, 1 Punkt
    26-30 km/h 60,- EUR, 3 Punkte
    31-40 km/h 100,- EUR, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    41-50 km/h 125,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
    51-60 km/h 175,- EUR, 4 Punkte, 2 Monate Fahrverbot
    61-70 km/h 300,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahverbot
    über 70 km/h 425,- EUR, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot


    Mit den StGB brauchst Du, glaube ich, keine Angst haben. Ich denke, dass die §§ 240, 315b I Nr.3, 315c StGB nicht zutreffen.


    Aber ich bin mir nicht sicher, ob eine Spielstraße nicht ein besonders geschützter Bereich ist. Kann aber sein, dass ich mir das nur einbilde.

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  • Zitat

    Meine Mutter hat mir gerade gesagt das ich vielleicht eine Anzeige bekomme weil bei unserem Haus is ne Spielstraße, durch die bin ich mal mit 80 Sachen gefahren


    Auch ich wohne in einer Spielstraße. Ich _könnte_kotzen_ wenn ich einen schneller als 10 km/h fahren sehe. Eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Spielstraßen sind nicht lang, also dürfte es wirklich nicht schwerfallen, langsam zu fahren. Es gibt dafür sowieso keine Entschuldigung. Also hör auf mit "80km/h" rumzuprahlen und mach die Smilys weg.
    :kotz:


    Hoffentlich bekommst Du eine hohe Strafe.

    Einmal editiert, zuletzt von Christian20 ()

  • Zitat

    Original von Christian20


    Auch ich wohne in einer Spielstraße. Ich _könnte_kotzen_ wenn ich einen schneller als 10 km/h fahren sehe. Eigentlich nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Spielstraßen sind nicht lang, also dürfte es wirklich nicht schwerfallen, langsam zu fahren. Es gibt dafür sowieso keine Entschuldigung. Also hör auf mit "80km/h" rumzuprahlen und mach die Smilys weg.
    :kotz:


    Hoffentlich bekommst Du eine hohe Strafe.


    Danke für die Blumen. Ich sagte ja nachträglich das ich mich nicht recht erinnern kann 80kmh in der einen Spielstraße vor meinem Haus die auch nicht recht lang is gefahren zu sein, eher kann ich mich erinnern in der 30ger Zone die zu der Spielstraße hinführt ca. 80 gefahren zu sein. Ok in Spielstraßen fahre ich auch nicht 10kmh, das geb ich ja zu, aber es waren sicherlich keine 80.

  • Hm, ganz so krass seh ich das nicht, aber im Prinzip stimmts schon: Die Spielstrasse wurde ja nicht eingerichtet um Dich zu ärgern, sondern um die Anwohner vor Durchrasern zu schützen, ob Du da selbst wohnst oder nicht macht keinen Unterschied, Heimvorteil gibts nicht.
    Persönlich hoffe ich Du kommst mit einem blauen Auge davon (bildlich gesprochen, nicht daß Dir Deine Mutti die Handtasche überzieht).
    Allerdings gilt das nur wenn Du was draus gelernt hast: Nämlich das Du nicht allein bist auf der Strasse. Und das Du auch immer mit den Fehlern der anderen rechnen mußt und DESHALB in einigen Gegenden eben mal den Fuß vom Gas nimmst. Du warst ja auch mal Kind, oder?
    Kohle abzudrücken ist meiner Meinung nach keine gute Strafe: Entweder hat derjenige genug davon und lacht sich eins oder es trifft ihn hart und er ist verbittert und denkt sich "jetzt erst recht". Nee, ne nette Arbeit für die Allgemeinheit, Blümchenpflanzen auf dem Mittelstreifen oder so, daß wäre viel lerneffektiver, glaubst Du nicht?
    Zum rasen gibts genug Gelegenheiten, das muss nicht da sein wo es unschuldige trifft. Wenn sich hier in Berlin mal wieder zwei auf der Heerstrasse aufrauchen, kein Pardon. Aber wenns Kinder trifft oder treffen könnte, seh ich auch rot.
    Und überhaupt: Du solltest etwas verantwortungsbewußter mit Muttis Auto fahren, sonst könntest Du eventuell bald zu Fuß gehen. Oder Deine Mutter in den Prozenten nach oben treiben. Not good.
    Es ist nicht cool, sich wie ein VW-Prolo aufzuführen. Cool ist, auch mal wem die Vorfahrt zu lassen, wenn das den Verkehr flüssig hält, cool ist so zu parken daß ne Mutter mit Kinderwagen noch durchkommt und der hinter Dir noch ausparken kann. Cool ist, auf der Autobahn mal so richtig zu heizen wenn Platz ist, aber an der Abfahrt sich soweit im Griff zu haben daß man sauber die Kurve kriegt. Cool ist, in Wohngebieten auch mal die Fußgänger durchzulassen, dann sehen das manche auch nicht so eng, wenn man mal etwas "arg" parkt. Aber 80 im Wohngebiet? Hm, dann müßtest Du eigentlich Golf fahren.
    Mann hab ich wieder meinen fiesen Tag:-)