Unverschuldeter Unfall + Vorschaden

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 3.871 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Der Dirk.

  • Sachverhalt: Eine Bekannte hatte einen kleinen Unfall, es entstand Blechschaden, sie war nicht schuld. Nun soll der Schaden behoben werden.


    Problem: An der Stelle, wo die Kollision war, existierte bereits ein Vorschaden in der Karosserie. ;(


    Wie vorgehen? ?(


    Tip1 von mir: Unfallschaden reparieren, Rechnung an gegnerische Versicherung schicken, Scheck kommt zurück. :perfekt:


    Meine Bekannte möchte das so nicht wegen des Vorschades, sie will den exakten Schaden schätzen lassen, um keine Probleme mit der gegnerischen Versicherung zu bekommen. Dafür wird ihr von der gegnerischen Versicherung ein Gutachter geschickt werden. (Dumm, oder?)


    PS: Der Unfall wurde polizeilich NICHT aufgenommen und der Unfallgegener weiß vom Vorschaden am Fahrzeug. :wand:


    Nun bin ich auf eure Tips gespannt :D

  • Ehrlich währt am längsten! - manchmal! =)


    Wenn der Unfallgegner vom Vorschaden weiß, isses natürlich doof!
    Gutachter schicken lassen, schaden schätzen und ausbezahlen lassen ist in diesem Falle angebracht.



    Ansonsten hätte ich den Schaden reparieren lassen, ohne den Vorschaden zu melden (wenn sich das in Grenzen hält!)


    (von dem "Vorschaden" hat Deine Bekannte doch auch "profitiert", oder??? )

  • Frage ist: Wäre die Beschädigung durch den aktuellen Unfall genauso teuer zu reparieren, wenn es den Vorschade nich gäbe?


    Beispiel: Kotflügel ist so verbeult, dass er ausgetauscht werden muß, hatte aber vorher schon kleinere Beulen. Dann zahlt die Versicherung.


    Auf Versicherungsbetrug reagiere ich allerdings hochgradig allergisch. :evil:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • So wie sie mir das schildert, glaube ich eher weniger, dass sie vom vorschaden profitiert hat. :wand:
    ohne unfallbericht von der polizei wäre ich eh vorsichtig. was, wenn der andere nicht zahlt? alles abstreitet? das wäre mir zu heikel...


    YETI: doch kein versicherungsbetrug ey ;( ich hab aber weder den vorschaden, noch den unfallschaden selbst gesehen leider. sonst hätte ich fotos gemacht.

  • Gutachten abwarten, dann weiterdiskutieren bzw. hören was die Werkstatt die´s reparieren soll dazu sagt! Idealerweise das Fahrzeug schon in der Werkstatt begutachten lassen die hinterher reparieren soll, oft sprechen sich Gutachter und Reparaturwerkstatt bei solchen heiklen Fällen im gewissen Rahmen über das machbare ab!


    Denkbar ist jedoch die Situation dass die Versicherung nur den neuen Schaden erstattet (was ja klar ist), eine Reparatur ohne Instandsetzung des Altschadens jedoch nicht möglich ist, somit also Mehrkosten entstehen die die Geschädigte tragen müßte!

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    Einmal editiert, zuletzt von arne_P10 ()

  • jojo, gutachter wird abgewartet, termin steht wohl schon fest. ist aber ein gutachter, der von der versicherung des unfallgegners geschickt wurde. ist doch unklug, oder? ?( naja...

  • Ein freier Sachverständiger ist schon zur Neutralität verpflichtet, nur gilt latürnich: Wes´ Brot ich ess dess Lied ich sing. Deswegen die Begutachtung in der Werkstatt die Reparieren soll, normal kennen sich Werkstätten in Sachverständige in einer Region ganz gut und wenn der Sachverständige völlig daneben liegt nordet ihn die Werkstatt für gewöhnlich schon ein.


    Nun wo der Sachverständige schon auf dem Weg ist läßt sich schwer noch was machen, grundsätzlich aber hat der Geschädigte freie Wahl beim Sachverständigen und muß im Haftpflichtschadensfall nicht den akzeptieren den die Versicherung nennt!


    Aber wie geschrubt, normal ist das kein Grund zur Panik, am besten ist hier eine gute Kommunikation zur Werkstatt und frei nach Schnauze kann so ein Sachverständiger auch nicht begutachten und tut es in aller Regel auch nicht!

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  • ich hatte letztes jahr einen unfall, nach dem der unfallverursacher versucht hat seinen ganzen vorschaden bei meiner versicherung geltend zu machen. die versicherung lehnte ab und er ging vor gericht, da er der meinung war, ich wär schuld. das gericht schickte einen gutachter, der mein auto anschaute, sowie den unfallort. heute habe ich das urteil in der hand, seine klage wurde abgewiesen, er ist eindeutig der unfallverursacher und da deutlich vorschäden vorhanden waren erhält er nichts von meiner versicherung. er hat nun auch damit zu rechnen selbst angeklagt zu werden, da es vers.betrug ist...


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  • So ist das, auch wenn´s mit dem Thema fast schon nix mehr zu tun hat: Bei (auch nur versuchten) Versicherungsbetrug ist die Versicherung von Ihrer Leistung freigestellt - auch wenn weitere Ansprüche berechtigt sein sollten! Deshalb vorsichtig beim frisieren und aufbrezeln von Schäden, die Rechtsabteilungen der Versicherungen sind gut besetzt und ein Grund nicht zahlen zu müssen ist denen stets wilkommen! 8)

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  • Jo, das hatte ich auch mal - vor 5 Jahren mit meinem Ford. Lief so:
    Gegner ist ins Heck gefahren. Ich habe ein Gutachten machen lassen, da stand dann der Vorschaden drin, den ich selber noch gar nicht kannte. Die gegnerische Versicherung hat die komplette Reparatur bezahlt! :perfekt: Anschließend bin ich zum Händler und habe für den Vorschaden nochmal 1.000 Mark kassiert, weil im Kaufvertrag unfallfrei stand. :perfekt:


    Der Vorschaden ändert ja nichts dran, dass die Versicherung die Reparatur zahlen muss. Außer durch den Vorschaden ist das Auto weniger wert und somit wird's gerade so zum Totalschaden. Oder durch das Drüberrepararieren wird das Auto mehr wert, weil es vorher unsachgemäß reparariert war. Dann wird die Versicherung die Wertsteigerung abziehen.
    Da kommt es dann aufs Gutachten drauf an. Aber grundsätzlich muss die Versicherung die Reparatur zahlen und fertig - auch wenn das Auto 50 Vorschäden hat.


    Auf jeden Fall sollte sie sich einen Anwalt nehmen, wenn es knifflig wird. Der wird nämlich von der gegnerischen Versicherung bezahlt.


    Wegen dem Gutachter der gegnerischen Versicherung: Ist jetzt blöd gelaufen, wenn sie dem von der gegnerischen Versicherung schon irgendwie zugesagt hat. Keine Ahnung, ob sie den wieder abbestellen kann.

    • Offizieller Beitrag

    @ Primera MG
    Hier ein paar Tipps/Fragen:


    1. Hatte Deine Bekannte wirklich keine Schuld? Dies ist meist nur dann anzunehmen, wenn der Gegner ins Heck fährt…


    2. was für einen Wert hat denn der Wagen der Bekannten und mit welcher Höhe wird denn der Schaden vom gegnerischen Gutachter beziffert?


    3. Selber einen Gutachter bestellen und sich nix von dem Gutachter der gegnerischen Versicherung sagen lassen! Das hat den einfachen Grund, dass man im späteren Verfahren als Kläger das vorbringen muss, was einem günstig ist – ein Gutachter der gegnerischen Versicherung wird immer niedriger beziffern!
    Meine Erfahrung zeigt, dass Menschen leider immer wieder außergerichtlich auf Basis der gegnerischen Berechnung regulieren (Angst vorm Prozess, deswegen die Frage nach der Schuld)…Geld wird so verschenkt, denn es werden Reparaturkosten und der verbleibende technische bzw. merkantile Minderwert vom Schadensersatz umfasst. Keine Sorge: gewinnt man den Rechtsstreit, dann muss der Gegner auch die Kosten des eigenen Gutachters tragen.
    VORSICHT: sollte der Schaden den Zeitwert des Wagens übersteigen, wird i.d.R. nur bis zur Höhe des Zeitwerts reguliert: wirtschaftlicher Totalschaden. Es besteht aber die Möglichkeit, den Schaden bis zu 130% zu regulieren, wenn man beweisen kann, dass man das reparierte Auto dann auch weiterhin nutzt.


    4. Der jetzige Schaden hat bezüglich der Regulierung mit dem Vorschaden i.d.R. nichts zu tun, wenn er sachgemäß repariert / behoben wurde!!!


    SOLLTE dies nicht der Fall sein, dann gilt:
    in der Verwendung des geleisteten Geldbetrages (in casu für den Vorschaden!) ist Deine Bekannte grundsätzlich frei. Sie musste ihn also nicht für die Wiederherstellung verwenden, ein Anspruch auf Ersatz sog. fiktiver Reparaturkosten wird also immer gewährt.
    PROBLEME kann es aber deswegen schon geben, da es, je nach Relevanz / Differenz des Vorschadens zum jetzigen Schaden, zu einer Vorteilsanrechnung im Rahmen einer normativen Schadenskorrektur kommen kann – soll heißen, dass ein gewisser Betrag von der von dem Gutachter erstellten Schadenshöhe abgezogen wird!!! Dies läge dann im Ermessen des Gerichts…
    VORSICHT: aus taktischen Gründen könnte der Gegner vor Gericht behaupten, Deine Bekannte hätte aufgrund des Vorliegens eines unreparierten Heckschadens den Unfall provoziert...


    5. Sollte der Schaden über € 5.000,- liegen müsste vor dem LG prozessiert werden, hier herrscht der Anwaltszwang…


    Hoffe, dass diese Ausführungen Dir ein wenig helfen – die oberen Ausführungen stellen keine juristische Beratung dar!
    Gruß, Kubek

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Kubek: du studierst rechtswissenschaften, was? ?(


    zum thema: der gutachter war nun bei meiner bekannten. das fahrzeug ist ein ford fiesta, bj. 96 glaub ich. ich selber haben den schaden nicht gesehe und weiß nichts genaues über den unfallhergang zwecks schuldfrage. offensichtlich ist aber der andere schuld gewesen.


    laut meiner bekannte ist was am außenspiegel, am kotflügel und an der motorhaube. (heck-rumpler kann es also schonmal net sein...)


    das gutachten liegt noch nicht vor, aber allem anschein nach maximal 300 EUR schaden. wie kann das denn sein? ?(

  • Zitat

    Original von YETI
    Auf Versicherungsbetrug reagiere ich allerdings hochgradig allergisch. :evil:


    ??? ??? ???
    und das wo du selbst mal bei ner versicherung gearbeitet hast?? :stichel:


    ne "gute" versicherungsagentur hat doch die schublade voll quittungen diversester artikel die schon mal kaputt gehen können / beschädigt werden können... :stichel: :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Primera_MG:
    Lass' dir mal das Gutachten zeigen. Da muss ja drin stehen, wie das sein kann.
    Evt. Totalschaden, z.B. Restwert von 1.500 €, Wiederbeschaffungswert 1.800 €. :mmmm:
    Oder der Gutachter hat den Vorschaden übermäßig berücksichtigt.


    Aber 300 € kommen mir arg wenig vor. Das Gutachten interessiert mich echt.