Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung+Nötigung!

Es gibt 14 Antworten in diesem Thema, welches 2.795 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von SmartyN15.

  • Hallo erstmal!


    Um es vorweg zu nehmen, nein, ich habe keine Anzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung+Nötigung bekommen, ich würde gerne eine machen!


    Ich war heute Morgen auf ner 2spurigen B und genüsslich als letzter in ner Kolonne am Überholen.
    Dann kam ein Mercedesfahrer von hinten und meinte jedesmal wenn rechts die Spur kurz(viell. max 20sec) frei war, dicht aufzufahren.


    Irgendwann gings ihm wohl auf den Keks und er hat mich rechts überholt und dermaßen krass geschnitten, der hätte mir fast den rechten Kotflügel entfernt.
    Bei seinem Überholmanöver habe ich auch kurz gehupt, da ich Rechtsüberho(h)ler hasse! Aber ich konnte ja nicht ahnen das er mich so derbe scheiden würde.
    Oh, was vergessen: Da er mir immer so dicht aufgefahren ist, habe ich die Nebelschlussleuchte angeschalten. Hat ihn aber nicht gestört.


    So, ich bin mir keiner Schuld bewusst. Ich weiß dass es ein Rechtsfahrgebot gibt, aber wenn ich in einer Kolonne am überholen bin, bin ich dann auch dazu verpflichtet?
    Ok, ich habe ihn viell. auch genötigt wegen der NSL, aber ich mag es nicht wenn mir jemand dicht auffährt. Würde ich stark bremsen müssen, würde mir der Depp auchnoch hinten rein fahren...


    Ich würde diese Person(männ, ~40Jahre alt) gerne anzeigen! Habe aber keine Zeugen, und er auch nicht(zumindest habe ich ihn alleine im Auto gesehen). Würde es etwas bringen? Ich möchte ja nur dass er soetwas nicht wieder tut!!! Ist ja mehr als grob fahrlässig.


    BTW: Ich habe leider (noch) keine Rechtsschutz.



    Oder sollte ich es einfach dabei belassen? Und nichts tun?

    There are 10 types of people in the world;
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    3 Mal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • Hmm.


    Um eine Anzeige zu erstatten bedarf es keiner Rechtschutz. Wahrscheinlich wird das Verfahren sowieso aufgrund Belanglosigkeit und fehlender Zeuigen eingestellt. Zumindest aber bekommt der Fahrer erstmal Post von der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Stellungsnahme, was ihm wohl erstmal einen gewissen Schreck sein wird. ;)


    Also einfach mal zum nächsten Revier und Anzeige erstatten. ;) Gibt zuviele Leute, die solchen Idioten freie Bahn lasse, wiel sie Skrupel haben oder zu Faul sind, um zur Polizei zu gehen.

  • So ärgerlich das ganze ist: Es lohnt sich nicht. Das kostet nur nerven und wird letztlich wieder eingestellt. Anders wäre es, wenn du Zeugen hättest ;) Aber dann hätte er auch welche ;)


    Mein Tipp:
    Klappe zukünftig den Innenspiegel weg und höre schöne ruhige Musik. Lass dich von solchen Vollpfosten nicht provozieren, denn dann bist du nicht besser. Ich kann dich absolut verstehen, aber seit dem ich so handle hab ich keinerlei Probleme mehr.

  • Das ich keine Rechtsschutz für ne Anzeige brauch ist mir klar(ist ja nicht meine erste).
    Aber was wäre wenn er mich daraufhin anzeigt??? Und durch falschaussagen ist ja auch schon einiges schief gelaufen.
    Drum meinte ich wegen Rechtsschutz...
    Oder er vor Gericht gehen will?! Dann würde es teuer für mich werden!


    Ja, dass ich kaum ne Chance habe, außer er gibts freiwillig zu, ist mir klar. Aber viell. ist es ein Anreiz für ihn soetwas in Zukunft zu lassen.
    Falls er schon mehrere Probleme im Straßenverkehr hatte oder bekommt, würde dann eine Anzeige, die meinetwegen fallengelassen wird, n bisschen was bringen?



    EDIT: Naja, viell. hätte er auch ohne mein Zutun rechts überholt und mich geschnitten.
    Dann bringt mir meine ruhige Fahrweise auch nichts. Bin ja meistens doch sehr ruhig...

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    2 Mal editiert, zuletzt von Xeno ()


  • Du kannst es dabei belassen ,


    Wenn du ihn anzeigen solltest , dann zeige ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung und nötigung .

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Zitat

    Original von M.L.
    Wenn du ihn anzeigen solltest , dann zeige ihn wegen Straßenverkehrsgefährdung und nötigung .


    Ja, natürlich hauptsächlich wegen Straßenverkehrsgefährdung! Sorry, für die ungünstige Überschrift!


    Ok, viell. ist es die Müh wirklich nicht wert.

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

  • Zitat

    Original von Xeno
    Dann kam ein Mercedesfahrer von hinten und meinte jedesmal wenn rechts die Spur kurz(viell. max 20sec) frei war, dicht aufzufahren.


    Wenn Du schlau bist, läßt Du es! Die aktuelle Rechtssprechung sieht nämlich so aus, dass Du ungeachtet dessen, was sich vor Dir abspielt rechts zu fahren hast, wenn der nächste Überholvorgang in ca. 20 Sekunden ansteht. Dazu gibt es diverse Urteile.


    Der Mercedesfahrer hat sich der Nötigung schuldig gemacht. Du allerdings leider auch.


    Also lieber Finger weg.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Viell. warens ja auch nur 10sek?! Soweit ich die Rechtssprechungen gesehen habe, sind 10-20sek ok.


    Ich werde ihn auch nicht anzeigen, hat leider keinen Sinn :( Hab mich ja schon wieder etwas beruhigt :)

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  • Ist besser so, denn Du hast gegen das Rechtsfahrgebot verstoßen und er gegen den Sicherheitsabstand.
    Weiterhin sind hier mindestens zwei weitere Ordnungswidrigkeiten (Du: NSL einschalten; Er: Rechtsüberholen) festzustellen.


    Ohne Zeugen; Aussage gegen Aussage!!! Nichts zu machen

    Jage nur das, was Du auch töten kannst!!!

  • Ich mache es ganz einfach:


    Wenn ich links auf der Autobahn fahre (und das tue ich fast immer, weil ich i.d.R. bei freier Strecke seltenst die 180 km/h unterschreite), ziehe ich immer dann rechts rüber, wenn ich weiß, dass ein nachfolgender, schnellerer Wagen an mir vorbeiziehen kann, ohne dass ich rechts so nah an den nächsten zu Überholenden komme, dass ich dort bremsen müßte.


    Und als Nachfolgender erwarte ich das selbe von einem vor mir fahrenden Fahrer.

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  • Schon klar@Yeti!


    Die Strecke war aber nicht frei, rechte Spur: alle mit 120km/h dahin gedackelt.
    Linke Spur: Alle mit 140km/h dahin gedackelt, da es sich eben vor ner Stadt so langsam anstaut. Wenn ich wegen jeder 100m Lücke nach rechts fahren müsste ... dann komm ich ja nie in die Arbeit!


    Und wie gesagt, vorbeiziehen war nicht, da wir ja in ner Kolonne mit 140km/h gefahren sind. Er wäre nicht schneller gewesen wenn ich ihn vorbeigelassen hätte. Sonst hätte ich ihn natürlich vorbeigelassen!


    Sah dann ungefähr so aus, damits jeder versteht was ich meine:

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    Einmal editiert, zuletzt von Xeno ()

    • Offizieller Beitrag

    Xeno
    Es kommt, wie so oft, auf den Einzelfall und seine Nachweisbarkeit an!
    Sollte der Mercedes tatsächlich über längere Zeit hinweg, ohne dass die Möglichkeit bestand, den Streifen frei zu geben, bedrängend dicht aufgefahren sein, dann kommen folgenden Delikte in Frage: :mmmm:


    1.Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr nach § 315 b I Nr.3 StGB.
    Wenn man den Tatbestand durchspielt, dürfte der objektive Tatbestand seitens des Mercedesfahrers erfüllt sein. ER hat den Wagen zweckentfremdet eingesetzt, mithin war sein Eingriff verkehrsfremd.
    Problematisch erscheint aber der subjektive Tatbestand, also der Vorsatz des Mercedesfahrers: Es fällt nämlich die bewusste Zweckentfremdung des Mercedes nur dann unter §315 b StGB, wenn der Fahrer mit mindestens bedingten Schädigungsvorsatz handelte. Davon kannste aber nicht ausgehen, da ein möglicher Auffahrunfall auch ihn gefährdet hätte!


    2. Gefährdung des Straßenverkehrs nach § 315c I Nr.2b StGB
    Hier geht der Tatbestand durch! Objektiv hat er falsch überholt: dichtes Auffahren, dann rechts vorbei, zum Schluss schneiden, vgl. § 4 und §5 StVO. Das ganze erfolgte grob verkehrswidrig und rücksichtslos: Hierdurch hat er Dich gefährdet, zudem wollte er auf Kosten der anderen Verkehrsteilnehmer schneller an sein Ziel kommen.
    Subjektiv war es sich selbstverständlich bewusst, was er tat! Er erkannte, dass der Eintritt eines Schadens (bzw. das Ausbleiben) nur vom Zufall abhing.


    3. Nötigung nach § 240 StGB
    Hier würde ich vom Versuch ausgehen, §§ 240, 22 StGB – er wollte dich zur Freigabe der Spur durch dichtes Auffahren etc. motivieren, doch er zog vorbei! Subjektiv kein Problem, er wollte eine erhebliche psychische Zwangseinwirkung auf Dich ausüben, dies war Gewalt. Er wollte mit dem Auffahren fort gefahren, falls du die Spur nicht freigeben würdest: also Drohung. Durch das Auffahren hat er schließlich zum Versuch unmittelbar angesetzt. Problem ist aber die Zweck-Mittel-Relation: AN SICH ist sein Verlangen, die Spur frei zu bekommen, zu billigen. Doch ergibt sich die soziale Unerträglichkeit des Verhaltens hier wohl aus § 1 StVO: Verletzung des Gebots der gegenseitigen Rücksichtsnahme. Also hat er sich auch hier strafbar gemacht!


    Solltest Du aber ihn ausgebremst haben oder die Spur extra versperrt haben, bist auch Du –leider- mit dran… :heul:aber so was machen wir Nissanfahrer ja nicht!
    Gruß, Kubek

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • Zitat


    Die haben doch alle nen Schuss.
    Mir passiert das auch immer wieder, komischerweise sind das nie die jungen Fahranfänger sondert meistens so um die 40. Dann wenn er vorbei gezogen ist kommt immer wieder die schrift: VW Passat TDI


    Midlife crisis?!


    Thx@Kubek! Ich bremse niemanden aus! Höchstens mal die Bremslichter aufflackern lassen :)


    Ich glaube ich sollte mir n paar Cam's ins Auto bauen... Aber die sind ja wieder nicht als Beweismaterial zulässig... *doh*


    Bin jetzt wieder relaxt und zum Autofahren ohne Adrenalinschub bereit! Werde keine Anzeige erstatten, außer ich seh den wieder!

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  • Zitat

    Original von SePtOn
    Hmm.


    Um eine Anzeige zu erstatten bedarf es keiner Rechtschutz. Wahrscheinlich wird das Verfahren sowieso aufgrund Belanglosigkeit und fehlender Zeuigen eingestellt. Zumindest aber bekommt der Fahrer erstmal Post von der Staatsanwaltschaft mit der Bitte um Stellungsnahme, was ihm wohl erstmal einen gewissen Schreck sein wird. ;)


    Also einfach mal zum nächsten Revier und Anzeige erstatten. ;) Gibt zuviele Leute, die solchen Idioten freie Bahn lasse, wiel sie Skrupel haben oder zu Faul sind, um zur Polizei zu gehen.


    Genauuuu!


    Mich hat mal einer so geschnitten, daß ich nur durch starkes Abbremsen und beinahes landen im Straßengraben ausweichen konnte.


    Meine Freundin saß mit im Auto und wir hatten Kennzeichen, Autotyp, alles. Nachteil war, daß es Nachts war und wir den Fahrer nicht erkannt haben. Daher ist die Anzeige fallen gelassen worden, da der Fahrer nicht zu ermitteln war.


    Mein Fazit:


    Nun mach ich auch wat ich will. Ne Anzeige gibbet eh nicht. Schön bei Dränglern ist z.B. einfach mal ne Wasserflasche bei voller Fahrt aus dem Fenster entleeren. Oder den Aschenbecher. Evtl. mal Papierschnipsel. Oder was auch schön ist, die "dreckige" Scheibe sauber machen mit schööööön viel Scheibenwischwasser. :D
    Ich mache diesen Irrsinn jeden Tag mit. Da stumpft man ab.

    Theorie ist, wenn man weiß, wie es funktionieren soll, aber es geht trotzdem nicht. Praxis ist, wenn es funktioniert, aber keiner weiß, warum. Bei uns ist beides vereint: Nichts geht, und keiner weiß warum!