Gefärbte Rückleuchen eintragbar??

Es gibt 54 Antworten in diesem Thema, welches 6.134 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Starmaster
    Wenn ich mir die Blende vom SW so ansehe ist die Hälfte des Chrom´s eh nur Zierde und hat keine funktionale Bedeutung,könnte also genauso schwarz oder lila oder sonstwas sein.


    Eben- aber das trifft für 100 % der Blende (den im Plastikteil enthaltenen Reflektor des Blinkers mal ausgenommen).


    Wäre mir durch die Aktion auch nur nen bisschen Licht verlorengegangen, hätte ichs nicht gemacht.


    TÜVmäßig geb ich dir komplett recht´.


    Grüße


    Chris

  • Zitat

    Original von Starmaster
    Moin
    Shadowrun
    Wenn es ordentlich gemacht wird würde ja nichts dagegensprechen.


    Genau und wer solls kontrollieren ???


    Wer soll die Verantwortung übernehmen ???


    Dafür wird nen Gutachten ja gemacht ....


    Freiheiten sind ja gut und schön aber es gibt immer welche die übertreiben es dann. Bei den müßt ihr euch bedanken dass es dann alles Reglementiert wurde.


    Und das mit der Anhängerkupplung ist ja nen hinkender Vergleich.
    Die haben Ihr Prüfzeichen und ihr Gutachten.


    Machste das bei deiner Lampe mitm E-Zeichen kannste sie auch einbauen und losfahren ohne TÜV.

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Shadowrun
    Machste das bei deiner Lampe mitm E-Zeichen kannste sie auch einbauen und losfahren ohne TÜV.


    Eben grad nicht.


    Denn jede "Lampe" an nem zugelassenen Wagen hat nen E-Zeichen.


    Die Tönung ist aber ne Veränderung dieses Teils- was somit eine erneute Prüfung nach sich ziehen muss.


    Erfolgt diese nicht (Kosten siehe starmasters post), ist sie illegal.


    Grüße


    Chris

  • Ich meinte nicht töntste deine Lampe mitm E Zeichen sondern


    Machste für die getönte Lampe nen E-Zeichen (Prüfung)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Moin
    @schadowrun
    Wenn du dich an den Kosten beteiligst, können wir das ja mal probieren.
    Ich verdien zwar ganz gut,aber das ist mir doch zu viel Geld.
    Außerdem muß man es ja nicht umbedingt lackieren,man könnte ja Maßgeschneiderte Folien kleben,aber das darf man ja auch nicht.
    Gut der Vergleich mit der AHK hinkt,aber was ist mit den getönten Fenstern,
    warum darf ich in der BRD nur die hinteren Fenster tönen und außerhalb der BRD ist es fast egal.


    Das Argument,man kann beim Unfall nicht hineingucken und sehen ob jemand verletzt ist ,ist auch kein umwerfendes.
    Bei einem Bus mit getönten Seitenscheiben sieht man auch nicht von vorn ob hinten auf den letzten 3 Bänken jemand sitzt.
    Mann könnte es ja so regeln,das man tönen darf,aber es anschließend beim TÜV vorführt der es nur abnickt,oder dir sagt, wo es verbesssert werden muß.
    Aber das wäre ja zu einfach.In Deuteschland muß alles kompliziert sein mit 5facher Ausfertigung.


    Bei ca 6000 € mußt du aber viele SW tönen um auf deine kosten zu kommen.


    MfG starmaster

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Das Problem ist ja dass der TÜV nich t die Gutachter stelle ist sondern nur der Überwacher.


    (klar kannste bei ihm auch Gutachten im Auftrag geben aber das ist ja nicht der TÜV im eigentlichen Sinne)


    Je nachdem welchens Baujah rnen Fahrzeug hat tragen dir ja auch Tüvs ein was sie können aber wie mir letzens schon einer sagte. Ohne Gutachten kann er mir nix eintragen weil ER dann die Verantwortung übernimmt und dass kann er nicht.


    Und egal wies mit der Tönung der Scheiben aussieht die Lampen sind und bleiben Lampen / Scheinwerfer....

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->


  • Ähm schonmal probiert nachts auf na schlecht beleuchteten Straße die Seitenscheiben hinten rauszugucken?


    Und nun stell dir vor du kommst an ne Kreuzung mit nem Radweg, dem fahrer ist leider grad der Dynamo kaputt gegangen und du schaust durch dein schwarzes fenster und siehst nix und fährst deswegen weiter....



    das hat schon seinen Sinn mit den Frontscheiben....

  • Moin
    @Marchk10
    Den Unbeleuchteten Radfahrer auf einer schlechtet beleuchteten Straße sieht man auch ohne getönte Scheiben oft nicht.Dafür gibt es schließlich die Fahrradbeleuchtung.
    Man kann alles zerreden wenn man will.
    Es geht hier nur darum ,das bei uns vieles nicht machbar ist ,aus bürokratischen Hürden, was in,anderen Länder problemlos klappt.


    Hat sich jemand mal gefragt wofür die AU gut ist?
    Der großteil der älteren Autos würde ohne Trickserei gar nicht durch die Prüfung kommen.Es wird vorher alles runtergedreht damit es paßt und hinterher wieder zurück.
    Das war vor 25 Jahren schon so und wird auch weiter so bleiben,obwohl es nichts bringt.
    MfG starmaster

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • Dafür hat Deutschland aber recht sicheren verkehr hat also alles seinen sinn...


    Fahr mal nach Frankreich da fahren dir die wenn se mal aus dem 5 Spurigen Kreisel wollen einfach mal an die Karre um zu sagen ich will da raus...


    Und wenn du die Bullen rufen willst verstehn die nicht was sie falsch gemacht haben, dort ist das halt so besonders in paris, würdest du dir das für Deutschland auch finden?

  • Moin

    Zitat

    Original von Marchk10
    Dafür hat Deutschland aber recht sicheren verkehr hat also alles seinen sinn...


    Fahr mal nach Frankreich da fahren dir die wenn se mal aus dem 5 Spurigen Kreisel wollen einfach mal an die Karre um zu sagen ich will da raus...


    Und wenn du die Bullen rufen willst verstehn die nicht was sie falsch gemacht haben, dort ist das halt so besonders in paris, würdest du dir das für Deutschland auch finden?



    Und was hat das mit den Tüvrechtlichen kleinigkeiten zutun????


    Autos tunen und vernünftig fahren sind zwei verschiedene Sachen.


    Sage mir z.B.: mal was gegen eine Unterbodenbeleuchtung spricht(heißt nicht das ich die gut finde).Sie blendet knicht und man fällt auf,ist aber nicht erlaubt.
    LKW´s dagegen müssen beleuchtete Seitenreflektoren haben, damit man sie besser sieht.Wo bitte ist da die Logik.
    Oder das typische Michelinmännchen,welches nicht Beleuchtet sein darf in der BRD,warum nicht ?
    Wenn stört das.


    MfG starmaster

    Es zählt nur die Meinung von Anderen.Keiner für Alle,aber Alle auf Einen.






  • mal mein senf:


    als begründung für des verbot von unterbodenbeleuchtung wird "der Ablenkungseffekt" als grund angegeben...
    bei uns fahren ein paar auto MIT UBB rum und ich muss sagen, es blendet nicht und die autos sind viel besser zu sehen....
    ausserdem fänd ichs beim einparken genial, da ich hier sehr hohe bordsteine habe....
    also legal machen plz^^

    ICH BIN FÜR GRÖßERE SIGNATUREN
    Mein Penis hat sich dank meines Autos um 25% vergrößert :perfekt:
    ....denk drüber nach....

  • Zitat

    Original von Siccario
    mal mein senf:


    ...also legal machen


    Genau! :perfekt:


    So wie viele andere unnötige Verbote :will-u-understand: :]

  • schmeisst euch zusammen und klagt einfach mal, bis zum hoechsten kadi :)


    gedult und das noetige kleingeld sollte nicht fehlen aber wenn ihr damit durchkommt werdet ihr bestimmt zu goettern :D


    wenn nicht seid ihr eine erfahrung reicher :D

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hangook
    schmeisst euch zusammen und klagt einfach mal, bis zum hoechsten kadi :)


    gedult und das noetige kleingeld sollte nicht fehlen aber wenn ihr damit durchkommt werdet ihr bestimmt zu goettern :D


    wenn nicht seid ihr eine erfahrung reicher :D


    Genau! Die ganze StVZO ist nämlich nicht mit dem Grundgesetz vereinbar :lachwalzen: