ZitatOriginal von Bro
ja richtig,Sagen wir mal ich nenne das DIEBSTAHL²
Ist ja ein Netter, dein Ex-Kollege
Ich nenne das eher "Unbefugter Gebrauch eines Fahrzeugs", § 248b StGB.
Ist eine Antragsstraftat, also musst Du dich selbst drum kümmern.
Diebstahl ist fraglich. Denn Dein Ex-Kollege müsste hinsichtlich der wenigstens vorübergehenden Aneignung des 100 NX eine Absicht UND hinsichtlich der dauernden Enteignung Deines Eigentums am 100NX bedingten Vorsatz gehabt haben... das hatte er wohl nicht.
Die bloße Gebrauchsanmaßung ist beim Tatbestand des Diebstahls straflos - deswegen § 248b StGB. Strafe: bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe.
BTW ich würde hier nicht ankündigen, dass Du ihn wirst - könnte evtl. eine Bedrohung sein, § 241 StGB