Kantholz auf der Autobahn

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 5.576 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von falle.

  • Alsooo bitte ich möchte darauf Hinweisen das man laut D Gesetz nicht im Auto Während der Fahrt das Handy in die Hand nehmen darf geschweige denn zu Telefonieren :idee: also wird hier auch wieder eine Lücke im System festgestellt das man ja nicht so gut und wie viele gerne helfen möchten richtig handeln zu können, aber naja was will man und kann man machen NIX lohnt auch nicht sich über solche normaler weise logischen Dinge wo jeder normale Mensch weis wie es ist zu Disskutieren, es haben bestimmt in 4 stunden mindestens 1-2 Leute angerufen haben wo wissen wie gefährlich sowas sein kann. Aber habe ich oben schon geschrieben :eek:


    Und ja es haben vielleicht nicht viele angerufen weil sie sich gedacht haben also wenn ich jetzt das Handy in die Hand nehme und die :pol: mich anhält bin ich der Arsch da brauch ich auch nicht sagen ähm ich wollte etwas melden Holz und so da vorne... jaja kennen wir schon alles


    bevor es jetzt aber aus artet lassen wir die völlig Logische Sache auf sich zu beruhen auch wenn die Gesetze einen ganz anderen Sinn haben als sie sollten und nicht irgendwie auf den Schuldlosen Bürger zu schieben wo nix dafür kann und trotzdem zahlen muss und gleichzeitig die Wirtschaft wieder damit mal ein wenig ankurbelt.


    mfg adam

  • Zitat

    Original von Skyline P10
    Alsooo bitte ich möchte darauf Hinweisen das man laut D Gesetz nicht im Auto Während der Fahrt das Handy in die Hand nehmen darf geschweige denn zu Telefonieren ...


    FSE???

  • Trecker



    Ich habe schon oft genug mitbekommen das Polizisten nach informierung einfach mit einer Null bock Einstellung an die Sache rangehen.


    Fahrzeugeinbrüche etc, werden gar nicht mehr verfolgt nicht mal ansatzweise. Da kann man einen PKW aufbrechen und seine Visitenkarte reinlegen, passieren würde einem Trozdem nichts, eben weil es nicht als nötig erachtet wird Spuren zu sichern usw. Dies habe ich mehrfach erlebt sind also keine Grundlosen Vorurteile.


    Geholfe wird heutzutage meist eh nur noch den Dr, Professor ich bin ja so wichtig und hab so viel Kohle.


    Z.B habe ich mal mehrere anzeigen gemacht wegen pkw beschädigung, verletzung des urheberrechtes und beleidigung, alles stand im Zusammenhang.


    Nach dem der PKW NICHT untersucht wurde, sich NICHT mit dem Betreiber des Mailverteilers in verbindung gesetzt wurde, bekam man das Standart schreiben Eingestellt bla bla Täter konnten nicht ermittelt werden....


    Dabei hätte man dies innerhalb 2 min einfach nur erfragen können, aber wozu, dat kostet geld und mühe da stellt man lieber ne Radarfalle am Arsch der Welt auf und trinkt seine Thermoskanne Kaffee

  • Hallo allerseits,


    also ich wollte mit meiner Frage nicht eine Diskussion lostreten wie gut oder schlecht die Polizei arbeitet. Darüber will ich mir auch kein Urteil erlauben, jeder hat mal solche(negative) und solche (positive) Erfahrungen mit der Polizei gesammelt .
    Und man sollte nicht verallgemeinern wenn man mal ne schlechte Erfahrung gesammelt hat.
    Ich selbst musste 3 Punkte in Kauf nehmen wegen offenen Lufti ,aber ich habe es ja auch gewusst das das nicht ganz legal ist.
    Also :meine schuld und mit Standlicht LED`s ist es das Selbe.
    Deswegen solte man nicht behaupten das die Polizei keien guten Job macht und alle Gesetze in Deutschland nur müll sind.
    Ich hoffe nun das es hier wieder etwas sachlicher zugeht.

  • Zitat


    Ist das tatsächlich so, dass du eine Rundfunkwarnmeldung hörst, es liegen Fremdkörper auf der Straße und dann nach egal wieviel Stunden darauf vertraust, dass diese dann nicht mehr da sein dürfen, weil die Polizei oder wer auch immer gefälligst Straßenfeger zu spielen hat?


    Soll das heißen, das du wenn du so eine, oder eine ähnliche Nachricht im Radio hörst an diesem Autobahnabschnitt etliche Stunden oder viel. sogar Tage später dort mit.....80 km/h(oder was währe für dich die angepasste Geschwindigkeit) langfährst?


    Zitat

    Machst du dir tatsächlich keinen Kopf mehr darüber, dass dir ein Hinweis über Hindernisse gegeben wurde und bretterst einfach mal so, auf Heinzelmännchen vertrauend, dennoch weiter?
    An den Weihnachtsmann glaubst du doch wohl auch nicht mehr, oder?


    Ich denke nicht das 120 ,auf eine nicht geschwindigkeitbegrenste Autobahn , losbrettern ist!


    Zitat

    Jetzt sage ich dir einfach mal, was passiert ist: Du bist aus Unachtsamkeit über ein Hindernis gefahren, weil du deine Geschwindigkeit nicht deinem Anhalteweg angepasst hattest und du willst nun für deine persönliche Verfehlung auch noch andere Institutionen haftbar machen :rolleyes:


    Wer lesen kann ist klar im Vorteil!
    Denn wie ich schon in meiner ersten Nachricht beschrieben habe, habe ich gerade die Spur gewechselt um einen LKW zu überholen.
    Stelle dir mal vor, du hättest kein Radio angehabt, wen wolltest du dann verklagen? den Papst, weil er keinen Schutzengel geschickt hat?
    Soviel zu deiner"sachlichen" Theorie .





    Zitat

    nochmal edit (nach Beratung mit meiner Frau, ich wollte es nicht, sie sagte, mach es trotzdem): Tausche mal "Holz auf der Fahrbahn" gegen "Kinder auf der Fahrbahn"... von wem möchtest du Schadensersatz, weil dir ein paar auf der Autobahn herumlaufende Kinder dein Auto verbeult haben, welche die Polizei oder Autobahnmeisterei nicht rechtzeitig weggeräumt hatte, obwohl es eine Rundfunkwarnmeldung gab? Böse Polizei, böse Autobahnmeisterei und noch bösere Kinder ... warum räumt keiner diesen Müll weg? ...


    Also ich denke das die Polizei im stande währe innerhalb von einer Stunde diese Gefahrensituation zu beheben.
    Denn ein Kind ist kein Kantholz und man sollte auch nicht solche Vergleiche darstellen, das hat im übrigen auch nichts mit meine anfänglichen Frage zu tun.
    Ich würde auch nicht auf die Idee kommen Kinder als Müll zu bezeichen ,auch wenn das in deiner doch sehr "sachlichen" Antwort so dargestellt wurde.

    2 Mal editiert, zuletzt von genki01 ()


  • Zumindest mit erhöhter Aufmerksamkeit! ;)

  • Zitat

    Original von fossie

    Zitat

    Original von Skyline P10
    Alsooo bitte ich möchte darauf Hinweisen das man laut D Gesetz nicht im Auto Während der Fahrt das Handy in die Hand nehmen darf geschweige denn zu Telefonieren ...


    FSE???


    Parkplatz anfahren???


    Es ist müßig, darüber zu diskutieren, nach wie viel Stunden wie viele Leute angerufen haben müssen oder nicht und das aus folgendem Grund:


    Ein Polizist, der einem solchen Hinweis nicht nachgeht, begeht beruflichen Selbstmord. ALLE Notrufgespräche werden automatisch auf Band AUFGEZEICHNET und mindestens 3 Monate aufbewahrt!!! Dies hat einem Dienstgruppenleiter einer Polizeistation in Hessen 2 Jahre zur Bewährung und Verlust seines Jobs eingebracht, weil er einer gemeldeten Ölspur nicht nachgegangen ist und ein Motorradfahrer tödlich verunglückte.


    Vor diesem Hintergrund ist es gerade eine infame Unterstellung, dass man hätte wissen müssen und nichts gemacht hat!


    Es gibt Notrufsäulen für solche Informationen. Lernt man das nicht mehr in der Fahrschule? Die Notrufsäulen laufen bei der AM ein. Dort sind solche Infos auch besser aufgehoben, weil man Spezialfahrzeuge zur Absicherung hat. Damit will ich keine Verantwortung auf andere Stellen schieben, sondern lediglich den korrekten Weg aufzeigen, wie er sich in der Vorhandyzeit tausendfach bewährt hat. Dies gewährleistet auch die genaue Ortsangabe. Handymen neigen zu solchen, die nicht immer hilfreich sind: "So ungefähr 10-14 km hinter Raststatt liegt ein Brett auf der Fahrbahn" ... viel Spaß beim Suchen.


    Wer sein handy dennoch benutzt, um 110 anzuwählen, weil er einen Gefahrenpunkt oder Notfall melden will, handelt gerechtfertigt und somit straffrei. Selbst bei Billighandys bleibt die 110 zehn weitere Anrufe lang im Zielspeicher gespeichert und man kann es belegen, dass es die 110 war. Als nächstes lässt sich die Tonbandaufzeichnung prüfen oder der entgegennehmende Polizeibeamte befragen: "Hey Karl, hast du vor 3 Minuten einen Anruf wegen einer Latte auf der BAB bekommen?" Dann gibt es gelegentlich noch Beifahrer, nicht jeder ist alleine unterwegs und wenn es ganz brenzlig wird, haben viele Autobahnen auch noch Pannenstreifen und werdort anhält, um einen Notruf abzusetzen, handelt ebenfalls gerechtfertigt.


    In diesem Zusammenhang liegt das Statement von Skyline P10 dann wohl doch eher in Richtung Stimmungsmache und dient weniger der Realität.


    @ moxon: Wir hatten uns in anderem Sachzusammenhang schon über das Thema unterhalten, warum es manchmal anders aussieht als es ist. Das ist ein Thema für sich, gehört hier nicht in den Sachzusammenhang und ich wundere mich immer noch, dass du selbst mein drittes Angebot noch nicht angenommen hattest, dies über pn zu bereden. Deshalb gehe ich davon aus, dass es dir nicht an sachlicher Auseinandersetzung gelegen ist, sondern lediglich gleichfalls um Stimmungsmache geht.


    Grüße vom Trecker, der immer bereit ist, neben Kritik, wo sie angebracht ist, auch Ratschläge und fachliche Hilfe zu geben. Es macht mir dabei nichts aus, wenn mutmaßlich "polizeigeschädigte" hierbei die Gelegenheit suchen, ihren Frust loszuwerden...


    Und nun nochmal zum letzten Beitrag von genki01:


    Nein, ich fahre nicht Stunden und Tage später dort mit 80 vorbei, ich fahre so schnell, dass ich innerhalb meiner Sichtweite anhalten kann, weil ich ja nicht immer alle Rundfunkwarnmeldungen mitbekommen kann und nicht nur Kanthölzer auf der Autobahn herumliegen, sondern auch Kinder oder Wild aus dem Wald gelaufen kommen können, schneller, als dies im Radio umsetzbar ist. Womit wir wieder beim Thema wären. Wer sich auf Warnmeldungen verlässt, der ist verlassen!


    Der Terminus "losbrettern" ist in diesem Zusammenhang nicht an einer konkreten Geschwindigkeit festzumachen. Bei klarer Verkehrslage und 250 m freier Sicht ist auch 200km/h kein Losbrettern, weil der Anhalteweg bei trockener Straße 248 m beträgt. Bei einer Sichtweite von 100 m ist allerdings 120 km/h schon zuviel und gebrettert im Sinne Wortes, weil mann dann immer noch mit 24 km/h auf ein Hindernis aufprallt.


    Was das Fahren über das Kantholz nun mit einem Überholvorgang zu tun hat, entschließt sich mir völlig.


    Das der angedeutete "Müllvergleich" Ironie ist, sollte eigentlich jeder verstanden haben. Ironie ist die Diskrepanz zwischen Gesagtem und Gemeintem und dient nicht selten als sprachliches Werkzeug, um etwas "Übersehenes" als besonders berücksichtigenswert hervorzuheben. Wäre es nicht ein Kantholz gewesen, über das du gefahren bist, sondern ein Unterlegkeil, wärst du trotzdem gegen ein Hindernis gefahren. Wäre es ein Kind gewesen, ebenso. Dies sollte lediglich die Wichtigkeit hervorheben, immer auf Sichtweite zu fahren. Heute ist es ein Sachschaden, morgen könnte es ein Leben sein.


    Na ja, und dann schon wieder die Unterstellung, die Polizei müsste über hellseherische Fähigkeiten verfügen ... aber dazu hab ich ja oben schon genug gesagt...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition


  • :perfekt:


    Trecker, ich will ein Kind von Dir! :D

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear


  • Richtig!


    Zur Ausgangsfrage: Für die Kostenerstattung wirst du wohl, niemanden finden, s.o..

  • Und wie siehts innerstättisch mit Schlaglöchern, Bodenwellen, Gullideckeln usw. aus, wo kein Schild Achtung Straßenschäden steht?

  • Dies betrifft die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers, Falle.


    Die Pflicht des Fahrzeugführers, den Anhalteweg seiner Sichtweite anzupassen, wird jedoch nicht außer Kraft gesetzt. Viel Spaß, falls es um einen Rechtsstreit gehen sollte ;)


    Pauschal ist die nicht zu beantworten, es wird auf viele Umstände ankommen.


    Mir ist ein Fall bekannt, bei dem das örtlich zuständige Polizeirevier das Städtische Straßenbauamt an einem Donnerstag Morgen über einen Frostaufbruch im Kurvenbereich einer ansonsten intakten Straße informiert hatte. Am folgenden Samstag Morgen, es herrschte noch Dunkelheit und die Ablösung der Teerdecke war durch den dort herrschenden Schwerverkehr erheblich vergrößert worden, geriet ein Kleinwagenfahrer mit einem Rad in das Loch und es riss ihm das Steuer aus der Hand. In der Folge kollidierte er mit einem geparkten Fahrzeug. Das Straßenbauamt musste sowohl für den Primärschaden an der Radaufhängung (durch den Frostschaden), als auch für den Sekundärschaden durch den Zusammenstoß (an beiden Fahrzeugen) aufkommen.


    Der Sachbearbeiter des Straßenbauamtes, dem der Frostaufbruch donnerstags zuvor gemeldet worden war, wurde von der Polizei als Ornungsnummer 1 (ON 1 - mutmaßlicher Unfallverursacher) im Protokoll eingetragen. In der Gerichtsverhandlung gab er an, dass er sich vorgenommen hatte, "gleich am Montag einen Bautrupp zur Reparatur zu schicken".


    Die Richterin stutzte ihn auf ein Format zurecht, dass er mit Hut in meine Hemdtasche gepasst hätte. Sein Arbeitgeber (das Straßenbauamt) nahm ihn in Regress.


    Diese Nachlässigkeit hatte ihn um ca. 12.000 DM ohne Prozesskosten ärmer gemacht :rolleyes:


    Ich hatte das Vergnügen dreier Gerichtsverhandlungen (als Zeuge), aus denen ich viel gelernt hatte...

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • hui, aber das ist sicherlich der Einzelfall. Ich mein, da muss ja nachgewiesen werden, dass jemand auf einen kurzfristig entstandenen Straßenschaden hingewiesen hat.
    Ich denke mal sobald ein schild "Achtung Straßenschäden" steht hat man eh keine Chance. Aber gibt es eigentlich eine Vorschrift, die der Stadt vorschreibt wie gut die Straße mindestens bei einer best. Fahrzeugfrequenz ausgebaut sein muss? Ich mein wenn eine Straße in einem absolut schlechten Zustand ist, müsste sie dann nicht sogar irgendwann aus Sicherheitsgründen gesperrt werten?
    Kann man da nicht der Stadt unverantwortlichkeit vorwerfen, wenn sie das nicht tut und nicht mal ein Straßenschädenschild steht?


    (siehe Beitrag)


    Zurück zur Autobahn: @threadstarter
    ich kann gut nachvollziehen, dass du die Schuld natürlich nicht bei dir siehst. Wer schon einmal i.d. Situation war, weiß dass es kaum möglich ist großartig zu Bremsen oder auszuweichen, und wer dir vorwürft du wärst zu unvorausschauend gefahren der sitzt evtl mehr hier am Rechner als im Auto! Schließlich ist es unmöglich bei nem Überholvorgang (bei dem ich fast mehr nach hinten schau als nach vorne) Hindernisse zu erkennen die so klein sind und auf die bis zuletzt die Sicht versperrt wird.


    Ich habe mal gesehen, wie von einem Transporter ein Stück Pappe dem vor mir Fahrenden vor die "Füße" viel. Dieser konnte überhaupt nicht reagieren und selbst ich war so perplex, dass ich nur etwas bremsen und wenig lenken konnte. Denn Vollbremsungen und heftige Lenker können selbst bei 120 fatal sein! Da blieb es zum Glück blos bei einem Erschrecker.