Infos zur Europäischen Zulassungsbescheinigung

Es gibt 9 Antworten in diesem Thema, welches 3.943 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Fincki.

  • So!


    Yeti hat heute die neue Gasanlage eintragen lassen.


    [OFFTOPIC]Mehr zum weiteren Vorgehen wegen des Schadens demnächst in meinem "Gas-Thread". Ist alles noch in der Schwebe.[/OFFTOPIC]


    Bei der Gelegenheit fragte ich die Dame nach dem Thema der eingetragenen Reifendimensionen im Fahrzeugschein.


    Aussage: In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die man im Fahrzeug mitzuführen hat, wird nur die KLEINSTE zugelassene Reifendimension eingetragen. Im Falle einer Kontrolle sollen aber die Ordnungshüter (dazu kann vielleicht Busfred etwas sagen) in der Lage sein, die zulässigen weiteren Dimensionen anhand der Schlüsselnummern des Fahrzeuges zu erkennen/ermitteln.


    Sicherheitshalber ich aber dennoch immer eine Kopie des alten Scheins dabei.


    Weitere Aussage:


    zum 01.03.2007 soll eine komplett neue StVZO kommen, die unter anderem vorgibt, dass man beim Fahrzeugwechsel auf Wunsch sein bisheriges Kennzeichen behalten kann. Der Vorgang der Abmeldung heißt dann nicht mehr Stillegung sondern Außerbetriebsetzung. Das so hinfällige Kennzeichen soll dann sofort wieder neu vergeben werden, also auch vom Vorbesitzer selbst für dessen neues Fahrzeug über nommen werden können. Das wird bei Versicherungen und Ordnungsbehörden zunächst wohl für einiges Chaos sorgen, ist aber für den Fahrzeughalter genial. Wenn man nicht gerade in einen anderen Landkreis umzieht, kann man so sein Wunschkennzeichen theoretisch lebenslang behalten. Weiterer Vorteil: Man spart die Kosten für die neue Erstellung von Kennzeichen, da die alten entstempelt und bei Zulassung des neuen Fahrzeuges wieder gestempelt werden.


    So die Aussagen der Dame im Landratsamt.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    @ Yeti


    Siehe auch hier:


    Reifeneintragung im FZGschein.


    Mir ist aktuell nicht bekannt wie der Streifenpolizist anhand der Schlüsselnummern ermitteln soll welche Reifen zulässig sind. In Hessen gibt noch keine Laptops geschweige denn mit einer Standleitung zum abfragen von Daten im Auto.


    Am besten immer ne Kopie ds alten Briefes und der EU Typgenehmigung mitführen. Erspart sicher viel Ärger!



    Das mit der STVZO klingt gut. :)

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • ich hab vorhin ne kollegin gefragt, die in dortmund :pol: ist, die machen es wohl nur mit dem gesunden menschenverstand... sieht es stimmig aus und es gibt keine schleifspuren ist alles in ordnung, wenn se aber bedenken haben, das irgendetwas nicht stimmt, dann gibts halt ne mängelkarte und man hat die rennerei,auch wenn alles eingetragen sein sollte...

  • Bis auf einen Telefonanruf bei der Zulassungsstelle (wird wohl am WE sehr sehr schwer :D ) gibt es auch in Bayern keinerlei Möglichkeit. Ist ja auch verdammt schwer das man mal die Datei auf nen Rechner packt in der Mögliche Kombinationen stehen......


  • De facto geht die Ermittlung der zulässigen Kombinationen nur noch über den TÜV/DEKRA. Die haben in der Regel aktuelle Listen. Alles andere ist Schall und Rauch.

  • Zitat

    Original von YETI
    ...
    zum 01.03.2007 soll eine komplett neue StVZO kommen, die unter anderem vorgibt, dass man beim Fahrzeugwechsel auf Wunsch sein bisheriges Kennzeichen behalten kann. Der Vorgang der Abmeldung heißt dann nicht mehr Stillegung sondern Außerbetriebsetzung. Das so hinfällige Kennzeichen soll dann sofort wieder neu vergeben werden, also auch vom Vorbesitzer selbst für dessen neues Fahrzeug über nommen werden können. Das wird bei Versicherungen und Ordnungsbehörden zunächst wohl für einiges Chaos sorgen, ist aber für den Fahrzeughalter genial. Wenn man nicht gerade in einen anderen Landkreis umzieht, kann man so sein Wunschkennzeichen theoretisch lebenslang behalten. Weiterer Vorteil: Man spart die Kosten für die neue Erstellung von Kennzeichen, da die alten entstempelt und bei Zulassung des neuen Fahrzeuges wieder gestempelt werden.


    So die Aussagen der Dame im Landratsamt.



    Wo steht das mit der Übernahme seines Kennzeichens im Bundesanzeiger ?
    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf


    Ärgere mich gerade grün und blau und muss wohl ca. 120 Euro berappen um die ganzen gesetzlichen Regelungen zu umgehen und mein Wunschkennzeichen auf mein neues Auto zu bekommen.


    Höchstwahrscheinlich kann ich nächste Woche kann ich dazu mehr sagen, denn Montag werde ich auf der Zulassungsbehörde sein und um/ab- und neuanmelden.


    BÜROKRATIE ich könnt :kotz:



    ich habe übrigens auch gedacht, ich könne mein Wunschkennzeichen ein Leben lang behalten.



  • So habe mein altes Kennzeichen (Wunschkennzeichen) vom Micra nun am Almera.


    Micra musste ein anderes Kennzeichen bekommen. (Umgemeldet)


    Mein altes Kennzeichen bekam 2 Tage sperre. Am 3. Tag war es frei und ich konnte es für meinen Almera verwenden.


    Alles zusammen 80 Euro !!!! Schweinerei !!! :will-u-understand: :wand:


    Und dabei habe ich KEINE neuen Schilder prägen lassen... hatte noch die alten Kennzeichen die der Micra vor dem Wunschkennzeichen dran hatte.

  • Zitat

    Original von K11micra
    [quote]Original von K11micra
    Mein altes Kennzeichen bekam 2 Tage sperre. Am 3. Tag war es frei und ich konnte es für meinen Almera verwenden.


    2 Tage ? WOW, bei uns sind die ein halbes Jahr gesperrt.

  • Kennzeichenübernahme geht, hängt derzeit aber wohl stark von der Flexibilität des jeweiligen Amtsleiter ab. Im Kreis Segeberg z. B. gehts!

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    Wer kein altes Auto fährt, lebt verkehrt! ;)

  • Zitat

    Original von Drehicz

    Zitat

    Original von K11micra
    [quote]Original von K11micra
    Mein altes Kennzeichen bekam 2 Tage sperre. Am 3. Tag war es frei und ich konnte es für meinen Almera verwenden.


    2 Tage ? WOW, bei uns sind die ein halbes Jahr gesperrt.


    Das ist auch so, außer mit Trick siebzehn, wie auch oben steht. Das alte Auto wird umgemeldet, so wird das Kennzeichen frei.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."