So!
Yeti hat heute die neue Gasanlage eintragen lassen.
[OFFTOPIC]Mehr zum weiteren Vorgehen wegen des Schadens demnächst in meinem "Gas-Thread". Ist alles noch in der Schwebe.[/OFFTOPIC]
Bei der Gelegenheit fragte ich die Dame nach dem Thema der eingetragenen Reifendimensionen im Fahrzeugschein.
Aussage: In der Zulassungsbescheinigung Teil 1, die man im Fahrzeug mitzuführen hat, wird nur die KLEINSTE zugelassene Reifendimension eingetragen. Im Falle einer Kontrolle sollen aber die Ordnungshüter (dazu kann vielleicht Busfred etwas sagen) in der Lage sein, die zulässigen weiteren Dimensionen anhand der Schlüsselnummern des Fahrzeuges zu erkennen/ermitteln.
Sicherheitshalber ich aber dennoch immer eine Kopie des alten Scheins dabei.
Weitere Aussage:
zum 01.03.2007 soll eine komplett neue StVZO kommen, die unter anderem vorgibt, dass man beim Fahrzeugwechsel auf Wunsch sein bisheriges Kennzeichen behalten kann. Der Vorgang der Abmeldung heißt dann nicht mehr Stillegung sondern Außerbetriebsetzung. Das so hinfällige Kennzeichen soll dann sofort wieder neu vergeben werden, also auch vom Vorbesitzer selbst für dessen neues Fahrzeug über nommen werden können. Das wird bei Versicherungen und Ordnungsbehörden zunächst wohl für einiges Chaos sorgen, ist aber für den Fahrzeughalter genial. Wenn man nicht gerade in einen anderen Landkreis umzieht, kann man so sein Wunschkennzeichen theoretisch lebenslang behalten. Weiterer Vorteil: Man spart die Kosten für die neue Erstellung von Kennzeichen, da die alten entstempelt und bei Zulassung des neuen Fahrzeuges wieder gestempelt werden.
So die Aussagen der Dame im Landratsamt.