Hi ich habe da mal eine Frage an unsere Rechtsexperten!
Nehmen wir an mein Vater hatte heute morgen einen Unfall mit einem Fahrradfahrer.
Es spielte sich folgendermaßen ab:
Mein Vater fährt mit seinem Wagen (ein Leihwagen) langsam aus der Ausfahrt des Firmengeländes ,dort befindet sich ein Bürgersteig,ohne Radweg.
Nach rechts ist die Sicht durch eine Mauer verdeckt,es gaaanz langsam vortasten. Als er steht kracht ihm ein Fahrradfahrer in die rechte Seite des Wagens! Der Radfahrer hebt über die Motorhaube ab und verletzt sich nicht unerheblich.
Polizei war da,haben meinen Vater "pusten" lassen: 0,0 Promille.
Was könnte da noch auf meinen Vater zukommen?
Die Polizei hat sich vor Ort nicht geäussert,weil sie den Radfahrer noch vernehmen mussten,dieser stand aber wohl unter Schock und war daher nicht vernehmungsfähig.
Freue mich auf eure Antworten !
Gruß
Daniel