Gemieteter BMW ramponiert beim Rückwärtsfahren Fahrerseite vom parkenden Micra!

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  • schadensregulierer :mmmm:, ein neues schlagwort in dieser runde 8).


    mein verständnis: der korrespondenzversicherer ist doch so etwas wie die "belgische botschaft" des versicherers hier in d, bei dem der bmw versichert ist. über die wird alles abgewickelt, naja, oder eben nicht. mit einem schadensregulierer hatten weder mein rechtlicher beistand noch ich bisher kontakt.


    @ ipi: wird der vorfall nach belgischen recht abgewickelt? das das fahrzeug aber in d angemietet wurde und auch in d die karambolage geschah, ist für den vorgang unerheblich?


    ich will die belgier aber nicht doof finden müssen ..... :rolleyes:



  • Es gibt keinen Korrespondenzversicherer in Deutschland!
    Wenn das Fahrzeug in Belgien bei einem belgischen Versicherer versichert ist, wird nach dortigem, also belgischen Schadenersatzrecht reguliert. Alles Andere darüber hinaus ist freiwillig.


    Die "belgische Botschaft" ist der sog. Schadenregulierer: Das KANN die deutsche Gesellschaft des gleichen Versicherers sein oder ein anderes Versicherungsunternehmen oder ein ganz "normales" Schadenbüro oder eine ähnliche Einrichtung. Das hängt ganz davon ab, wie groß der belgische Versicherer ist und ob er in Deutschland eine Tochtergesellschaft hat. Hat er eine, ist diese dann sinnvollerweise auch mit der Schadenregulierung der belgischen "Auslandsschäden" befasst.


    Jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem: Deutsche Versicherer unterstehen einer Behörde mit einem (das kannst du mir glauben) guten Beschwerdemanagement. Wenn der Versicherer hier (in DE) die Regulierung verschleppt oder gar gegen seine Geschäftsbedingungen verstößt, bleibt das nicht folgenlos (sofern man sich darüber beschwert :rolleyes: ). Bei ausländischen Versicherern wäre die entsprechende ausl. Aufsichtsbehörde dafür zuständig (wie zackig die arbeiten, entzieht sich im Gegensatz zu DE allerdings meiner Kenntnis).


    Über die deutsche Tochtergesellschaft des ausl. Versicherers kannst du dich aber leider nicht bei der deutschen Aufsichtsbehörde beschweren, weil diese Tochtergesellschaft - wenn sie als Schadenregulierer tätig wird - nicht der deutschen Aufsicht untersteht. Damit bist du den Entscheidungen im Ausland relativ wehrlos ausgesetzt (es sei denn, du klagst dort). Das und die verzögerte Schadenbearbeitung sind möglicherweise dein größtes Problem...


    Hoffe, das war halbwegs verständlich?


    Gruß, lpi

    Frauen sind wie Tornados: Wenn sie kommen sind sie heiß und feucht, wenn sie gehen nehmen sie Autos und Häuser mit...

    Einmal editiert, zuletzt von lpi ()

    • Offizieller Beitrag

    Vielleicht hilft dir das hier:


    http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eugh4.html


  • :lachwalzen: Den hab ich auch 8o