Wieviel Auto muß noch vorhanden sein

Es gibt 13 Antworten in diesem Thema, welches 2.050 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

    • Offizieller Beitrag

    Jeder kennt es ja, bei einem kaputten Geldschein müssen mehr als 50% vorhanden sein um einen neuen bekommen zu können


    Wie schaut das bei Autos aus ?
    Also wieviel Auto muß noch vorhanden sein um die Fahrgestellnummer das es noch rechtes ist ?


    Man kann ja viel an einem Auto umbauen bzw austauschen, sollte also rein theoretisch auch alles um die Fahrgestellnummer drum rum ausgetauscht werden können oder ? :D :D :D

  • Bei Kabel1 haben die doch mal einen VW Käfer restauriert. Die haben nur den Mitteltunnel mit der Fahrgestellnr. aufgehoben. Den Rest haben sie ausgetauscht. Es reichte also nicht nur ein Stück Metall mit der Nummer. Es musste wohl der Tunnel sein.

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  • Wie sich das gesetzlich verhält weis ich leider auch nicht.


    Aber in der Oldie-Szene ist es eigentlich nicht unüblich, wenn auch nciht gerne gesehen, um eine Fahrgestellnummer drumherum alles neu aufzubauen.


    Selber auch schon bei nem alten Mini-Pick-Up gemacht.


    Wenn man will kann man während der Restaurierung je schon mal den freundlichen Tüv-Prüfer drüberschauen lassen, gibt dann nachher bei der Zulassung auch keine Probleme!


    Gruß

    • Offizieller Beitrag

    dann könnte man ja theoretisch um ne alte nummer ne neue karosse setzen, also um ne alte Käferkarosse ne B12 Karosse und schon hat man nen Oldtimer :D :D :D

  • oldtimer müssen aber seriennah sein umbauten dürfen nur zur damligen zeit schon gegeben haben als zubehör


    haste dich noch nie gefragt warum vorzugsweise osteuropäer unfallwagen kaufen die echt fritte sind ? nummer raus in den geklauten einschweisen und schon hast du nen "legal" erworbenen wagen sammt brief

  • Zitat

    Original von Jens [NFCBW]
    dann könnte man ja theoretisch um ne alte nummer ne neue karosse setzen, also um ne alte Käferkarosse ne B12 Karosse und schon hat man nen Oldtimer :D :D :D


    Warum den Umstand?


    Es kann alles ausgetauscht werden, nichts muss übrig bleiben. Auch Träger der FIN dürfen getauscht werden, sogar gegen ein Gebrauchtteil mit anderer FIN. Dan muss die alte FIN so durchge-X-t werden, dass sie lesbar bleibt und die FIN aus den Papieren muss daneben geschlagen werden, aber bitte normgerecht.


    Klick und staunen § 59 Abs. 2 StVZO

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  • Ist es eigentlich bei Autos auch wie bei Motorrädern, das alte Karren nach belieben umgebaut werden dürfen solange sie zugelassen worden sind befor es TÜV gab?


    Kai

  • Zitat

    Original von Ruhrpott Primera
    Ist es eigentlich bei Autos auch wie bei Motorrädern, das alte Karren nach belieben umgebaut werden dürfen solange sie zugelassen worden sind befor es TÜV gab?


    Kai


    Ich verstehe leider die Frage nicht. Nenne dein konkretes Vorhaben, dann gebe ich mir gerne Mühe.

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    • Offizieller Beitrag

    also wenn das alles so einfach ist dann baue ich mir nen Klickverschluß für die Fahrgestellnummer und fahre meine B12 immer schön der Reihe nach :D

  • Was ich meine, ist das z.b. die Extrem Harley umbauten (in Deutschland) fast alle mit einem alten Rahmen einer Panhead oder so durchgeführt wurden, da es zu dem Zeitpunkt der zulassung noch keinen TÜV und somit auch keine festen bestimmungen gab wie so ne Schüssel auszusehen hat. Und mich würde es mal interessieren, ob das bei Autos so ähnlich ist.


    Kai

  • Zitat

    Original von Cakki-M.A.N.
    Bei Kabel1 haben die doch mal einen VW Käfer restauriert. Die haben nur den Mitteltunnel mit der Fahrgestellnr. aufgehoben. Den Rest haben sie ausgetauscht. Es reichte also nicht nur ein Stück Metall mit der Nummer. Es musste wohl der Tunnel sein.


    Beim Käfer steht auch nur Dort die Nummer. Die Karosse könnte also Therotisch von 1998 sein und die Bodengruppe von 78, im Fahrzeugschein steht dann EZ: 1978


    Habe Nissan 100NX GTI und Sunny SR / GTI geschlachtet. Braucht jemand Teile??? ??? ???



  • ja ich hab da mal was in der richtung gehört das ein fahrzeug auch nach den damalig geltenden regeln geprüft werden muß ... d.h. z.b. wie beim trabant waren ja damals hinten keine gurte pflicht was ja meiner meinung nach heute so is das man über all wo personen sitzen rückhalte vorrichtungen sein müßen und trabis bekommen ja heute auch noch tüv und dürfen 4-5 personen bevördern trotz fehlender gurte auf der rückbank ... wenn ich mich da grad recht erinner ^^ .


    mfg


  • Jetzt verstehe ich...


    Das hat eigentlich nichts mit dem Alter zu tun (nur Ausnahmen betreffend). Grundsätzlich ist auch nicht zwischen Krafträdern und Kraftwagen zu unterscheiden (nur was Bau- und Betriebsvorschriften betrifft).


    Damit ein Kraftfahrzeug für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden kann, benötigt es eine Betriebserlaubnis im Sinne des II. Abschnitts der StVZO. Diese BE ist dann zu erteilen, wenn ein Kfz den Bau- und Betriebsvorschriften des III. Abschnitts der StVZO entspricht.


    StVZO


    Hierbei werden relativ geringe Anforderungen gestellt, die auch recht alte Fahrzeuge erfüllen können. Hinzu kommt eine Unzahl von Ausnahmen z.B. zum "Bestandsschutz" (vgl. Jens), die in den Anlagen zur StVZO (s. Link) und in weiteren "Ausnahmeverordnungen" (über 50 Stück, Links habe ich mir gespart) geregelt sind.


    Für Oldtimer hat dies zur Folge, dass sie bis zu einem gewissen Bj. z.B. überhaupt keine Gurte oder neuere nur Beckengurte vorne besitzen müssen. Es hat allerdings auch restriktive "Nachteile" zur Folge, weil z.B. Blinker nachgerüstet werden müssen oder Karbidlampen nicht mehr erlaubt sind.


    Für Extremumbauten gilt im Prinzip das Gleiche. Schaut man sich z.B. mal den § 30 StVZO an, kann man erahnen, was möglich ist. Warum gerade alte Harleys gerne dafür genommen werden, kann ich nur vermuten, vielleicht sind sie einfach nur besonders gut geeignet und es gibt die meisten Brocken dafür aus dem Konfektionsregal mit BE.


    Vereinfacht ausgedrückt ist "fast alles" möglich, ein Fahrzeug muss nur sicher fahrbar sein und hierbei niemanden gefährden, dann gehts. Unterm Strich kriegt man das mit viel Geld und Einzelabnahmen hin.


    Das kann jetzt nur ganz oberflächlich gewesen sein aber ich hoffe, es lässt das Grundprinzip des Zulassunsrechts zu dieser Frage erkennen.

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