Versicherungsfrage !!!

Es gibt 18 Antworten in diesem Thema, welches 2.194 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • hallihallo , ich hab da mal folgende frage !!!


    und zwar hat meine freundin am letzten dienstag als sie meinen P10 fahren durfte mein auto kaputt gemacht !!!
    sie wollte viel zu zügig los fahren und so hat der antrieb der motorleistung nicht mehr stand gehalten und ist einfach mal in der mitte durch gebrochen bzw. durchgerissen !!! nun ist es so das ein neuer antrieb bequem 200 öcken kosten soll .... ( nicht bei nissan sondern beim teilehändler) !!!


    da hab ich mir gedacht weil das für mich viel geld ist .... fragen wir mal bei der privat haftpflicht meiner freundin nach ob die den schaden übernimmt ... oder wenigstens nen teil davon !!!


    der typ meinte das geht nicht da sie mit meinem auto nicht versichert sei !!! und da komme ich ins grübeln ... ich frage mich was das eine privat haftpflicht an geht ob sie mit dem auto versichert war !!! sie hats unabsichtlig kaputt gemacht also bezahlt die versicherung !!! das ist mein stand !!! ist das so oder gibt es nen triftigen grund warum die sich weigern könnten !!! ich habe die vermutung das der vertreter ein idiot ist ganz offen gesagt !!! liege ich da richtig oder hat er recht ???


    danke für eure antworten im vorraus ... grüße JackDaniels alias Daniel

    • Offizieller Beitrag

    Du erwartest aber keine Rechtsberatung, richtig?


    Die Privathaftpflichtversicherung des Schädigers ersetzt in der Regel keine Schäden an geliehenen Sachen.
    Leihe ist nach dem BGB das unentgeltliche Überlassen einer Sache.



    Gruß, Kubek

  • In welcher Welt lebst du, junger Freund? Ich mag übrigens JD.


    Ein Auto bricht nicht einfach auseinander, egal wie zügig man losfährt. Es bricht nur dann auseinander, wenn es vorher schon Schrott war und dann liegt das nicht am Fahrer.


    Der Versicherungsvertreter ist wahrlich kein Idiot, sondern anscheinend ein Mensch, der mit lebensfremden Fragen sehr geduldig umgeht.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • also für die wahnsinnig witzigen hier !!! meine freundin ist gefahren weil ich nicht konnte .... und zwar nicht weil ich voll war sondern aus anderen schwerwiegenden gründen!!! und somit nix geliehen sondern zwangsläufig kurz überlassen !!! und der antrieb ist gerissen weil sie mit knapp über 6000 U/min. die kupplung hat springen lassen !!! und jetzt klugscheißt nicht dumm rum sondern wartet doch mal mit fakten auf bitte !!! danke !!!


    und nein .... keine rechtsberatung sondern ne versicherungsfrage ... denn mich vor gericht streiten wollte ich eigentlich nicht !!!nur wenn sich so raustellen sollte das ich recht habe würde ich den typen gerne noch mal anrufen und ihm sagen das er scheiße beräht und wir demnächst versicherungswechsel vornehmen werden !!! darum gehts !!!

  • also an deiner freundlichkeit musst du noch arbeiten! ...


    17 beiträge grad mal verfasst und denn so die boardauskenner zusammenscheisse...


    also .. ruhe bewahren, dann hörst du vllt von einem ne "falsche" antwort mit der zufrieden bist.. :will-u-understand:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von JackDaniel's
    also für die wahnsinnig witzigen hier !!! meine freundin ist gefahren weil ich nicht konnte .... und zwar nicht weil ich voll war sondern aus anderen schwerwiegenden gründen!!! und somit nix geliehen sondern zwangsläufig kurz überlassen !!! und der antrieb ist gerissen weil sie mit knapp über 6000 U/min. die kupplung hat springen lassen !!! und jetzt klugscheißt nicht dumm rum sondern wartet doch mal mit fakten auf bitte !!! danke !!!


    und nein .... keine rechtsberatung sondern ne versicherungsfrage ... denn mich vor gericht streiten wollte ich eigentlich nicht !!!nur wenn sich so raustellen sollte das ich recht habe würde ich den typen gerne noch mal anrufen und ihm sagen das er scheiße beräht und wir demnächst versicherungswechsel vornehmen werden !!! darum gehts !!!


    Ich bitte Dich, nicht gleich in solch' einen Ton zu verfallen. Genau lesen, verstehen und sich nicht gleich angegriffen fühlen lautet die Devise, die Du dir angewöhnen solltest.


    Zu den Fakten: wie bereits geschrieben, die Privathaftpflicht kommt i.d.R. nicht für Schäden auf, die der Privathaftpflichtnehmer an geliehenen Sachen verursacht hat. Deine Frage wurde mithin beantwortet.


    Eine andere Frage ist es, ob Du gegen Deine Freundin vorgehen könntest. Und hier spielt Treckers Beitrag eine wichtige Rolle, da wir einen gewissen § im BGB haben, der u.a. auf Vorsatz und Fahrlässigkeit des Schädigers und eine darauf beruhende Rechtsgutverletzung abstellt.


    Die hier erteilten Antworten können - auch ungewollt - durchaus in den Bereich der hier unzulässigen Beratung abrutschen und auch so verstanden werden. Der Disclaimer, der vor dem Erstellen eines Threads erscheint, hat also schon seinen Sinn. ;)


    Mit anderen Worten: tausche die ATW selbst, mache Deiner Freundin keinen Vorwurf und gut ist.


    Gruß, Kubek

  • ...eigentlich habe ich mich über die etwas nassforsche Art von dir geärgert, lieber JD, aber ich ordne das mal einfach deinem momentanen Frust zu...


    Kein Wunder, dass sich die Versicherungsexperten nicht melden, die wollen sich wohl auch nicht ankacken lassen, denn bei deiner momentanen Stimmungslage kann man wahrscheinlich immer nur was falsches sagen, das dir nicht gefällt. :rolleyes:


    Was solls, ich hab ein dickes Fell :D


    Eine Privat-Haftpflichtversicherung deckt die Risiken ab, die im Privatbereich aufgrund der Alltagsgefahren gegeben sind. Risiken, die diese Alltagsgefahren erhöhen, sind nicht versichert. Dies sind z.B. die Risiken, die


    - im Zusammenhang mit dem Betrieb eines versicherungspflichtigen Kraftfahrzeuges entstehen.


    Genau dies meinte der Versicherungsvertreter und berief sich hierbei auf § 1 Abs. 2 b der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für Haftpflichtversicherungen (AHB), sofern sich die PHV deiner Freundin den Muster-AHB angeschlossen hat,was anzunehmen ist.


    Hier mal beispielhaft der Link zu der Werbeseite einer namhaften Versicherungsgesellschaft, die dies losgelöst vom "Vertragsdeutsch" sehr gut verständlich schildert: Klick - Allianz


    Wenn du es ausführlich nachlesen möchtest, gebe in eine Suchmaschine den Namen der Versicherungsgesellschaft ein + AHB, das sollte funzen.


    Hier nochmal einen Link zur Muster-AHB


    Maßgeblich ist der "Betrieb (das Führen)" des Kraftfahrzeuges.


    Wäre deine Freundin aus Schusseligkeit gegen das Auto gestolpert und hätte eine Beule hineingehauen, sähe es wahrscheinlich anders aus.


    Nenne es wie du willst, du hast ihr die Ausübung der tatsächlichen Gewalt über das Fahrzeug überlassen, Kubek nennt das "geliehen" und ich sehe keinen Unterschied darin. Vergleiche hierzu auch § 2 Abs.3c der Muster-AHB.


    Dies war der theoretisch Part, es folgt der pragmatische:


    Stelle dir einmal vor, JD, du leihst dir von einem Kumpel einen Porsche aus. Das gute Stück hat zwar schon 120.000 km auf dem Buckel, das sollte allerdings kein Problem sein. Du beschleunigst schön auf die Autobahn und drehst auch mal an den gelben Bereich und Peng, reißt eine Pleuelstange ab und zerschlägt den Motor!


    Was kannst du dafür? Nix! Was würdest du sagen, wenn nun dein Kumpel von dir 12.000 € für einen ATM von dir fordert? "Tock-tock ... nassen Hut auf oder was?" Glaubst du wirklich, das wäre von einer PHV abgedeckt? Prima, dann wären bei kapitalen Motor- Getriebe- und Sonstwasschäden nur noch die Kumpels mit dem Auto unterwegs gewesen, die eine PHV haben.


    Das kann doch nicht funktionieren und mit Verlaub, das sollte dir dein vernünftiger Menschenverstand sagen und so bitte ich, meinen ersten Beitrag zu dem Thema zu verstehen.


    OK, deine Freundin mag ein wenig dusselig angefahren sein aber ohne Vorschädigung/Verschleiß reißt deshalb kein Antrieb ab!.


    Dies war der pragmatische Part und nun folgt der moralische:


    Ich bin davon überzeugt, dass es deiner Freundin sehr, sehr leid tut, dass ausgerechnet bei ihr dieser Defekt aufgetreten ist. Sie wollte dir doch nur helfen und dich fahren, weil du nicht selbst konntest. Ich denke, sie hat jetzt eher Trost und ein Küsschen verdient als Aktivitäten, die ihr unnötige Schuldgefühle bereiten. Ein Angehen ihrer PHV ist nichts anderes, als eine Schuldzuweisung gegen ihre Person und das ist nicht fair.


    ... übrigens: etwas weniger Ausrufezeichen lesen sich einfach ruhiger und angenehmer und wirken nicht so wie Herumbrüllen ;)


    Grüße vom Trecker, der wahrscheinlich einer der Forensenioren ist und sich deshalb auch hie und da mal einer väterlichen Ausdrucksform bedient.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Gut!


    Du saßt daneben. Damit greift der von Kubek erwähnte Paragraph der Versicherungsbedingungen nicht mehr, der die Leihe betrifft, da Du als Besitzer Zugriff hattest.


    Aber:


    Schäden, die im Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz. entstehen, sind grundsätzlich ausgeschlossen. Dies steht bei jeder Versicherung in den AGB.


    Beispiel: Deine Freundin fährt Dein Auto, und die Antriebswelle reißt: Kein Versicherungschutz. Außerdem könntest Du definitiv garnicht beweisen, dass sie haftbar wäre, da Du nicht belegen kannst, dass das nicht im selben Moment passiert wäre, wenn Du gefahren wärest.


    Anderes Beispiel: Deine Freundin reihert Dir ins Auto. Dann ist sie haftbar, da der Nahrungsauswurf und damit verbundene Schaden nicht durch das Führen des Kfz. verursacht wurde.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Gut!


    Du saßt daneben. Damit greift der von Kubek erwähnte Paragraph der Versicherungsbedingungen nicht mehr, der die Leihe betrifft, da Du als Besitzer Zugriff hattest.
    ...


    ...wie..., hätte JD seiner Freundin die Haxe vom Gaspedal treten sollen?


    ...nee, verstehe schon, was du meinst, aber Kubek musste aufgrund des dahingehend unklaren Themenstarts von einer Verleihung des Fahrzeuges ausgehen und ich sehe ihm nach, wenn er die Lust verlor, nach der patzigen Antwort sich nochmal intensiver mit dem Thema zu befassen.


    Können wir uns in diesem Fall auf eine "eigennützige, allerdings unentgeltliche Gebrauchsüberlassung" einigen :)

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition


  • Beispiel, lieber Trecker:


    Ich leihe mir Dein Handy, um mal kurz in Deinem Beisein zu telefonieren. Es fällt mir runter und ist kaputt. Meine Haftpflicht zahlt!


    Ich gehe damit nach draußen vor die Tür aus Deinem Blickfeld. Somit ist das Handy aus Deinem Einflußbereich. Die Haftpflicht zahlt nicht. Grund: Erst jetzt gilt es als geliehene Sache.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • ...ich würde mir nie von dir dein handy leihen und dich damit nach draußen lassen ... du machst ja alles kaputt :D

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    ...ich würde mir nie von dir dein handy leihen und dich damit nach draußen lassen ... du machst ja alles kaputt :D


    yeti ist zu grobschlächtig! :lachwalzen:

    • Offizieller Beitrag

    ...nicht, dass wir uns mißverstehen.
    Mit dem "gewissen BGB-§" meinte ich den den deliktischen Anspruch nach § 823 BGB. Und zwar gegen denjenigen, der die ATW abgerissen hat.


    Zitat


    Schadensersatzpflicht


    (1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.


    (2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.




    Gut, um sich nochmals auf die Leihe zu beziehen, sprich: den vertraglichen Anspruch.


    - Fahrzeug wird unentgeltlich überlassen: es ist dann entweder ein Leihvertrag oder ein bloßes Gefälligkeitsverhältnis.


    - Möglichkeit 1: Fahrzeug wurde verliehen. Dem Verleiher stehen Ansprüche gegenüber dem Entleiher zu. Ob durch das Anfahren die ATW abgebrochen wurde und dies als Beschädigung zu werten ist... da verweise ich gern an Treckers Ausführung.

    - Möglichkeit 2: Reines Gefälligkeitsverhältnis. Der Eigentümer ist dann nur darauf beschränkt, seine Schadensersatzansprüche aus dem gesetzlichen Schuldverhältnis geltend zu machen, sprich: wir sind wieder bei § 823 BGB, s.o.




    Nun zur Privathaftpflicht: ist nicht! So!



    EDIT
    Yeti bringt gute Beispiele, die Begriffe sind leider sprachlich schwer zu trennen, gemeint ist aber das Richtige:


    Zitat


    Ich borge mir Dein Handy, um mal kurz in Deinem Beisein zu telefonieren. Reines Gefälligkeitsverhältnis. Es fällt mir runter und ist kaputt. Meine Haftpflicht zahlt! Also: § 823 BGB, gesetzliches Schuldverhältnis - und zwar "Übernahme" des Schadens durch die PHP


    Ich leihe es mir und gehe damit nach draußen vor die Tür. Leihvertrag. Somit ist das Handy aus Deinem Einflußbereich. Die Haftpflicht zahlt nicht. Weil ein Vertragsverhältnis vorliegt. Grund: Erst jetzt gilt es als geliehene Sache.



    Gruß, Kubek


  • Nimm mich!


    Jetzt!


    Von hinten!


    :love2:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    ...wobei man ergänzen muss, dass im Handy-Fall neben dem vertraglichen Anspruch selbstverständlich auch der deliktische Anspruch gegen den Schädiger bestehen bleibt.
    Wenn die PHP bei Leihe also nicht zahlt, heißt es nicht, dass der Schädiger frei wird. Dürfte aber klar sein.


    Gruß, Kubek

  • also nochmal ..... möchte mich für meine vielleicht doch recht forsche art mich über den ton der antwort zu beschweren entschuldigen !!! hatte kurz davor ne disskusion mit meiner freundin darüber und war mehr als nur gereizt !!! aber egal .....


    gegen allem was in meiner natur liegt mein auto betreffend habe ich ihr nie schuld daran gegeben !!! küsschen und trost hat sie sofort noch am "unfallort" bekommen .... und das obwohl mir danach ganz sicher nicht zu mute war *frechgrins* ..... die antriebswelle bezahlt sie und das von sich aus .... mir ging es von der sache her nur darum das sie sich das geld vielleicht wieder holen kann !!! wie ich inzwischen von einer versicherungsvertreterin aus meiner familie weiß wird das nichts !!! und anhand eurer antworten sehe ich das gleiche .... von daher .... schade aber nicht zu ändern !!!!


    bleibt mir nur zu hoffen das ich diese doofe antriebswelle endlich bekomme am donnerstag spätestens freitag !!!


    denn das ärgerlichste ist eigentlich das mathies mir statt einer P10 antriebswelle die eines n14 mit gegeben hat welche im karton der welle eines p10´s lag !!! dann wollten sie weder umtauschen noch geld zurück geben!!! nun hatten sie eine neue bestellt und wieder die eines n14´s bekommen sodass der fehler beim lieferanden lag und ich mein geld sowie meine beiden teile der antriebswelle wieder bekam !!! nun heißts warten bis die neue da ist ..... wobei ich erst am donnerstag erfahre ob die firma wo ich sie jetzt bestellen wollte sie überhaupt noch liefert !!!


    mit anderen worten es ist zum K***** !!!! ne antriebswelle zu bekommen die nicht wie bei NISSAN selbst 400 öcken kostet !!! *grml* aber irgendwas ist ja immer *grins* .... bleibt nur zu hoffen das ich mein baby noch zum wochenende heil wieder habe !!! dann gehts mir auch wieder besser *grins*


    danke für die umfangreichen antworten .... und sorry noch einmal dafür das ich mich so hab gehen lassen !!!


    Grüße Daniel alias JackDaniels

  • Sorry, aber wenn Deine Freundin Dir die Antriebswelle zahlt, kann das drei Gründe haben:


    a) Sie liebt Dich abgöttisch!
    b) Sie hat zuviel Geld!
    c) Sie hatt einen an der Klatsche!


    Jedenfalls war sicher nicht DIESER EINE Kavalierstart Ursache für das Brechen der Antriebswelle.


    Ich an Deiner Stelle würde das Geld nicht annehmen.

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear