Am Montag werde ich eruieren, wie in diesem Fall die Regulierung abläuft. Bei der ersten Zahlung handelte es sich um einen Vorschuss. Nach dem ersten "Entschädigungsplan" wären dann noch 1.100 € plus Nutzungsausfallentschädigung (600 €) offen gewesen. Macht zusammen 3.100 € von der Versicherung (Wiederbeschaffungspreis = Höchstentschädigung) + 600 € NAE = 3.700 € Entschädigungsbetrag.
Die Abwicklung des Restwertes entzieht sich im Normalfall dem Einfluss des Versicherers. Er muss lediglich einen Interessenten für den von ihm (dem Versicherer) angesetzten Restwert nachweisen. Die Transaktion findet dann ohne den VR statt. Bekäme ich z.B. von einem anderen Verwerter 3000 € statt 2.730 €, bleibt der Mehrerlös bei mir.
Ich spekuliere jetzt natürlich darauf, dass ich 2000 € + 2730 € + 600 € erhalte. Immerhin habe ich keinen Anwalt eingeschaltet, was ich in diesem Fall ohne Verstoß gegen meine Schadenminderungspflicht hätte tun können. Der hätte locker noch einmal 500 € für ein knapp gehaltenes Briefchen abgezockt.
Na, mal sehen, wie das ganze ausgeht. Und noch etwas: Der Sonata ist inzwischen anderweitig verkauft worden. Die Chancen für einen neuen Maxima sind dadurch beträchtlich gestiegen.
Alexx, hast du Zeit und Lust, mit mir und dem potentiellen "neuen" Max 'mal an einem Vormittag in der nächsten Woche eine Probefahrt zu machen? Mit Caro habe ich schon abgestimmt, dass er den Wagen dann für einen Kurzcheck auf seine Hebebühne nimmt. Wenn ja, bitte ich um einen kurzen Anruf.