Tach!
Suche den Anhang zu dieser Vorschrift hier:
ZitatAlles anzeigen§ 39a Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger
1.
Die in Personenkraftwagen und Kraftomnibussen sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen - ausgenommen land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen - eingebauten Betätigungseinrichtungen, Kontrollleuchten und Anzeiger müssen eine Kennzeichnung haben, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.
2.
(...)
3.
(...)
Hintergrund:
der P10 hat neben dem Schalter für die NSL Platz für einen weiteren Schalter.
Da soll nun dergleiche Schalter rein, der auch für die NSL verwendet wird, jedoch soll er den Nebelscheinwerfer ein-/ausschalten.
Die Symbole würden mithin die gleichen sein; den Untrerschied, welcher Schalter nun die NSL und welcher den Nebler einschaltet würde demnach nur ich kennen.
So würde ich gerne sehen, was im Anhang zu der besagten Vorschrift drin steht...