Baby erdrosselt und doch Freispruch

Es gibt 44 Antworten in diesem Thema, welches 3.060 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rellem.

  • suma sumarum --> verhütungsmittel, :mmmm: wurden nich nur zum spaß erfunden, oder überlegt heut zu tage gar niemand mehr ob man, also frau, schwanger werden könnte. . . ?(

    . . . ich näh mir einen BH aus Schweinzkopfsülze. . .

  • Zitat

    Original von fossie
    Was erwartest Du in Pisa???


    pisa??? arschgelecke, nach sowas richte ich mich nicht. . . :hi:

    . . . ich näh mir einen BH aus Schweinzkopfsülze. . .

  • Sinkt der "allgemeine Bildungsstand", sinkt auch die Kenntnis über die Sexualität und Verhütung!


    AIDS, ist heutzutage glaub' ich kein Thema mehr unter Jugendlichen??? Andere Geschlechtskrankheiten werden "ausgeblendet" und das Kind hat ja schließlich hinterher die Frau am Bein! (was nicht heißen soll, daß die Männer (alleine) schuld sind!) Und schon ist das Nichtwunschkind da und es ist "another Brick in the Wall". War das Leben bislang schon "hoffnungslos", bietet es jetzt gar keine Perspektiven mehr!


    Voilá!


    Kurzschluß!



    Bitte nicht mißverstehen: Das soll kein Argument für eine milde oder gar keine Strafe sein!



    Wer in der Lage ist, zu Ficken, der sollte sich auch mit den Konsequenzen auseinandersetzen!

  • das is aber schön geschriebn. . .

    . . . ich näh mir einen BH aus Schweinzkopfsülze. . .

  • Zitat

    Original von fossie
    Was erwartest Du in Pisa???


    *Hose runterläßt*


    *Sich hinlegt*


    Ein Griff!


    Guckt mal: Der schiefe Turm von Pisa! :D

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • *einmal gegen tritt*


    jetzt isser nimmer schief :D


    der gebrochene turm von pisa

    . . . ich näh mir einen BH aus Schweinzkopfsülze. . .

    • Offizieller Beitrag

    Ganz harter Tobak.


    Ich möchte deutschen Gerichten und Anwälten nicht erzählen, wie sie ihre Arbeit zu tun haben. Dazu hab´ ich zu wenig Ahnung davon.


    Aber wenn die Fakten dieser Berichterstattung stimmen, dann ist das echt hart!

  • Zitat

    Original von Ciz
    JA das ist schon traurig das man in Deutschland z.b. für Steuerhinterziehung länger im Knast landet als für Mord ?(


    Das ist glaub noch was von Früher mit der Steuerhinterziehung.
    Früher war es doch was schlimmes den Staat zu betrügen. Irgendwie so, aber ist doch heut net mehr aktuell.

    20 Jahre P10! (Baujahr 91)


    Immer noch mit 2. Batterie. :D

  • Die nüchterne Betrachtung, wenn man versucht als rechtskundige Person die Emotionen nach hinten zu stellen:


    Das staatliche Interesse an Strafverfolgung wurde durch den Staatsanwalt vertreten. In dieser Funktion war er indirekt auch der Ankläger und Anwalt des Kindes. Bei so einem diffizilen Fall wird man keinen Anfänger gewählt haben.


    Staatsanwälte "verlieren" ihre Prozesse übrigens nicht gerne, genau so wenig wie Verteidiger, da dies nicht gut für den Ruf rsp. die Karriere ist, er sollte sich deshalb schon Mühe gegeben haben.


    Seine Anklage lautete auf Totschlag und nicht auf Mord, das wird er sich gut überlegt haben und entsprechend auch in dieser Richtung ausermittelt haben bzw. haben lassen, durch seine Ermittlungspersonen. Einfach nur ein Kind "nicht haben zu wollen", ist noch kein "niedriger Beweggrund" (leider), es kommt auf den Grund an, warum man es nicht haben will und wenn man keinen hat, weil man bekloppt ist, fehlt es am Beweggrund. Gegenüber einem Säugling kann man auch nicht "heimtückisch" handeln, da diese sowieso arglos und verteidigungsunfähig sind.


    Im Bezugsartikel wird wiederholt von einer Schuldunfähigkeit "zum Zeitpunkt der Tat" geschrieben. Die Frage ist, wie jemand temporär schuldunfähig sein kann und anschließend keinerlei Gefahr mehr darstellt. Die Mutter wurde allerdings auch nicht wegen einer Rauschtat verurteilt, was eine gesitige Umnachtung durch berauschende Mittel ausschließt. Es wurde auch keine Affekttat verurteilt, wie dies bei "eingeschränkter Schuldfähigkeit" möglich gewesen wäre.


    Die menschliche Psyche ist für Laien unergründlich, auch für einen Richter, der vor der Situation stand, den ausschlaggebenden Faktor über Haft, Klapse oder Freiheit von der Sachverständigenaussage abhängig zu machen. Wäre der Richter zu dem Schluss gekommen, das Psychiatrische Gutachten "gefällt mir nicht" (er hat freie Beweiswürdigung), hätte er noch ein Gutachten anordnen müssen. Kommt nun der Staatsanwalt zu dem Schluss, dass ihm das Gutachten nicht gefällt, hat er die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.


    Sowohl die Exekutive, als auch die Judikative konnten das Gutachten wohl nachvollziehen und so kam es zu diesem Urteil: Temporäre Schuldunfähigkeit! ... und das ist nun mal ein Umstand, mit dem ein Rechtstaat leben muss, in dem niemand weggesperrt werden kann und darf, der keine Schuld an seiner Tat hat.


    Aus dem Artikel geht keine Begründung hervor, die Rückschlüsse auf ein fehlerhaftes Gutachten zulassen oder auf fehlerhafte Beweiswürdigung, Justizschelte ist aus objektiven Gründen deshalb nicht angebracht, auf der Gefühlsebene allerdings verständlich.


    Ich versuche einen Vergleich ... er hinkt, gebe ich zu ...:


    Der Berufskraftfahrer "B" bekommt von seinem Hausarzt ein Rheumaschmerzmittel verschrieben. Weder der arzt, noch der Apotheker weisen ihn auf mögliche Nebenwirkungen hin. In der Packungsbeilage steht: "Kann in seltenen Fällen, insbesondere in Verbindung mit Alkoholkonsum, die Fähigkeit zum sicheren Bedienen komplizierter Maschinen beeinträchtigen".


    B trinkt nicht und sein Taxi ist für ihn nach 35 unfallfreien Berufsjahren keine komplizierte Maschine. Nach 5 Tagen Krankschreibung und komplikationslosem Tablettenkonsum fühlt er sich fit und schmerzfrei, da das Medikament angeschlagen hat, deshalb nimmt er seinen Job wieder auf. Mit einem Fahrgast an Bord wird es ihm völlig unerwartet auf der BAB bei Tempo 130 schwarz vor Augen und übel, sein Kreislauf bricht zusammen und er kommt von der Fahrbahn ab, überschlägt sich und landet an einem Baum. Sein Fahrgast stirbt.


    Wer will B im Knast sehen, der temporär schuldunfähig war? Es wird nicht wieder vorkommen, da die Ursache des Blackouts vermieden wird, die Tabletten, die er nicht vertragen hat, nimmt er nicht mehr.


    Nochmal, das Beispiel soll nur an eine mögliche Beweiswürdigung des Gerichts heranführen, leider war der Autor des Ausgangsartikels nicht seriös genug, auch nur einen winzigkleinen Hinweis zu geben, was die temporäre Schuldunfähigkeit ausgelöst haben könnte und warum keine Wiederholungsgefahr mehr besteht.


    Es gehört nicht die Justiz verprügelt, sondern die Presse, die durch (bewusstes?) Weglassen von Wahrheiten und Tatsachen den Anschein vollständiger Berichterstattung erweckt, indem sie sich in Nebensächlichkeiten vertieft, so bekommt man mit Verkaufszahlen natürlich Umsatz.


    Danke, das brauche ich nicht und so lange Niemand das Gegenteil belegt, gilt für mich die Unschuldsvermutung für diese Frau, die nach anscheinend wiedererlangtem Bewusstsein ihre schuldlose Tat zutiefst bereut.


    Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld ... nur wenn alle drei Säulen der Strafbarkeit zusammentreffen, ist eine Strafe gerechtfertigt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Ich widerspreche Trecker nur ungern, aber ich tue es:


    Mir kann keiner erzählen, dass jemand mal eben eine Psychose bekommt, sein Kind umlegt und danach irgendwann wieder völlig normal ist.


    Wer jemanden so tötet, gehört eingesperrt. Der Gutachter hat dann nur zu ermitteln, ob Knast oder Klapse. Punkt!


    Wenn ich das Finanzamt bescheiße, kann ich mich auch nicht mit vorübergehender Bewusstseinsstörung rausreden.

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  • jap und alles andere ist für mich bullshit :wand:


    ich frag mich ob derjenige der für sowas noch "Verständnis" zeigt immer noch so denken würden wenn die eigene kleine Tochter / Nichte................ so ums Leben kommen würde in einem vergleichbaren Fall ???


    sowas ist für mich unverständlich sorry

    Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • ich mach euch alle nieder, so wie ihr in dem thread steht!



    -



    oh? hab ich das eben geschrieben?


    vorrübergehende psychose? mir wird schlecht, wenn ich sowas höre bzw. lese. also mal ehrlich. die psychose lag eher bei den judikativen bzw. exekutiven zu zeiten der gerichtsverhandlung. ein kind, vorallem sein eigenes kind, umzubringen ist etwas, dass man in meinen augen nicht als vorrübergehende psychose stehen lassen kann. für mich hat die frau dauerhaft ein anner waffel und gehört in verwahr.

  • Zitat

    Original von Ciz
    ...


    ich frag mich ob derjenige der für sowas noch "Verständnis" zeigt immer noch so denken würden wenn die eigene kleine Tochter ................ so ums Leben kommen würde in einem vergleichbaren Fall ???


    ...


    Laß Dir den Satz nochmal auf der Zunge zergehen!


    Der vergleichbare Fall setzt ja Voraus, daß derjenige selbst der "Täter" ist!



    Na, wenn man da kein Verständnis zeigt... ;)


  • ch habe mich falsch ausgedrückt !!!


    sagen wir mal es wäre mein Kind und es hätte meine Babysitterin getan wegen


    vorrübergehender psychose

    Wer nicht überzeugen kann, sollte wenigstens Verwirrung stiften

  • Zitat

    Original von Kubek
    [OFFTOPIC]Was hälst Du von der ALIC, @Trecker?[/OFFTOPIC]



    ...warum sollte das OT sein? Den Gedankengang hatte ich in meinem obigen Beitrag angerissen (Rauschtat).


    Das Konstrukt der "vorverlegten Schuld" halte ich bei Vorsatzdelikten durchaus für anwendbar und bedauere den Umstand seiner Umstrittenheit. Der Artikel gibt leider nichts her, ob dies in Erwägung zu ziehen war und wenn ja, warum dies nicht geschah. Wenn dies allerdings so gewesen wäre und man "actio libera in causa" nicht anwenden konnte oder wollte, hätte zumindest eine Bestrafung wegen § 323a StGB (Vollrausch) erfolgen müssen und kein Freispruch.


    Ich vermute, dass du mir wegen der Formulierung "Zusammentreffen von Tatbestandsmäßigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld" die Frage gestellt hast, wobei ich mit "Zusammentreffen" den Sachzusammenhang meine und nicht die zeitliche Komponente ;)


    Was hältst du von NPSC? :stichel: ...oder hältst du dich lieber raus, um nicht genau so deppert dazustehen wie ich :D


    Für diejenigen, die mit Obigem nicht viel anfangen können:


    die actio libera in causa (vereinfacht: vorverlegte Schuld) begründet die für eine Bestrafung erforderliche Schuld, wenn sich der Täter absichtlich in einen schuldausschließenden Zustand versetzt, um in diesem die Tat straflos begehen zu können.


    @ Verständnis:


    Wer im Zusammenhang mit einem Erklärungsversuch, warum das Gericht so geurteilt hat wie es geurteilt hat von Verständnis redet, hat nicht verstanden.


    @ Finanzamt bescheißen und herausreden:


    Die Begriffe setzen Vorsatz, Bewusstsein und somit Schuld voraus. Als Vergleich ist das Beispiel daher ungeeignet. Ist jemand zu bestrafen oder in die Klapse zu stecken, der im Zustand temporärer, geistiger Umnachtung seine Steuererklärung per Elster-Formular zum Finanzamt mailt und nach 14 Stunden Schlaf und 3 Kannen Kaffee auf die gute Idee kommt, sich nochmal anzuschauen, was er da fabriziert hat und hierbei feststellt, 300 statt 30 km einfache Fahrt zur Arbeitsstätte angegeben zu haben, wenn er das wieder richtig stellt?



    Edit: aha... mehrere Gutachter, die sich anscheinend einig waren: [URL=http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,544993,00.html]Spiegel online[/URL]

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    Einmal editiert, zuletzt von Trecker ()

  • Sie wollte das Kind nicht mehr haben......


    vollkommen Schuldunfähig.......einmalige Episode.......kommt nicht wieder vor......


    Was ist eigentlich, wenn sie ein weiteres Kind bekommt ?

  • dann sollte es nach Meinung der Experten auch nicht wieder vorkommen, dass sie "vollkommen ausgeschaltet" ist... hoffentlich irren sie sich nicht, aber das ist ein anderes Thema.


    Hier geht es darum, dass die Frau es zur Tatzeit vermutlich war und ich bin persönlich auch skeptisch, wenn es um Zukunftsprognosen geht, dazu habe ich zu viele Fehlprognosen erleben müssen.

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    • Offizieller Beitrag


    Gruß, Kubek