Xenontauglichkeit der scheinwerfer

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 4.779 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Weis jemand ob die Scheinwerfer vom 99er Micra k11 Xenontauglich sind?


    Falls ja hat jemand ein gutachten? ;)

    • Offizieller Beitrag

    Es wird keiner ein Gutachten haben...



    Hast du an die automatische LWR und die SW Reinigung gedacht bzw. an die Vollabnahme der gesamten Anlage?

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    • Offizieller Beitrag

    Und jetzt benötigst du eine Aussage das der Reflektor bzw das Gehäuse das Xenon aushält oder wie?

  • Na weil in der xenonbeschreibung steht das man auch einen xenontaglichen scheinwerfer braucht wegen der streuung.

  • eigentlich ist kein scheinwerfer mit ner H4 Birne xenontauglich wirste wohl nicht eingetragen bekommen. es sei denn du hast schon DE scheinwerfer drin die kannste auf xenon bauen

  • 1. Man braucht nicht zwangsläufig Scheinwerfer mit Linsen, es gibt genauso Xenonscheinwerfer mit herkömmlichen Reflektoren (z.B. Mercedes W202, W203 Vorfacelift, W140, W210). Die Leuchtmittel für diese Scheinwerfer heissen dann D2R und nicht D2S. Wie aber schon richtig angemerkt wurde, ist kein herkömmlicher H4-Scheinwerfer Xenon-tauglich - die Funtion von Lichthupe und Fernlicht fällt weg.


    2. Halogen-Streuscheiben sind so oder so nicht Xenon-tauglich, da Xenonscheinwerfer ein ganz anderes Lichtbild als Halogenscheinwerfer haben.
    Stell dein Auto mal mit eingeschaltetem Abblendlicht vor eine Wand. Bei Halogen sieht die Ausleuchtung so aus wie auf dem Bild links, mit Xenon wie auf dem Bild rechts.



    3. Du wirst kein Gutachten für so einen Kappes finden. Wenn, dann ist es das Papier nicht wert, auf das es gedruckt ist. Ein Scheinwerfer hat als komplette Einheit eine Betriebserlaubnis. Fummelt man irgendwas an diesem Scheinwerfer rum, sei es durch 100W-Glühlampen, nachträglich reingefrickeltes Xenon, Anbau von nicht zugelassenen Scheinwerferblenden, Tönungsspray etc., dann ist diese BE nicht mehr gültig, somit fährst du ohne Versicherrungsschutz rum.


    4. Einzig legale Möglichkeit wäre im Falle des K11 eine komplette Neuentwicklung des Scheinwerfers incl. anschließender lichttechnischer Prüfung und Zulassung + Eintragung. Die Kosten dafür dürften sich locker im fünfstelligen Bereich bewegen.

    Arroganz ist besser als Freundlichkeit aus purer Dummheit.

    Einmal editiert, zuletzt von YoLeaDaH ()

    • Offizieller Beitrag

    mh ausserdem braucht man wenigstens Klarglasscheinwerfer...


    bei vAUWEH gibts sowas...z.b. für den 2er Golf, nur da lohnt sich eine entsprechende Entwicklung, evtl. gibts irgendwas vergleichbares auf dem japanischem oder australischem Markt...nur da musste wieder drauf achten wegen links verkehr...da dann die Reflektoren in die falsche Richtung strahlen...


    mit Streuglas kannstes auf jeden Fall knicken...klarglas brauchst auf alle Fälle...

  • Zitat

    Original von Scrippler
    mh ausserdem braucht man wenigstens Klarglasscheinwerfer...


    [...]


    mit Streuglas kannstes auf jeden Fall knicken...klarglas brauchst auf alle Fälle...


    Falsch.

    Arroganz ist besser als Freundlichkeit aus purer Dummheit.

    • Offizieller Beitrag

    mh...mir wurde seinerzeit gesagt dass streugläser untauglich dafür wären, da sie das Licht anders verteilen bei Xenon als wie bei Halogen. Ich kenne auch keinen Xenon Scheinwerfer ohne Klarglas...


    Mfg

  • Zitat

    Original von Scrippler
    mh...mir wurde seinerzeit gesagt dass streugläser untauglich dafür wären, da sie das Licht anders verteilen bei Xenon als wie bei Halogen.


    Streugläser können wie Klarglas oder Linse eingesetzt werden. Nur muß der Hersteller es eben vorsehen und die Linse / Reflektor / Streulinse draus ausrichten. Einfach den ersten Satz von YoLeaDaH langem Posting lesen. Da sind genug Autos mit Streuglasxenon benannt.


    Das ändert aber nix daran dass ein H4 bzw ein Halogenscheinwerfer immer en Halogenscheinwerfer bleibt

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

    • Offizieller Beitrag

    ahja wieder was dazugelernt...


    sorry bei mercedes und BMW bin ich nicht wirklich firm, weils mich nicht interessiert... wegen den Streugläsern...


    mfg

  • Eintragung hin oder her:


    Das Prüfzeichen auf dem Scheinwerfer ist ausschlaggebend, d.h. die Xenonleuchtmittel dürfen nur in dafür zugelassene Scheinwerfer mit dem Prüfzeichen:


    DC = Xenonabblendlicht
    DR = Xenonfernleicht


    Auf dem H4-Scheinwerfer steht HCR (Fern- und Abblendlicht). Dementsprechend wird das jeder Polizist und Prüfer direkt ankreiden.


    Ansonsten ist es egal, ob DE-Linse, Klar- oder Streuglas.



    Scrippler


    Ältere Mercedes haben Xenon und Streuglas, z.b. die früheren Generation vom SLK und S-Klasse, ach wenn es dort teilweise optional war.

    • Offizieller Beitrag

    Der letzte Siebener hatte auch Xenon ohne Klarglas.


    @ Septon


    Danke für den Tipp.


    Das wissen 999 von 1000 Polizisten nicht.

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  • Nochmal. Extra für dich.


    1. Für Xenon braucht man keine Linsen.
    2. Xenon nachträglich in Halogenscheinwerfer reinfummeln ist und bleibt illegal.

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  • Ja aber mein kumpel hat ein Opel Tigra mit Angeleyes da hat er Xenon drin und er hat es eingetragen bekommen. Auch mit autom. LWR und SRA ?(

  • das müssen dann komplett neue scheinwerfer von Hella, oder sonst was gewesen sein, und die haben ne ABE... so teile gibbet auch für den Golf 4


    Oder er hat den Prüfer bestochen