buß/verwarnungsgeld wegen defekter scheinwerferbirne

Es gibt 40 Antworten in diesem Thema, welches 5.943 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Kubek.

  • Zur situation:


    Heute nacht war ich unterwegs zu einem kumpel und auf der autobahn kurz vor der abfahrt geht mir die eine birne des Linken des scheinwerfers kaputt.


    Ich dachte mir egal da kommt eh gleich ne tanke da kauf ich mir eine.


    Zur Tanke binn ich nichtmehr gekommen sonder die :pol: haben mich ca 300m davor angehalten. Normale verkehrskontrolle doch wie er merkte dass eine birne kaputt war. ich erklärte ihm dass diese auf der autobahn kaputtgegangen ist und im begriff war an der nächsten tanke eine neue birne zu kaufen und einzubauen!


    Da Wurde der beamte auf einmal unfreundlich und meinte kann ja jeder sagen ich dürfte so nachts nicht fahren!


    Der wollte mir dass nicht glauben aber statt zu sagen tauschen sie diese auf dem schnellsten weg aber mir gab er ein verwarnungsgeld und einen Mängelbericht .


    Ich aus Rheinland Pfalz und ich wurde von polizisten in Baden Würtenberg angehalten.


    Ps. Ich war Freundlich Zu den beamten


    Ist dass wass dieser Beamte gemacht hat überhaupt zulässig?


    Jedenfalls binn ich am überlegen auf unsere polizeidienststelle zu gehen und eine beschwerde gegen dass verwarnungsgeld und gegen diesen beamten einzulegen.

    Mein Fuhrpark:
    Nissan Primera P11 GT

    Nissan Primera P11 Top Sport (Schlachter eigenbedarf)

    Nissan Note E12 Tekna

    Nissan Qashqai J11 Tekna

    EX:
    Nissan Primera P11-120 :uzi:WP11-144 Sport,GT, SLX FLH, SRI , STW und WP11-120 aj4 :heul: A.D.I.O.Z

    Nissan Micra K11:uzi: LX, Motion, Motion und Salsa A.D.I.O.Z
    Nissan Silvia S14 Zenki :wand: A.D.I.O.Z

    2 Mal editiert, zuletzt von agneo ()

  • Also rechtlich gesehen, hat er sicherlich richtig gehandelt, den de facto bist du ohne licht gefahren. Aber genaueres kann der Trecker da bestimmt wieder sagen.


    Ich als Grüner hätte einfach deine Birne, wenn man da einfach rankommt, angefasst und geguckt ob die noch heiß is wenn ja, ist ja klar, dass die bis vor kurzem noch an war.

  • Das Wort, was du suchst heißt Bußgeld. Busgeld braucht man, wenn man ein bestimmtes öffentliches Verkehrsmittel benutzen möchte. :D


    Zum Thema:


    Grundsätzlich ist ein Verwarngeld m.E. nicht rechtswidrig. Allerdings finde ich es schon etwas arg kleinkariert. Immerhin wusstest du ja direkt von der Sache und hast direkt gesagt, dass du eine neuen kaufen willst. Ich behaupte mal, dass ein Polizist schon merken würde, wenn ihm jemand etwas vor machen oder nicht.


    Wie dem auch sei. Ich würde erstmal Widerspruch einlegen. Wenn das nichts bringt, dann halt einmal drüber ärgern und das Verwarngeld zahlen.

  • naja an die birnen kommt man eigendlich ran werde dann später mal eine beschwerde einlegen schaun wa ma wass dabei rauskommt

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  • Wie bei jeder zweiten Behörde :rolleyes:


    Zitat

    Original von Berlinerjung
    Bei der Beschwerde aber daran denken, dass ganze per Einschreiben machen. Spreche da aus Erfahrung sonst kommen die Briefe auf mysteriöse Weise immer nicht an....

  • wie man auch auch briefe ohne einschreiben schicken wusst ich garnet ^^

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  • In den seltensten Fällen brennt Dir die Lampe durch, wenn sie garade an ist.
    Ich denke mal, Du bist schon so los gefahren.
    Hast Du denn, so wie man es immer macht, vor Fahrtantritt ringsherum die Beleuchtung kontrolliert, macht ja jeder. :D


    Warst Du denn allein im Auto, als Du angehalten wurdest ?
    Wenn Du jemanden dabei hattest, dann hat der doch bestimmt die Beleuchtung ringsrum kontrolliert, und dem ist auch aufgefallen, das plötzlich die Lampe durchgebrannt ist, oder etwa nicht. ?(


    Wenn Du den Strafzettel gleich bezahlt hast, ist es aber eh zu spät, denn wieder bekommst Du nichts, was die erst mal haben, geben sie es nicht mehr her.


    Das nächste mal hast Du aber bestimmt einen kompletten Satz Birnen dabei, dann rechts ran fahren, wechseln, und weiterfahren.


    Ich bin mal am Tage in eine :pol: Kontrolle geraten, weil sie nichts gefunden haben, durfte ich das Licht anmachen, und die wollten mir doch glatt für eine von 3 Kenzeichenleuchten, ( die mittlere auch noch ) damals 20.- DM abnehmen. ich dachte schon, ich sei gerade bei ner TÜV Prüfung, und die legen mir den Wagen still.


    Du kannst Dir nicht vorstellen, wie ich bei diesem :pol: ausgerastet bin.


    Aber am Ende hat sein Kollege auf ihn eingewirkt, so das ich mit der Mängelmeldung zur nächste Tanke gefahren bin, mir eine Birne gekauft habe, von der Tanke einen Stempel bekommen, und die Mängelmeldung habe ich dann bei der Wache gleich vorbeigebracht.


    Dar gute Mann war da auch gerade wieder aufgeschlagen, ich hab ihn gefagt, ob er sich das ansehen, möchte, obwohl ich sie noch nicht gewechselt hatte, aber den habe ich so eingeschüchtert, das er mir das so geglaubt hat. Dieser ........., der.

    Komma her, Satzzeichen liegen mir nicht. :duden:

    3 Mal editiert, zuletzt von peterschulte ()

  • Bezahlt hab ich ja noch nicht und die beschwerde hab ich schon eingelegt


    klar dass es selten ist dass eine birne durchbrennt aber dass kann passieren hab ja immer so viel glück!


    Hab mit nem beamten von der kripo (von nem kumpel der daddy)geredet und hat gemeint dass es nicht zulässig ist mir desswegen ein bußgeld reinzudrücken.


    Er hat gemeint sie hätten die birne überprüfen müssen wass sie aber nicht getan haben. auserdem Wenn du losfährst sieht man ob die lichter noch gehen oder nicht andernfalls ist man ja blind

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    Einmal editiert, zuletzt von agneo ()

  • Zitat

    Original von peterschulte
    In den seltensten Fällen brennt Dir die Lampe durch, wenn sie garade an ist.
    Ich denke mal, Du bist schon so los gefahren.


    Bei meinem ehemaligen K10 sind die Birnchen eigentlich immer beim Einschalten des Lichts durchgebrannt, immer während der Fahrt!


    Ein Sortiment an Ersatzbirnen und Sicherungen im Auto hat aber noch nie geschadet! Solange man keine sündhaft teuren Birnchen hat ist das auch kein großer Aufwand.


    Ich bin gerade am überlegen, ob man die Birne auf der Autobahn wechseln sollte (wenn sie dort kaputt geht), oder ob man lieber abfahren sollte? Ich würde eher abfahren, auf der BAB kommt einem ja normal keiner entgegen.


    Und was ist, wenn man die Leuchtmittel nicht selbst wechseln kann, sei es, weil das Automodell dies nicht vorsieht, oder mangels technischem Sachverstand? Muss man das Auto dann sofort abstellen? Oder dürfte man sogar zur Not mit Fernlicht fahren, damit man wenigstens gesehen wird?

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    • Offizieller Beitrag

    Ohjeh....


    Erstmal wie Septon schon schrub ist das gesuchte Wort hier Bußgeld von büßen.


    Bußgelder gibt es aber erst ab 40 €. Drunter sind es Verwarnungsgelder.


    Dann die Frage ob es hier also um 10 € geht?


    Wurde Dir ein Datenermittlungsbeleg ausgestellt oder hast du vor Ort 10 € bezahlt?


    Und nun weiterhin die Frage ob man wegen 10 € Beschwerde einlegen sollte... :rolleyes:


    Außerdem hättest du sowieso das Recht zur Äußerung spätestens beim Bescheid der Bußgeldbehörde gehabt. Normal zumeist vor Ort.


    Der Mängelschein war rechtens. Dich deswegen mit 10 € zu verwarnen sicher extrem kleinlich, aber laut Ordnungswidrigkeitenkatalog zulässig.


    123136 Sie führten das Fahrzeug, dessen Beleuchtungseinrichtung nicht vor- handen/betriebsbereit *) war.( B - 1 ) 10,00


    § 23 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 107.4 BKat

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von KK Design
    Reine Abzocke.
    Aber die Millionen wo hier übers Jahr rein kommen sind fest eingeplant.


    auf den Spruch muss man nicht lange warten :lachwalzen: :respekt:

  • Man muss schon ziemlich abgebrüht sein jemandem wegen so was 10.-- Euro abzunehmen.
    Ich könnte da Nachts nicht schlafen weil mich mein Gewissen plagen würde.
    Aber die machen ja eine langjährige Ausbildung dann sind die eiskalt.

  • ich hatte letzte Woche dasselbe Problem, allerdings innerorts und hatte nicht mal gemerkt, dass das Licht ausgefallen war.


    Bin an die Tankstelle, als hinter mir dei Polizei reinfuhr. Der :pol: kam zu mir und meinte nur "Sie wissen, dass Ihr Licht tot ist".


    Er hat mich nur gebeten, die Lampe sofort zu wechseln und man hat sich gegenseitig noch 'nen schönen Abend gewünscht.

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Mike Star
    ich hatte letzte Woche dasselbe Problem, allerdings innerorts und hatte nicht mal gemerkt, dass das Licht ausgefallen war.


    Bin an die Tankstelle, als hinter mir dei Polizei reinfuhr. Der :pol: kam zu mir und meinte nur "Sie wissen, dass Ihr Licht tot ist".


    Er hat mich nur gebeten, die Lampe sofort zu wechseln und man hat sich gegenseitig noch 'nen schönen Abend gewünscht.


    Das würde mein befreundeter Autobahnpolizist auch so tun. ;)



    Ich habe sogar schon beim Einbau der Birne geholfen. :polizei:


  • Es war unterwegs auf der Autobahn, nachts...:


    a) kurz vor der Abfahrt
    b) kurz vor der Tanke
    c) an der nächsten Tanke wolltest du dir eine neue Birne kaufen... an welcher? kurz nach der Abfahrt?



    Frage an Busfred, den von mir hochgeschätzten Autobahnspezialisten:


    1) Hält die Autobahnpolizei 300 m vor einer Tankstelle Verkehrsteilnehmer an?
    2) Unter welchen Umständen macht sie das und zieht den VKTn nicht auf die nahe Raststätte?
    3) Welche Gefahren bestehen, wenn man VKTn nicht von der BAB zieht und sie auf einem Stand-/Pannenstreifen anhält?
    4) Wann werden diese Gefahren in Kauf genommen, um einen VKTn 300 m vor einer sicheren Kontrollstelle (Parkplatz, Raststätte/Tankstelle) herauszukellen?
    5) Zählt ein dunkler Scheinwerfer dazu?
    6) Ist dir irgendeine Situation erinnerlich, bei der du unter den gegebenen Schilderungen jemanden so wie beschrieben angehalten hättest?
    7) Kennst du Kollegen, die so eklatant gegen LF 371 (bundeseinheitlicher Leitfaden zur Eigensicherung im Polizeidienst) verstoßen würden und damit ihr Leben riskieren?


    Ich bezweifle nicht, dass es einfältige und unerfahrene Kollegen gibt. Aber bei so einer Geschichte müssen zwei Beamte mitspielen der Erfahrene und der weniger Erfahrene und gerade meine Kollegen von den Autobahnpolizeien kennen die Gefahren sehr wohl, wenn sie jemanden auf dem Standstreifen anhalten. Wegen einem defekten Scheinwerfer tun sie das nicht.


    An der Geschichte muss noch etwas anderes dran sein...

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  • Ich glaube, ermeinte die Zeitachse anders


    -----Autobahn------Licht kaputt---------nächste Abfahrt-----------kurz vor der Tanke-----------Tanke


    So habe ich es verstanden. Er wurde kurz vor der Tankstelle, jedoch nach der Ausfahrt angehalten. Die Tankstelle schon in Sichtweite