Autos ausgetauscht

Es gibt 32 Antworten in diesem Thema, welches 3.894 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Moin


    Dies ist ein "was wäre wenn" Fall und frei erfunden.


    Nehmen wir mal an unser Peter möchte ein Auto kaufen. Bei einer I-Net-Börse findet er ein passendes Gefährt, allerdings 200km entfernt.
    Er fährt trotzdem hin und sieht sich den Karren an. Er macht auch eine Probefahrt die auch bei der DEKRA vorbeiführt. Dort sagt man ihm daß die Bremsen und Stoßdämpfer gemacht werden müssen.
    Peter bespricht das mit dem Verkäufer. Man einigt sich das die angesprochenen Sachen behoben werden - daraufhin kauft Peter den Wagen und nimmt die Papiere mit. Der Wagen bleibt vor Ort und kann 2 Wochen später abgeholt werden.


    2 Wochen später liegt ein Brief mit den Wagenschlüsseln, und einem Schreiben das besagt daß der Wagen abgeholt werden kann, im Briefkasten. Daraufhin meldet Peter den Wagen an und fährt mit den Kennzeichen hin und holt das KFZ ab. Peter wundert sich zwar über die neuen Schonbezüge, hält dies aber für eine kleine Aufmerksamkeit des Verkäufers.


    14 Monate später wird bei einer Polizeikontrolle die FGN überprüft und festgestellt das diese nicht mit der im Brief übereinstimmt.
    Peter stellt darufhin eine Anzeige gegen den Händler - dieser ist allerdings mittlerweile Insolvent.


    Bekommt Peter trotzdem eine Anzeige?
    Was kann er machen um den Wagen zu bekommen den er eigendlich gekauft hat - bzw. wie bekommt er den Brief für das Auto was er jetzt besitzt?


    MfG


    RKP

  • Komische Geschichte. Bei dem besichtigten Wagen war also die FGN mit der im Brief identisch? Verstehe ich das richtig? Und dann bekommt Peter einen anderen Wagen in selber Farbe mit gleichem Kilometerstand und anderer FGN?


    Eine Anzeige wegen Hehlerei wird Peter bekommen. Das Auto ist er los, denn an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. Um den wirklich gekauften Wagen zu erhalten, oder um das Geld zurückzubekommen, muss Peter sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, aber da wird für Peter wohl nicht viel zu holen sein.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    Einmal editiert, zuletzt von Fincki ()

  • Zitat

    Original von Fincki
    Komische Geschichte. Bei dem besichtigten Wagen war also die FGN mit der im Brief identisch? Verstehe ich das richtig? Und dann bekommt Peter einen anderen Wagen in selber Farbe mit gleichem Kilometerstand und anderer FGN?


    Eine Anzeige wegen Hehlerei wird Peter bekommen. Das Auto ist er los, denn an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. Um den wirklich gekauften Wagen zu erhalten, oder um das Geld zurückzubekommen, muss Peter sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, aber da wird für Peter wohl nicht viel zu holen sein.


    Bei der Besichtigung war die FGN passend - den km-Stand hat Peter sich nicht gemerkt.
    Peter hat ein komplett anderes Fahrzeug bekommen. Das Auto ist aber auch nicht als gestohlen gemeldet.


  • Das scheint mir aber ein sehr konstruierter Fall zu sein. Welcher Autokäufer achtet nicht auf den KM-Stand??? Wie stark wich der ggf ab???


    Zum Fahrzeug wird er einen Kaufvertrag haben, in dem die FGN vermerkt ist.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Ach so, ich bin oben von Diebesgut ausgegangen. Vielleicht war es nur eine Verwechslung, die der Händler aufklären kann. Auch nach der Insolvenz hat der bestimmt noch die alten Verträge und könnte rausfinden, wem er das zu Peters Brief passende Auto verkauft hat.
    Der Fall ist aber verzwickt...

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

  • Zitat

    Original von Fincki


    Der Fall ist aber verzwickt...


    Und fiktiv zudem. Ich glaube, seit seinem Ausscheiden aus Staatsdiensten hat der gute Reiskocherpilot einfach zuviel Zeit. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von Fincki
    Komische Geschichte. Bei dem besichtigten Wagen war also die FGN mit der im Brief identisch? Verstehe ich das richtig? Und dann bekommt Peter einen anderen Wagen in selber Farbe mit gleichem Kilometerstand und anderer FGN?


    Eine Anzeige wegen Hehlerei wird Peter bekommen. Das Auto ist er los, denn an Diebesgut kann man kein Eigentum erwerben. Um den wirklich gekauften Wagen zu erhalten, oder um das Geld zurückzubekommen, muss Peter sich mit dem Verkäufer auseinandersetzen, aber da wird für Peter wohl nicht viel zu holen sein.


    Falsch das BGB sieht hier den Erwerb von Eigentum "in Gutem glauben vor" es ist also Möglich an geklautem Zeug Eigentum zu erwerben. Ausnahmen bilden hier bspw. Bargeld etc...


  • Nein


    Ein Kumpel will ein Auto kaufen das ähnlich ist wie sein eigenes in Farbe und Bauart aber er will kein Geld für die Kurzzeitkennzeichen ausgeben und er wird keine rote Nummer bekommen.


    Also hatte er vor er seine Kennzeichen mitnehmen und der Polizei (falls er erwischt wird) den Überraschten vorspielen, nach dem Motto: "Dann hab ich vom Händler ein falschens Auto bekommen".


    Da es aber kein Bezug auf echt Fälle geben darf, vergangene (wie auch evtl zukünftige ;)) würde mich mal interessieren was passieren würde wenn er erwischt wird.
    Ich musste das ganze natürlich etwas erweitern, weil ich ja nicht schreiben werde was mein Kumpel vor hat ;).

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von moxon
    Falsch das BGB sieht hier den Erwerb von Eigentum "in Gutem glauben vor" es ist also Möglich an geklautem Zeug Eigentum zu erwerben. Ausnahmen bilden hier bspw. Bargeld etc...


    Der Moxo kann sicher auch die §§ dazu nennen... §§ 93.... :D


  • Darf ich Dir einen Tipp geben?


    Gehe zu Deinem Kumpel.


    Klemm seinen Kopf unter Deinen Arm.


    Dann rennst Du mit selbigem dreimal gegen einen möglichst massiven Türpfosten.


    Und dann heißt es warten, ob es gewirkt hat und er zu Verstand gekommen ist.


    Für wie blöd hält der die Polizei?


    Die würden seine Aussagen, da es sich bei Fahren mit falschen Kennzeichen um eine Straftat handelt, genauestens überprüfen und somit zum Verkäufer Kontakt aufnehmen. Dann stünden noch falsche Verdächtigung, Vortäuschen einer Straftat usw. im Raume.


    Ganz ehrlich: Wie kann man so dämlich sein, einen solchen Unfug auch nur näherungsweise in Betracht zu ziehen???:wand:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Zitat

    Original von Kubek

    Zitat

    Original von moxon
    Falsch das BGB sieht hier den Erwerb von Eigentum "in Gutem glauben vor" es ist also Möglich an geklautem Zeug Eigentum zu erwerben. Ausnahmen bilden hier bspw. Bargeld etc...


    Der Moxo kann sicher auch die §§ dazu nennen... §§ 93.... :D


    jaja der bona fides
    wobei ich glaub alles falsch sagte,
    935 und en paar drum rum 929 abs 2 etc ;)
    war glaub umgekehrt, an geklautem kein Eingentums erwerb aus bei bargeld Inhaberpapieren und bei zeug das man Ersteigert hat (öffentliche kein ebay immo)
    is lang lang her ;)

  • Zitat

    Original von YETI
    Ganz ehrlich: Wie kann man so dämlich sein, einen solchen Unfug auch nur näherungsweise in Betracht zu ziehen???:wand:


    Frag mich nicht. Manchmal frag ich mich wie der es überhaupt zum Führerschein gebracht hat.


    Ich hab bis jetzt immer ein Kennzeichen von Nissan-Händler bekommen (gut ich hab da aber auch schon ein paar Euros gelassen). Aber wenn der es mal selber brauchte, hab ich mir eins über Dopplekarte geholt. Ich geb lieber 100,-€ für umsonst aus bevor ich mir Ärger mit der :pol: gönne.

  • Kauft sich ein Auto und hat dann die paar Flocken für das Kurzzeitkennzeichen nicht zur Verfügung. :wand:

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Kauft sich ein Auto und hat dann die paar Flocken für das Kurzzeitkennzeichen nicht zur Verfügung. :wand:


    Er regt sich schon wieder auf, schön :D

  • Zitat

    Original von YETI
    Kauft sich ein Auto und hat dann die paar Flocken für das Kurzzeitkennzeichen nicht zur Verfügung. :wand:


    Die meisten Versicherungen rechenn die Kosten fürs Kennzeichen mit der ersten Rate gegen.


    Heißt es kostet nur Zulassungs + Prägegebühren . Bei uns imho 15,50 + 9 Eur --> 24,50


    Also 10 x keinen Döner essen
    oder 6 x keine Kippen kaufen.


    3 x beim Nachbarn rasen mähen


    oder beim nächsten Puffbesuch nur einmal die kleine Runde buchen :bier2:

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    Heißt es kostet nur Zulassungs + Prägegebühren . Bei uns imho 15,50 + 9 Eur --> 24,50
    :


    Also die gebühren sind knapp über 10 euro. 10.20-10,70 genau weiss ichs gar nimmer müsste nachsehen. Aber die sind überall die selben.


    Allerdings kostet hier in der Provinz: 1 Kennzeichen 12 euro
    2 braucht man ja also gehen hier schonmal deine endsumme fast für Kennzeichen drauf.


    Wären bei uns also etwa 35 euro. + Deckungskarte von ebay is man 70-75 los. Teurer spass.


    Mfg Basty


  • Vertäuschung einer Straftat.
    Urkundenfälschung das wird tuer ;)
    besonders weil jeder Gutachter erstma schaut ob brief und Nummer übereinstimmen ;)

  • Zitat

    Original von Basty


    Wären bei uns also etwa 35 euro. + Deckungskarte von ebay is man 70-75 los. Teurer spass.


    Mfg Basty


    Ja natürlich blöde bei jemanden bei Ebay zu kaufen.....


    Bei meiner STammversicherung kostet das 119 Eur.


    ABER bei der ersten Rate fürs Auto zahlt man BEtrag X - 119 Eur :eek:



    ------------------------------------


    ---> also keine Versicherungsgebühren bezahlt.


    sowas gibts auch bei anderen.


    Also wer bei Ebay billig kauft kauft nicht immer günstig

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  • Kennzeichenmissbrauch
    Urkundenfälschung
    Kraftfahrzeugsteuergestz
    Pflichtversicherungsgesetz


    ...das hab ich mir schon gedacht, dass es auf eine "Schnapsidee" hinausläuft ...

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