Moin
Dies ist ein "was wäre wenn" Fall und frei erfunden.
Nehmen wir mal an unser Peter möchte ein Auto kaufen. Bei einer I-Net-Börse findet er ein passendes Gefährt, allerdings 200km entfernt.
Er fährt trotzdem hin und sieht sich den Karren an. Er macht auch eine Probefahrt die auch bei der DEKRA vorbeiführt. Dort sagt man ihm daß die Bremsen und Stoßdämpfer gemacht werden müssen.
Peter bespricht das mit dem Verkäufer. Man einigt sich das die angesprochenen Sachen behoben werden - daraufhin kauft Peter den Wagen und nimmt die Papiere mit. Der Wagen bleibt vor Ort und kann 2 Wochen später abgeholt werden.
2 Wochen später liegt ein Brief mit den Wagenschlüsseln, und einem Schreiben das besagt daß der Wagen abgeholt werden kann, im Briefkasten. Daraufhin meldet Peter den Wagen an und fährt mit den Kennzeichen hin und holt das KFZ ab. Peter wundert sich zwar über die neuen Schonbezüge, hält dies aber für eine kleine Aufmerksamkeit des Verkäufers.
14 Monate später wird bei einer Polizeikontrolle die FGN überprüft und festgestellt das diese nicht mit der im Brief übereinstimmt.
Peter stellt darufhin eine Anzeige gegen den Händler - dieser ist allerdings mittlerweile Insolvent.
Bekommt Peter trotzdem eine Anzeige?
Was kann er machen um den Wagen zu bekommen den er eigendlich gekauft hat - bzw. wie bekommt er den Brief für das Auto was er jetzt besitzt?
MfG
RKP