Zubehör austragen?

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 1.650 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Hase.

  • Moin


    In diesem (fiktiven ;)) Fall ist die Pfeba-Frontschürze einer Standart-Frontschürze und ein Sonderlenkrad dem Standart-SLX-Lenkrad gewichen.


    Warum es eingetragen war wundert mich sowieso - normalerweise mussten die ABE für diese Sachen nur mitgeführt werden.


    Im Brief und Schein steht:
    Mit Fronspoiler Typ: 439 und Sonderlenkrad KBA-Nr. 70110 ausgerüstet*
    VUH 185/60R13 82T auf Felge 5 1/2Jx13H2 Radtyp: 3574**


    Mit dem Rad ist klar da ja sowieso nur noch eine Größe eingetragen wird.
    Aber was ist mit dem Fronspoiler und dem Lenkrad?


    Bei der Zulassung werden die das Auto nicht sehen wollen oder könnte sich ein Polizist später hinstellen und sagen: "Hey, da ist aber nicht das Sonderlenkrad sondern das Originale verbaut. Und das ist ja die originale Frontschürze, wo ist denn die die hier eingetragen ist?"


    Muss das Zeug jetzt ausgetragen werden oder reicht es wenn man bei der Anmeldung einfach angibt das der Zusatz in Zeile "33 Bemerkungen" gestrichen werden kann?


    MfG


    RKP

  • Jupp...


    Kleines Beispiel was oft durchgeführt wird:


    Auch Zubehör-Alufelgenbesitzer dürfen im Winter Standardstahlfelgen fahren ;)

    --> Verkaufe meine (Almera) N16 Teile <--
    <-- Zündkerzen N16 1.5 ... Bremsüberholungskit N16 -->

  • Da muss nix ausgetragen werden.


    In meinem PB11 sind auch 13, 14 und 15" Felgen eingetragen.
    Ebenso ein 32er Raid.


    Der ganze Scheiss ist da ewig nich' mehr verbaut.

  • Danke :Bier:


    Der Wagen den ich verkaufe hat das halt noch im Brief stehn und da es heute deswegen Fragen gab wollte ich lieber auf Nummer sicher gehn.


    Btw: In dem Fahrzeugbrief ist noch ein Stempel der DDR 8o - irgendwie find ich das cool :D

  • Hallo!


    Auch ich habe mich mal heute aus aktuellem Anlass bei den hiesigen TÜV Stationen Papenburg und Vechta schlau gemacht:


    Die TÜVler meinten hierzu unabhängig voneinander, dass das Zubehör sehr wohl ausgetragen werden muß, da sonst


    a.) bei einer Polizeikontrolle dies auffalle und der Halter zu eine Aktualisierung der Papiere aufgefordert werden würde und


    b) im Falle eines erneuten HU Termins dies auffalle und zusätzliches ein Bestätigungsschreiben seitens der Prüforganisation erstellt werden müsse, welches dann der Zulassungsstelle extra zwecks Neuausstellung des KFZ Scheines vorzulegen sei. Sonst gebe es keine Prüfplakette!


    Fazit hiernach:
    Um dieses "Kurzgutachten" kommst du wie in b.) beschrieben nicht rum, da wie in deinem Bsp beschrieben, nicht nach Meinung der Prüforganisationen davon ausgegangen werden kann, dass Spoiler oder Lenkräder so wie Reifen getauscht würden (da Letztere ja regelmäßig nur ZUSÄTZLICH in den Papieren auftauchen)!
    In sofern ist bei einem bspw. z.Zt. abgemeldeten KFZ die Vorlage einer solche Bestätigung/Kurzgutachten einer anerkannten Prüforganisation notwendig, da


    1. das KFZ in deinem Bsp. sich nicht mehr in dem Zustand befindet, wie es in den zugehörigen amtlichen Unterlagen beschrieben ist (somit "illegal" :polizei:


    und
    2. sowieso ein neuer KFZ Schein bei der Wiederanmeldung ausgestellt wird. :tml:


    Persönliche Meinung an:
    Ob diese juristische Auffassung sinnvoll und praxisnah ist, steht ja wie immer bei diesem Thema in Deutschland auf einem anderen Blatt.
    Persönliche Meinung aus


    Und jetzt an reiskocherpilot:
    :bier2:

  • Das scheint mir aber doch eher unwahrscheinlich!


    Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bezieht sich ja auf die Referenzmodelle,welche beim KBA zugelassen wurden.Daher ist der "Normalzustand" immer legal! Alles andere wäre vollkommen unlogisch!


    Winterreifen lässt man auch nicht eintragen oder austragen,wenn Alus montiert sind.


    Stell dir mal vor,du hast einen Sportauspuff montiert und ersetzt diesen durch den Serienauspuff. Wird dann auch eine AU fällig???


    Alles ziemlich unwahrscheinlich!



    Ist jedenfalls meine Meinung... :confused:

    Counting all the a**holes in the room ...well I´m definitely not alone

    2 Mal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()

  • Ich war heute in der Werkstatt wo der Wagen steht da dort Freitags immer der TÜVer vorbeischaut. Habe den Brief mit gehabt und ihn gefragt wegen austragen - er meinte NÖ.


    Wegen der HU: Der Wagen hat ja auch HU bekommen ohne daß das Sonderlenkrag montiert war. Die Frontschürze war nur schmückendes Beiwerk.


    Tante EDITh rät mir einfach mit dem Brief und meinem Auto (was ja identisch ist) bei Busfreds Kollegen vorbei zu fahren und diese zu belästigen :D. Das Ergebnis werde ich als rechtskräftig ansehen und danach handeln.

  • Zitat

    Original von ReisKocherPilot
    Danke :Bier:


    Btw: In dem Fahrzeugbrief ist noch ein Stempel der DDR 8o - irgendwie find ich das cool :D


    Den Stempel mußt Du dann auch erneuern lassen, der ist nicht mehr gültig. :D

    Komma her, Satzzeichen liegen mir nicht. :duden:


  • Das ganze Auto wird nicht mehr gültig sein! :O!

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • So, Polizeikomiker der PI Vechta sagte:
    Ausgetragen werden muss nix. Sagte das gleiche wie moxon. Solange das original Zeug verbaut ist interessiert sich keiner für das was eingetragen ist. Erst wenn etwas verbaut wird was nicht aufgelistet ist gibts aufn Sack.


    Da mir jetzt der TÜV und die :pol: sagte das die Eintragung so stehen bleiben kann - werde ich es nicht austragen lassen. Punkt. Aus. Ende.

  • Da haste vollkommen Recht! Würde ich auch so machen!





    Wenn die Dir das so bestätigt haben, würde ich das auch so sehen.
    Wie gesagt:
    Ich hatte nur wiedergegeben, was die beiden TÜVler mir am Telefon gesagt haben - und welche Konsequenzen daraus zu ziehen seien.
    So war die Argumentation, andere Reifengrößen bzw. Alus würden ja nur ZUSÄTZLICH zu den normalen Reifen eingetragen für mich durchaus nachvollziehbar: "So können Sie eben zwischen den Alus im Sommer und der Normalbereifung im Winter problemlos wechseln. Bei Spoilern ist das was anderes....."


    Offensichtlich besteht sogar "in der Fachwelt" über die Frage Uneinigkeit. Zu verstehen ist die m.E. nicht.


    Irgendwo muss doch das einheitlich geregelt sein oder ist man als KFZ-Halter einfach darauf angewiesen, an wen man gerade gerät?