Mängelschein!sind es wirkliche mängel?

Es gibt 29 Antworten in diesem Thema, welches 4.393 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Stefan-NPN.

  • Fußgänger kannst du mit den Schrauben höchstens dann verletzen, wenn du sie ihm in beliebige Körperöffnungen stopfst ;)


    Ich wüsste nicht, dass es eine Radkappen-Pflicht gäbe und für den K10 wird es sicherlich keine Sonderregelung in dem Punkt geben, oder?


    fährt das Stasimobil
    "Er weiß, was er nicht weiß und genau deshalb fragt er" (by SuperMo)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von SePtOn
    Also ich hab schon oft gehört, dass eine fehlende Pluspolabdeckung als Mangel auf dem HU-Bericht aufgeführt wurde. ;)


    Plakette gibt's trotzdem.


    Von mir z.B. -exakt in dieser Kombination.


    Was mich noch interessiert: ist der hintere Abschlepphaken Pflicht oder nicht?


    Grüße


    Chris

    • Offizieller Beitrag

    Wegen abschleppen bin ich der Meinung man muß abgeschleppt werden können, aber nicht selber abschleppen müssen.

  • Zitat

    Wegen abschleppen bin ich der Meinung man muß abgeschleppt werden können, aber nicht selber abschleppen müssen


    Richtig, hab ich ganz oben auch schon geschrieben

  • mängelkarte liegt im auto schaue morgen früh nach!


    glaube zulassungstelle kann das sein oder prüfer!


    habe das auto am 27.11 erst gekauft gehabt!


    also auf geschrieben haben die noch das die fahrertür spiel hatt!



    sie haben diese dunkle metallwolle raus geholt!was ausieht wie ein topfschwamm!


    der eine polizist hatte mich vorne am motorraum abgelenkt während der andere im auspuff rumm gewühlt hatt (ohne was zu sagen usw. weiß ja nicht ob mann es mit son harken einfach so raus gezogen bekommt!)


    habe zeugen die es mit gehört haben und gesehen haben das die polizei die wolle rausgeholt hatt!


    mein hinterer abschlepp harken ist direckt hinterdem renngitter!sprich renngitter raus treten und schon habe ich freien zu gang!


    die tönungsfolie reiße ich raus!


    die batterie hätte ich vor ort und stelle fest machen können


    naja pluspol abdeckung habe ich nicht drauf geachtet!



    die frage ist jetzt was soll ich tuhen?und was kommt auf mich zu punkte fahrverbot?



    fahre morgen früh erstmal zu mein tüver und erzähle ihn die ganze sache!






    er meinte beim endtopf das er die werks db nicht ein hählt(nur mit gehör gehört)
    jetzt habe ich in der eg bescheinigung nachgesehen und dort sind die db zahlen geändert worden!







    mfg

  • Als erstes würde ich den Weg zur örtlichen Bücherei vorschlagen. Frag dort nach einem Duden. ;)



    Auf der Mängelkarte sollte doch drauf stehen, was du zu tun hast. Das Straßenverkehrsamt wird da wenig machen können. Du wirst den Wagen samt Mängelkarte und abgestellter Mängel bei einem KfZ-Sachverständigen vorführen müssen, z.B. TÜV, Dekra, GTÜ, KÜS usw.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn du nur den Mängelschein bekommen hast passiert gar nichts weiter wenn du die Mühle abmeldest oder die Mängel abstellst. :)

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    Einmal editiert, zuletzt von bluefire-P10 ()

  • Endtopf:


    ...leergeräumt und mit Stahlwolle verdämmt, zum Beweis herausgepult und fotografiert. Da nutzt auch keine spanische ABE mehr oder ein E-Zeichen, selbst wenn diese den Anforderungen der KBA-Bestimmungen genügen würde.


    Radkappen:


    Kommt auf den Einzelfall an. Sobald Teile der Nabe oder der Verschraubung hervorstehen, >Pflicht.


    Hintere Abschleppöse:


    Bei Pkw Pflicht, siehe § 43 (2) StVZO und man beachte die Formulierung "leicht zugänglich".


    Dome-Abdeckung:


    weiß ich jetzt nicht, kann mir nur vorstellen, dass die Beamten irgend eine EU-Vorschrift ausgegraben haben, ich würde es nicht bemängeln. Oder sie haben es als "Verdacht" angegeben und der SV soll es prüfen.


    Hängende Tür:


    ...es muss ja irgend einen Grund haben, warum die Tür hängt und dann muss wohl auch fachmännisch geprüft werden, ob sie noch sicher schließt, daher Vorführung beim Prüfer angekreuzt.


    Batterie, Scheibentönung, Rücksitzbank:


    ...wurde bereits erklärt, dass diese Bemängelung zurecht besteht


    Zahnriemenwechsel ????? kann ich mir nicht vorstellen. das interessiert die Polizei nicht, vielleicht ein Missverständnis.



    Jetzt mal ganz allgemein: Ich wundere mich manchmal, welche Vorstellungen die Leute haben, was die Polizei bei einer Kontrolle darf oder nicht darf.


    Lieber primi-racer, was wäre wohl gewesen, wenn sie dich gefragt hätten, ob sie deinen Auspuff mal nach Stahlwolle untersuchen dürfen oder in dein Auto schauen dürfen und sich dabei hineinsetzen und du hättest nein gesagt? Es hätte dich doch bloß noch mehr irritiert, wenn sie es dennoch getan hätten, um nach weiteren Mängeln zu suchen, oder?


    Was du dagegen tun kannst?


    Wenn du dich unkorrekt behandelt fühlst, kannst du dich beschweren.


    Wenn du der Meinung bist, dass die Mängelkarte zu unrecht ausgestellt wurde, führe dein Fahrzeug bei der angekreuzten Stelle vor, ohne etwas zu verändern und lass dir bestätigen, dass keine Mängel vorliegen. Der Prüfer/SV schaut nur nach den angekreuzten bzw. notierten Mängeln und das ist bei der ersten Vorführung kostenlos, wenn keine gefunden werden. Werden welche gefunden und du musst nochmal vorführen, kann es sein, dass du zahlen musst.

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  • Wie schon gesagt wenn du den Mann beim TüV (Tüver) gut kennst frag da mal nach.


    Ansonsten mach das was Kleinigkeiten sind sofort weg und den Auspuff musst du DB Technisch mal messen lassen. Wenn er zu Laut ist musser wech

    WENN WIR UNS BEHANDELN LASSEN WIE EIN LAMM, IST ES KEIN WUNDER WENN MAN UNS SCHLACHTET WIE EIN LAMM