Auto noch nicht umgemeldet

Es gibt 6 Antworten in diesem Thema, welches 2.305 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von feti.

  • Guten Morgen zusammen,


    ich stelle mir grad die frage ob ich es drauf ankommen lassen soll oder nicht.


    Es geht darum:


    Vor 4 Monaten lebte ich noch in NRW-Essen und besitze von dieser Region das Kennzeichen und somit ist der Wagen in Essen zugelassen mit Anschrift und allem pipapo.
    Nun wohne ich nicht mehr in Essen, sondern in NRW-Neuss mit ganz anderer Anschrift etc...


    Was erwartet mch, wenn die Polizei mich anhällt?
    Strafe?
    Punkte?
    Verwarnung?
    Stilllegung des Wagens?


    Danke und Grüße
    Marcel

    • Offizieller Beitrag

    Den § 27 Abs. 2 StVO gibt's in dieser Fassung nicht mehr:


    Zitat


    Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als 3 Monate in den Bezirk einer anderen Zulassungsbehörde verlegt, so ist bei dieser unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens zu beantragen; ist die Verlegung voraussichtlich nur vorübergehend, so genügt eine Anzeige an die Zulassungsbehörde, die dem Fahrzeug ein Kennzeichen zugeteilt hat.


    In diesem Zusammenhang ganz interessant:
    http://www.konsumo.de/news/249…sl%C3%A4ndern-vereinfacht

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

    Einmal editiert, zuletzt von Kubek ()

  • Shadowrun hat den worst case ausgegraben :D


    Aktuelle Rechtslage: § 13 (3) FZV


    Dazu führt der Bußgeldkatalog aus:


    813100 Sie teilten der zuständigen Zulassungsbehörde eine meldepflichtige
    Änderung *) nicht unverzüglich mit.
    § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat
    ( B - 1) 15,00 €
    *Konkretisierung: Standortwechsel


    813106 Sie beantragten trotz Standortwechsels des Fahrzeugs nicht
    unverzüglich die Zuteilung eines neuen Kennzeichens.
    § 13 Abs. 1, 3, § 48 FZV; § 24 StVG; 180 BKat
    ( B - 1) 15,00 €


    Auch wenn es "nur" eine Verwarnung ist, birgt es Probs:


    Wenn man das Auto nicht auf den neuen Wohnsitz ummeldet, kann man "Fristenprobleme" bekommen, weil einen die Post nicht erreicht.


    Falsch geparkt > 10,- € Verwarnungsgeld an die alte, falsche Adresse > Brief nicht bekommen und deshalb Frist nicht eingehalten > Bußgeldbescheid 35,50 €!


    Verkehrskontrolle/Unfall > Papiere nicht schlüssig > Unnötige Polizeiermittlungen und so lange wartet man!


    Das braucht kein Mensch!

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • [OFFTOPIC]Wenn man aber jetzt z. B. in einen anderen Landkreis zieht, das Auto ist aber auf die Eltern zugelassen, kann das ja alles so bleiben wie vorher?[/OFFTOPIC]

  • Zitat

    Original von *Flo*
    [OFFTOPIC]Wenn man aber jetzt z. B. in einen anderen Landkreis zieht, das Auto ist aber auf die Eltern zugelassen, kann das ja alles so bleiben wie vorher?[/OFFTOPIC]


    Meines Wissens gilt der regelmäßige Standort des Fahrzeugs als Zulassungskriterium - nicht der Wohnort des Halters!


    Beispiel:
    - Ferienhaus im Bayerischen Wald oder auf Ibiza.
    - Dort steht ganzjährig ein Fahrzeug, welches nur im Urlaub vor Ort benutzt wird.
    - Halter lebt normalerweise Hamburg und ist auch dort gemeldet.
    - Das Fahrzeug muss trotzdem am Urlaubsort zugelassen und entsprechend versichert werden.


    Das gilt sinngemäß natürlich auch für Studenten in der unfallträchtigen Großstadt, obwohl der väterliche Fahrzeughalter auf dem flachen Land eigentlich deutlich günstigere Versicherungstarife zu berappen hätte.


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 260.292 km

    Einmal editiert, zuletzt von feti ()