Polizei / Militärpolizei Wer darf was, wer muss wann gerufen werden.

Es gibt 11 Antworten in diesem Thema, welches 2.967 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Trecker.

  • Peter wohnt in einer Region in der eine rieeeeeßige US Base ist und somit gehören Nato und Armeefahrzeuge zum Straßenbild dazu. ( Zugelassen auf AD - ... HK - .... und die US AIrforce (typische US Schilder)


    Bisher erlebte Peter immer beim fahren durch die Gegend das bei einem Unfall AMI --> Deutscher, sowohl die amerikanische MP als auch die deutsche Polizei vor Ort ist.
    Im Volksmund werden Geschichten erzählt, das die MP kommt da die deutschen den Unfall wegen der US Beteiligung nicht allein aufnehmen dürfen. (Der Stammtisch sagt: "Die deutschen haben keine Recht den Amis was zu sagen) (Dies würde auch erklären warum bei Regionalen "Saufveranstaltungen wie Weiherfesten" stets deutsche und amerik. Militärpolizisten gemeinsam Streife laufen)
    Nun behauptet ein Ottonormal Bürger, das diese Legende nicht stimme und es eigentlich "überflüssig" ist, dass die Militärpolizei zum Unfall erscheint.


    Die Frage ist also ob es irgendwelche Einschränkungen für deutsche :pol: gegenüber angehörige der US Armee gibt (auf Hoheitsgebiet der Bundesrepublik)



    Die Frage hat keinen realen Hintergrund, sondern dient alleinig der Weiterbildung.

  • Google mal nach


    Nato Truppenstatut


    ...falls noch Fragen sind, gerne ;)

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  • Ich würde sagen das wird wie bei einer Botschaft sein. Dort herschen ja auch die jeweiligen Gesetze des Landes. Die deutsche Polizei ist vllt nur vor Ort, um den Fall auf zu nehmen für den deutschen Unfallbeteiligten und dessen Versicherung usw...



    Alle Angaben wie immer ohne Gewähr ;)

  • Wie Trecker recht hat :perfekt:


    Aber zur Frage .
    Örtliche und sachliche Zuständigkeit liegt aber vorerst immernoch bei uns.
    Vereinfacht aber einiges :bla: :bla: wenn die MP's mit bei sind. Da ist richtiger Respekt vorhanden.


    Ist bei unseren BW-Angehörigen nicht anders.
    Bei Verstößen, Unfällen, Staftaten mit Beteiligung eines BW Angehörigen wird von Amtswegen ebenfalls eine WE-Meldung an die BW gesendet.
    In Normalfall treten dann die Feldjäger mit auf.


    Gerufen werden muss: 110

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.

    Einmal editiert, zuletzt von marioj ()


  • Und der umgekehrte Fall?
    Sprich was dürfen die Amis gegenüber dem Otto-Normal deutschen? Die fahren hier Streife (übrigens auch in ein paar Skyline r33 :D :D ) und sind meist sogar öfters dabei zu sehen als die deutschen Kollegen.


    Haben die ggf. das Recht Verkehrsverstöße von nicht Armeeangehörigen zu verfolgen ( es sei angenommen das keine Situation vorliegt die akut das Leib und Leben anderer gefährtet also ein normaler Busgeldverstoß o.ä)


  • Also Ich würde mir so rein aus dem Bauch raus nichts von der MP oder ggf. FJ sagen lassen . Ich bin Zivilbürger und nicht in israel oder iran unterwegs .

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

  • Zitat

    Original von moxon


    Sprich was dürfen die Amis gegenüber dem Otto-Normal deutschen?


    Gar nichts, sie wird nur aktiv wenn ein amerikanischer Staatsbürger der bei der Army/Navy/Air Force beschäftigt ist einen Unfall whatever, verwickelt ist.
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726

  • Zitat

    Original von moxon
    Und der umgekehrte Fall?
    Sprich was dürfen die Amis gegenüber dem Otto-Normal deutschen? Die fahren hier Streife (übrigens auch in ein paar Skyline r33 :D :D ) und sind meist sogar öfters dabei zu sehen als die deutschen Kollegen.


    Tut mir leid, dass Du die deutschen Kollegen so selten siehst.
    Dies liegt daran, dass Deutschland dazu übergegangen ist sehr umfangreiche Statistikordner zu füllen anstatt den :pol: auf die Straße zu schicken.


    Bürokratie ist alles. :kotz:


    Zitat

    Original von moxon
    Haben die ggf. das Recht Verkehrsverstöße von nicht Armeeangehörigen zu verfolgen ( es sei angenommen das keine Situation vorliegt die akut das Leib und Leben anderer gefährtet also ein normaler Busgeldverstoß o.ä)


    Einfach ausgedrückt, deutsches Hoheitsgebiet - deutsches Recht - deutsche Behörden.
    Das einzige Recht welches sie einem nicht amerikanischem Staatsbürger gegenüber besitzen ist das sogenannte Jedermannsrecht, welches Dir übrigens auch zusteht.
    Siehe § 127 Abs. 1 Satz 1 StPO :perfekt:


    Gruß Mario

    Alle menschlichen Fehler sind Ungeduld.


  • Super Danke....


    Wobei ich denke das liegt auch dran, dass das Streifefahren bei den Amis eh mehr verbreitet ist, auch im Land :) Nu gut man sieht hier ja auch fast mehr Amis wie deutsche ;O

  • Hier habe ich eine schöne Ausarbeitung über die Befugnisse der Militärpolizeien der Nato-Mitgliedsstaaten außerhalb ihrer eigenen Liegenschaften gefunden: klick


    ...dort steht auch, unter welchen Voraussetzungen und warum es z.B. bei Volksfesten "gemischte Streifen" gibt. Ich habe diese übrigens aus meiner Jugendzeit in sehr guter Erinnerung.


    Innerhalb ihrer eigenen Liegenschaften (Kasernen, Airbase etc) besitzt die MP volle Polizeigewalt, auch gegenüber Nichtangehörigen.


    Strittig sind die Befugnisse in sogenannten "Housing Areas" (Wohnviertel), die nicht eingezäunt und zugangskontrolliert sind. Diese sind dann eigenen Liegenschaften ähnlich gestellt, wenn dort exklusiv Militärangehörige und ihr ziviles Gefolge wohnen und alle Zugangsmöglichkeiten als Housing Area beschildert sind. Dann darf eine MP-Streife auch Deutsche anhalten und alle Überprüfungen vornehmen, die zum Schutz der Bewohner erforderlich sind und dies auch mit Zwang durchsetzen. In der Regel wird sie aber die deutsche Polizei hinzuziehen.

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  • Besonders wegen letzterem sind die Wohnviertel der Amis generell umzäunt mit nur einer Zuffahrt als beispiel sei die doch etwas bekanntere Vogelwehe genannt


  • Jepp, DefCon 3, der Provost Marshal von Ramstein ist anlässlich 9/11 wohl wieder nervös geworden. In den 80ern wurden die Zäune zurückgebaut, man wollte sich dem Aufnahmeland als "Nachbar" öffnen und deutschen Besuchern keine Hindernisse in den Weg stellen. Nichts desto trotz: Ich würde keinem Ami mit M 16 im Anschlag Widerworte geben, der zugunsten einer 10-jährigen Militärverpflichtung Haftverschonung für einen Raubüberfall in seiner Heimat erhalten hat :D

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