Schrauben am abgemeldeten Auto auf Garagenvorplatz

Es gibt 37 Antworten in diesem Thema, welches 8.724 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Doc Croc.

  • Hi,


    die Frage steht ja eigentlich schon im Titel, darf man ein abgemeldetes KFZ aus der Garage rausholen, es auf dem Garagenvorplatz bewegen und daran rumschrauben - unter Einhaltung der Ruhezeiten (Mittagsruhe usw.) und der Umweltvorschriften (kein Ölwechsel usw.) ?

  • Wenns dein eigenes Grundstück ist ... Würde imho nix dagegen sprechen.


    ists aber "Straße" schon

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  • Zitat

    Original von TeVator
    Hi,


    die Frage steht ja eigentlich schon im Titel, darf man ein abgemeldetes KFZ aus der Garage rausholen, es auf dem Garagenvorplatz bewegen und daran rumschrauben - unter Einhaltung der Ruhezeiten (Mittagsruhe usw.) und der Umweltvorschriften (kein Ölwechsel usw.) ?


    Die Frage ist dabei, ob der Garagenvorplatz als "Öffentlicher Verkehrsraum" gilt.


    Beispiel: Es ist ein Platz vor Deinem Ein- oder Zweifamilienhaus. Das ist dann kein Öffentlicher Verkehrsraum.


    Ist es aber ein großer Parkplatz vor einem Wohnblock, dann könnte das als Öffentlicher Verkehrsraum gelten. Dann darfst Du zumindest nicht fahren, sondern musst schieben.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von YETI
    Die Frage ist dabei, ob der Garagenvorplatz als "Öffentlicher Verkehrsraum" gilt.


    Beispiel: Es ist ein Platz vor Deinem Ein- oder Zweifamilienhaus. Das ist dann kein Öffentlicher Verkehrsraum.


    Ist es aber ein großer Parkplatz vor einem Wohnblock, dann könnte das als Öffentlicher Verkehrsraum gelten. Dann darfst Du zumindest nicht fahren, sondern musst schieben.


    hm, also der Garagenvorplatz befindet sich in einem Wohnviertel, zu beiden Seiten stehen 6 oder 7 Doppelstockgaragen. D.h. man müsste zumindest wenn man das Auto reinfahren will, den Motor anmachen, da die Garage eine Steigung hat...


  • Ein Foto des Platzes und der Wohnanlage wäre hilfreich. Aber ich vermute mal, dass Du den Wagen dort nicht fahren darfst.

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • (...) by Mod


    Ganz ehrlich??? Das ist so ein Fall, bei dem ich mir nicht sicher bin. Könntest Glück haben und da fahren dürfen.

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    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von Kubek ()

  • Zitat

    Original von YETI
    (...) by Mod


    ?(



























    :D:D:D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von B11-Gott
    Das ist doch Privatgelände.


    Da kannst Du doch schrauben.


    Ganz eng betrachtet wohl eher nein.


    Stimme dich mit den Garagennachbarn ab.


    Wenn du dort ein Unfall machst wäre der dann aber im öffentlichen Verkehrsraum.


    Normal kräht da aber kein Hahn nach.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
    08.09.07 - Der drittschönste Tag meines Lebens!


    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Tatsächlich???


    Gut, dass er sich mir den Mitmietern abstimmen muss versteh ich, aber der Vorplatz zählt zum öffentlichen Verkehrsraum???


    *wieder was gelernt*

    • Offizieller Beitrag

    Es müßte dort ein Schild stehen Privatparkplatz oder ne Schranke sein.


    So kann da jeder mal drauf fahren und dort wenden usw.

  • Man kann ja den Wagen nicht in die Garage reinschieben, denn aufgrund der Schräge der Garage könnte er das nur aus eigener Kraft schaffen, und wäre demnach nicht erlaubt. Richtig?

    • Offizieller Beitrag

    Ja...


    ...denn:


    § 1 PflVG

    Zitat

    Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird


    und


    § 3 Abs.1 FZV

    Zitat

    Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. (...)


    ...in diesem Zusammenhang:


    Ein "öffentlicher Verkehrsraum" ist immer dann gegeben, wenn eine "gewidmete" Verkehrsanlage vorliegt - mithin bei den Straßen, die wir so zum Fahren gewöhnlicherweise nutzen.
    Ein "öffentlicher Verkehr" kann jedoch auch auf "nichtgewidmeten" Verkehrsanlagen stattfinden - so z.B. auf Mietparkplätzen, wenn der Vermieter der allgemeinen Benutzung zustimmt oder jene duldet...

  • Richtig denn ich darf hier ja auch nicht auf der Straße schrauben.
    Die nächste Straße die offiziell dem Bund bzw. dem Land gehört ist 1 km weit weg. Alles hier ums Haus ist Privatstraße auch als solche gekennzeichnet.


    Trozdem gibts bspw. Ärger mit dem Ordnungsamt wegen einem abgemeldeten Auto das auf dem Parkplatz vor dem Mietshaus steht obwohl es
    a) ein Privatparkplatz ist
    b) nur über eine Privatstraße zu erreichen ist :)


    Schranken gibt es hier länger nicht mehr, nur zu den Zeiten als ganze hier ein Autonomer Staat war :D


    Tut zwar nix zur Sache aber da Kubek sicher das Thema intressant findet noch en Link zu dem "Schwachsinn"


    http://koenigreich-kreuzberg.netfirms.com/nav/fragen.htm

  • Les mal in deinem Mietvertrag nach. Bei mir steht zum Beispiel drin das drei Meter vom Haus weg zum gemieteten Bereich gehören.
    Da haben wir auch unsere abgemeldete Karren immer stehen.
    Also einfach mal nachschauen ggf. mit dem Vermieter mal reden.

  • Zitat

    Original von noirdark
    Erfahrungsgemäß sind Vermieter schlechte Ansprechpartner, was Rechtliches angeht


    Eben. Ich bin ja Untermieter und deshalb befürchte ich auch, dass er da von vornherein "nein" sagt, damit er ausm Schneider ist. Mein Vermieter hatte bei Vertragsabschluß kein Internet, sodass ich ausm Netz so ein Blanko-Vertrag runtergeladen habe, den wir dann auch beide ausgefüllt hatten. Der Vertrag ist also nicht von ihm direkt...