ehe-Rausgeschmissen was nun?

Es gibt 10 Antworten in diesem Thema, welches 2.203 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Rellem.

  • Paul Mustermann wird von paula mustermann unsanft gebeten die eheliche wohnung zu verlassen .Er sucht sich nun eine eigene wohnung .


    muss er nun für eine teil der miete der ehewohnung noch aufkommen oder muss diese die ehefrau alleine tragen?


    Er hat 1600 netto ,sie 800 netto . Muss er ihr unterhalt zahlen weil sie halbtags arbeitet ?


    Für das/die Kinder ist klar der unterhalt .



    bitte um meinungen


    mfg

    Der überstehende Beitrag wurde nach besten Wissen und Gewissen verfasst ,er kann (muss aber nicht) Ironie oder Sarkasmus enthalten, Irrtümer sind Vorbehalten


    :falschforum:

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ihr beide im Mietvertrag steht müßtest du wohl deinen Teil noch tragen.
    Ich empfehle Paul einen Familienrechtsanwalt einzuschalten. ;)

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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Nach neuem Unterhaltsrecht, muss Madam sich richtige Arbeit suchen wenn die Kinder untergebracht werden können:


    Ganztagsschule
    Langer Kindergarten etc...
    nur wenn das nicht möglich ist, muss er unterhalt zahlen.


    Miete muss er nur zahlen, wenn er auch im Mietvertrag steht.
    Ansonsten muss sich Madam eine Wohnung suchen die günstiger ist.

  • Solange Frau Mustermann das Zusammenleben unter einem Dach mit Herrn Mustermann zuzumuten ist und beide oder gar nur Herr Mustermann im Mietvertrag stehen, kann sie ihn nach meinem Dafürhalten überhaupt nicht ohne weiteres der Wohnung verweisen.


    Was den Unterhalt angeht: Wenn der Kindesunterhalt (der vorgeht) vom Netto abgezogen ist, wird Herr Mustermann nicht viel an Ehegattenunterhalt zahlen müssen, weil er sich damit schon den Pfändungsfreigrenzen nähert. Und die Miete wird, wenn Frau Mustermann einzige Mieterin ist, z.T. über den Ehegattenunterhalt mitfinanziert.


    Davon ab: Was heißt "unsanft" in diesem Zusammenhang?

    [align=center]
    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Larry Laser ist derzeit in einer ähnlichen Situation.
    Dort handelt es sich jedoch um Wohneigentum.
    Peter & Larry sollten mal in Kontakt treten.


    PS: Der Selbstbehalt liegt bei um die 900Eur.
    Larry z.B. hat den Unterhalt mit der Überlassung seines Hausanteiles verrechnet. Wäre aber zu komplex jetzt, dieses zu erklären.


    Gruss

  • Ich denke das Paul und Paula zusammen im Mietvetrag stehen /standen


    Paula hat sich nen anderen angelacht und hat paul verbal unsanft der wohnung verwiesen .


    paul hat sich zwar einen rechtsanwalt genommen und die scheidung eingereicht und ihr die schuld zugeschoben aber das mit der schuld gibs irgendwie nicht mehr ,was mich aber u.a. interresieren würde ob er überhaupt was bezahlen muss für seine noch angetraute weil sie ja halbtags arbeitet insoweit auch die frage nach der miete.


    Soweit ich weiss hat Paul seine Hälfte der wohnung gekündigt.

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    :falschforum:

  • `Solange Paul noch an den Mietvertrag gebunden ist hat er das selbe Hausrecht wie seine Alte. Was heißt sie kann ihn nicht rauswerfen und er kann da bleiben.
    Das es "diese Schuld" wie du sagst nicht mehr gibt ist nur bedingt richtig. Die Hauptsache bei der das wichtig ist, ist die Scheidung an sich: Da heißt es normal, dass man ein Trennungsjahr machen muss, in dem Fall ist aber eine Härtefallscheidung möglich, da sie den Typ betrogen hat, und die Beziehung nicht mehr zu kitten ist, demnach ist das Trennungsjahr hinfällig.


    So wie ich das in meinen Jura Vorlesungen gelernt habe wäre in diesem Fall die Frau auch nicht mehr unterhaltsberechtigt, da sie die Ehe beendet hat und einen neuen hat. Was du nun sagst, dass dies nun aderst ist, ist bestimm auf dieses Thema bezogen, dazu kann ich leider nichts sagen, da ich nur den alten Stand gelernt habe, dies sollte dann aber ein Anwalt beantworten können.
    Wie aber die Vorredner schon sagen, verdient die fiktive Person so wenig, dass sie kaum Unterhalt bezahlen muss/kann.


    Demnach, in dieser (scheiß) Situation sollte die Person die Sache einem guten !! Anwalt überlassen.



  • Na, da ist Paula ja mal ganz weit nackig am offenen Fenster.....sie sollte jetzt besser nicht anfangen zu singen....


    Wenn sie sich einen anderen angelacht hat und ihr eine sexuelle Beziehung nachgewiesen werden kann (ob nun durch Eingeständnis oder sonstiges) dann kann es auch sehr gut sein, dass sie durch ihr Verhalten alle Unterhaltsansprüche verwirkt hat.


    So hat sich damals jedenfalls Frau S. das von Herrn S. per gerichtlicher Festlegung anhören müssen. Damit war Herr S. per Gericht von allen Unterhaltszahlungen gegenüber Frau S. befreit.


    An dieser Stelle möchte Herr S. aber darauf hinweisen, dass das ganze in übler Rosenkrieg ist und man schon mächtig sauer sein muss, um diese Schritte zu tun. Aber eventuell sollte Paul mal mit seinem Anwalt über sowas reden und sich einfach mal schlau machen, was da für ihn zu machen ist.l

    Gott gebe mir:
    die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann,
    den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann
    und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden

  • Die verbale, auch unsanfte Aufforderung, eine gemeinsame, eheliche Wohnung zu verlassen, ändert nichts an einem bestehenden Mietvertrag, der ja nur das Rechtsverhältnis zwischen Mieter und Vermieter und nicht zwischen den Ehepartnern regelt. Sämtliche Rechte und Pflichten daraus bleiben bestehen.


    Ist Paul alleiniger Mieter laut Mietvertrag, hat er geloost und zahlt alleine die Miete weiter, bis seine Kündigung wirksam ist.


    Ist Paula alleinige Mieterin, braucht Paul das Prob zunächst so lange nicht interessieren, bis Paula mögliche Unterhaltsansprüche gerichtlich geltend gemacht hat.


    Sind Paul und Paula gemeinsame Mieter, haben sie beide den Mietvertrag zu erfüllen, sie sind Gesamtschuldner. Die Kündigung des Mietvertrages durch nur einen Ehepartner ist nicht möglich! Die einzige Möglichkeit eines Ehepartners aus dem Mietvertrag herauszukommen ist die Vertragsänderung, wobei jedoch beide zustimmen müssen.


    Näheres ist ganz gut erklärt bei 123 Recht.net nachzulesen

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    www.trennungsfaq.de
    Gruss
    Rene

    "Wir ordnen und befehlen allen Ernstes, das die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unters Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt."
    Erlass von Friedrich Wilhelm I. am 15.12.1726