Anhänger in D

Es gibt 20 Antworten in diesem Thema, welches 2.663 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Homer76.

  • Hy!!
    Ich poste das jetzt mal hier rein.


    Ich hätte da mal eine Frage???
    Ist es wahr das man bei euch einen Tachographen braucht wenn man mit einem Klein LKW durch euer Land fährt??
    Sprich LKW Eigengewicht 1500kg Anhänger 400kg und ein Auto am LKW 1200kg. Damit bleibe ich ja unter 3,5 Tonnen. Bei uns geht das mit dem Tachographen erst ab 7,5T los. Warum ich frage??? , weil ich diese Woche über das deutsche Eck fuhr und nach dem abholen des Autos nicht mehr über D zurück fuhr (schwerer Umweg) da man mir sagte das man denn scheiß Tacho braucht (angeblich). Kennt sich da wer aus. Am liebsten einer von der Exekutive!!! :D
    Gruß, Chris

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.

  • Verdammt ich müsste das eigentlich wissen, mache Gerade LKW-Schein. Ich versteh nur gerade deine Massenberechnung nicht so ganz.
    Ich weiß nur, dass du wenn du privat fährst keinen Tachographen oder kein EG-Kontollgerät brauchst. Sollte der Transport also privat gewesen sein und weder gewerblich noch entgeltlich kannst du auf Tachoscheiben sch**ßen

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • http://www.wkstmk.at/service/p…EU-Kontrollger%C3%A4t.PDF


    Da stehts drinn... Übrigens dein LKW wiegt leer 1,5 T ??? Was darf er denn maximal wiegen... MEistens gehts darum ;)


    Und Btw im PDF klingts nach EU und kommst auch aus AT ;)
    ... Als nicht Deutschland sondern allgemein ;)

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    2 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()

    • Offizieller Beitrag

    Der PKW steht auf dem Anhänger oder?


    Damit bekommst du Probleme wegen dem Sonntagsfahrvberbot, aber wenn du eine private Fahrt unternimmst brauchst du kein EG Kontrollgerät zu haben.

    04.05.06/17.12.09 - Die beiden schönsten Tage meines Lebens!
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    Wäre ich der liebe Gott, dann wär ich hier der Supermod! - powered bei Y.

  • Zitat

    Original von Homer76
    Bei uns geht das mit dem Tachographen erst ab 7,5T los.


    Bei uns gehts schon bei 3500 los. Wenn du beispielsweise ein Zugfahrzeug mit 2,8 HGG hast und dann einen Hänger mit 1,5HGG dann brauchst du einen Fahrtenschreiben.


    Gilt natürlich nur bei Gewerblichen Fahrten.
    Wenn der LKW auf eine Privatperson angemeldet ist, dann ist es kein Problem. Wenn du den von einer Firma ausleihst und dann unter Verwendungszweck zum Beispiel "zur gewerblichen Güterbeförderung bestimmt". Dann wirds kompliziert.


    Wenn der LKW mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, dann gilt generell die Verwendungspflicht (oder im Falle einer Kontrolle blöd stellen).


    ;)Rainer

  • Zitat

    Original von Rainer
    Wenn der LKW mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet ist, dann gilt generell die Verwendungspflicht (oder im Falle einer Kontrolle blöd stellen).


    Schwachfug! Selbst wenn ein Tachograph oder EG-Kontrollgerät drin ist, brauch man das bei privaten Fahrten oder Bergungsfahrten (s.o.) nicht zu nutzen. Der LKW fährt auch ohne Fahrerkarte oder Tachoscheibe. Die Meisten unserer Feuerwehrfahrzeuge haben noch nen Tachographen und der wird nie Benutzt.

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    • Offizieller Beitrag

    Da hat Skuro Recht.

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  • Zitat

    Original von Skurovski
    Schwachfug! Selbst wenn ein Tachograph oder EG-Kontrollgerät drin ist, ...


    Dann haben die österreichischen Gesetzgeber wohl wieder ihre eigene Suppe gekocht.


    Macht also keinen Sinn, wenn du meinen Beitrag zerpflückst und kritisierst!


    :rolleyes:Rainer

  • Wenn ich das richtig verstanden habe gehts aber hier um die Gesetzteslage in Deutschland :mmmm:

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  • Mein Gott... :rolleyes:


    Nur weil du ausnahmsweise mal nicht unrecht hattest,reicht das bei weitem nicht aus, hier ein auf dicke Hose zu machen.

  • Zitat

    Original von noirdark
    Mein Gott... :rolleyes:


    Nur weil du ausnahmsweise mal nicht unrecht hattest,reicht das bei weitem nicht aus, hier ein auf dicke Hose zu machen.


    :bla: :bla:

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  • Zitat

    Original von Skurovski
    Wenn ich das richtig verstanden habe gehts aber hier um die Gesetzteslage in Deutschland :mmmm:


    Darum habe ich erwähnt, dass du meinen Beitrag zerpflückt hast.


    Letztendlich ist das Fahrzeug aber trotzdem in Österreich angemeldet.


    ;)Rainer

  • Zitat

    Original von Shadowrun
    http://www.wkstmk.at/service/p…EU-Kontrollger%C3%A4t.PDF


    Da stehts drinn... Übrigens dein LKW wiegt leer 1,5 T ??? Was darf er denn maximal wiegen... MEistens gehts darum ;)


    Und Btw im PDF klingts nach EU und kommst auch aus AT ;)
    ... Als nicht Deutschland sondern allgemein ;)


    Der Wagen hat eine Zuladung von 1450kg. Keine Ahnung wie Ford das bei der Typisierung durchgebracht hat da ja das Eigengewicht nur für das Chassis gerechnet wurde der Aufbau blieb dabei unberücksichtigt!! :D
    Normal müßte man jetzt rechnen 1500kg (eigengewicht) ca 500 kg (Aufbau) und 1450kg (Zuladung). Ist ein maximal Gewicht von 3,45t.
    Der LKW wird natürlich gewerblich genutzt da wir ja eine Autofirma sind.
    Bei uns hatte ich auch bei :pol: Kontrollen noch nie ein Problem mit einem Tachographen oder EU Kontrollgerät. Trotz EU ist ja nicht alles in jedem Land gleich. Wir sind imho das einzige EU Land in dem ein Polizist die Geschwindigkeit noch schätzen darf (klar, ohne Messgerät) und danach strafen!! 8o
    Ich würd halt gern bei Fahrten über D auch wieder zurückfahren dürfen. Aber ein Kontrollgerät wäre nicht das wahre da ich ja manchmal auch 10 Stunden fahre. Obwohl wir eigentlich meistens zu zweit fahren und uns abwechseln. Ausserdem fahre ich gerne leer auch mal 150km/h was dann zu genau bestätigt wird mit so einem Gerät!! :D

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  • jaa, wenn das insgesamt unter 3,5t sind dann ist das ja alles eh sack mit Geschwindigkeiten und Lenkzeiten...

    Ich bin ein Supermod im Board, ein toller Typ!

  • 150 km/h aber dann ohne Anhänger bitte! :stichel:


    Wenn das Fahrzeug inkl. Anhänger aber mehr als 3,5 t Gesamtgewicht hat und dann gewerblich genutzt wird, wird auch die Scheibe oder Fahrerkarte Pflicht.


    Oder bin ich da falsch informiert??? :mmmm:

    Alle Empfehlungen die ich abgebe sind ohne Gewähr und Haftung!

  • gewerblicher güterverkehr (egal ob entgeltlich oder nicht): fahrzeuge über 2,8 tonnen ZGg brauchen dann, wenn für gütertransporte genutzt, auch solo einen fahrtenschreiber / EG kontrollgerät oder einen "Lügenzettel".


    aus diesem grund haben wir unseren T5 auf genau 2800 kg ablasten lassen und müssen die scheibe somit nur einlegen wenn der anhänger dran ist.


    wir hatten im jahre 2006 eine belehrung durch das gewerbeaufsichtsamt anläßlich einer fahrzeugkontrolle und einem nicht verbauten fahrtenschreiber bei angehängtem anhänger.


    aber wie schon von den anderen gesagt: ist die fahrt privat brauchst du keinen fahrtenschreiber zu benutzen, das gilt übrigens auch für einen privat gemieteten 7,5 tonner.


    wichtig ist für unsere österreicher zudem:


    wenn das zugfahrzeug als LKW zugelassen ist: --> sontagsfahrverbot für LKW mit anhänger, da ist es egal wie schwer das zugfahrzeug ist.


    in D gibt es sehr viele "Busfreds" die sich darauf spezialisiert haben, sonntags vermehrt anhängergespanne mit transit, pickup und co vorne dran, zu kontrollieren. :D

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Zitat

    Original von Phryso
    ... oder einen "Lügenzettel".


    Wäre wohl in diesem Fall die beste Lösung. Allerdings müßte der den Umfang von 29 Tagen abdecken!


    :eek:Rainer

  • jein...


    wenn die person vor fahrtantritt z.b. krank war oder urlaub hatte etc. muß sie für den fehlenden zeitraum eine bescheinigung haben das sie dieses (bzw. gar kein) fahrzeug nicht bewegt hat im vorherigen zeitraum bewegt hat.


    das gleiche gilt aber auch für lkw-fahrer, fehltage in der aufzeichnung müssen durch urlaubsschein etc belegt werden.


    aber wenn die fahrt privat ist braucht er keinen zettel. es ist halt nur etwas aufwenidig im falle einer kontrolle dem :polizei: klar zu machen das die fahrt privat ist wenn das fahrzeug auf ne firma zugelassen ist oder gar noch werbung trägt (Gas, Wasser, Scheiße Rörig, oder so).


    da wäre es hilfreich wenn er einschreiben vom fahrzeughalter vorweisen kann woraus ersichtlich das er ihm das auto für einen privaten transport unentgeltlich zur verfügung stellt. damit wäre dann das ding privat vs. gewerblich gegessen.


    wichtig(er) ist halt bei fahrt am WE das fahrverbot für LKW mit anhänger...
    teilweise gilt (gakt) das im sommer nämlich sogar samstags wegen dem reiseverkehr...

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    Peter Melander Graf von Holzappel

  • So!! Hab mich da jetzt mal für Ö schlau gemacht. Es ist so das bei uns Fahrzeuge ab dem 01.07.2008 auch ein EU Kontrollgerät brauchen wenn man sie gewerblich mit Anhänger nutzt. Vorher zugelassene entfallen dieser Regel. Hab ich echt nicht gewußt obwohl ich eigentlich sonst aus Interesse immer aktuell mit dem Gesetz bin. Darauf bin ich auch erst heute gekommen. Wir haben seit heute einen neuen Fahrer der sollte mir den LKW nach Hause bringen da ich morgen nach Klagenfurt muss. Der hat den Anhänger auf den LKW gehängt und ist über die Autobahn gefahren. Prompt wurde er aufgehalten, da er 100 statt 80 fuhr. Die :pol: haben gleich gemeint er muss den Hänger stehen lassen auf der AB!!! ???.
    Da man auch wenn man nicht über 3,5t ist immer das HzGGW gerechnet wird (klar). Jetzt bin ich mit dem Taxi auf die AB gefahren und hab den LKW mit Hänger geholt. War das erste mal das ich mit dem Taxi als Ziel AB angab. Der Taxler hat schön blöd geguckt als ich ihm das Ziel nannte!!! :D
    Für den neuen Kollegen wird es jetzt teuer, Mindeststrafe 400€ + 70€ fürs schnell fahren. Ein toller Einstand und dem alten kostet es auch nochmal ca. 250€. Und da hat mich Inspector Gadget gleich über die Gesetze aufgeklärt!! Der war ziemlich angepisst das ich trotz meines FS keine Ahnung hatte!!! X( . Aber bitte was solls ich hab trotz meiner Unkenntniss seit 1997 keine Strafe mehr bezahlt!!! :flipa: :D

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  • man kann nicht alles wissen, tun die :polizei: auch nicht...


    man sollte nur wissen wo man sich kundig machen kann...

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