In der vorletzten Ausgabe der "ADAC-Motorwelt" gab es einen Artikel über drastische Strafen für Beleidigungen im Straßenverkehr. In der aktuellen Ausgabe 12/09 finden sich Leserbriefe wieder, die im Tenor diese hohen Strafen in keinem Verhältnis zur Verwerflichkeit sehen, zumal nicht selten der "Anlass zur Verärgerung", der zu unschönen Gesten oder Aussprüchen führt, durchaus begründet ist und viel zu wenig geahndet wird.
Als Autofahrer weiß man doch, wenn man mal "Mist" gebaut hat. Spurwechsel und einer war im toten Winkel, Vorfahrtslage in komplizierter Situation falsch beurteilt oder wegen Ortsunkenntnis falsch eingeordnet und nicht den Richtungspfeilen gefolgt. Gut, wenn dann andere Verkehrsteilnehmer aufpassen.
Sind dann die "Unmutsreaktionen" anderer Verkehrsteilnehmer "verständlich" oder gar "gerechtfertigt"? Was muss man sich gefallen lassen? Scheibenwischer, Bahnschranke, Vogelzeigen, Stinkefinger oder A*loch-Zeichen? Macht es einen Unterschied, WER am Steuer sitzt und WIE der fehler gemacht wurde?
Geht ein duzendes "Pass doch auf" aus dem offenen Fenster gerufen auch noch? Spielen regionale Empfindlichkeiten eine Rolle und der bayrische "Saupreis" ist eher eine "Geste des Verzeihens" wie der hessische "Labbeduddel"?
Sind dies bereits Agressionen, die ausufern könnten und man sollte ihnen Einhalt gebieten, bevor die sinkende Anstandsmoral im Straßenverkehr nur noch Handgreiflichkeiten kennt? Ist es "Kinderkram", wegen einem Vogelzeig die Gerichte zu bemühen?
Peter Pechvogel muss bei diesem Thema nicht bemüht werden, da es eine hypothetische Diskussion ist, bei der nur persönliche Meinungen zählen. Viel Spaß und ich bin gespannt ....