Unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf unterschiedlichen AB-Spuren

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.606 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Homer76.


  • Vermutlich nicht, da Lisa ihn nicht kennt. :D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

    • Offizieller Beitrag

    :offtopic:

    DASS = Konjunktion, "A" kurz gesprochen


    DAS = Artikel oder Pronomen, "A" lang gesprochen


    DASS DAS = nur in dieser Reihenfolge

  • YETI: Ganz so einfach ist es anscheinend noch nicht! (siehe Ausführungen von Trecker)
    Ich hoffe als deine Birne ist nicht vom vielen "an die Wand schlagen" schon weich.
    Meine Frage zielste genau auf den Konflikt zwischen Rechtsfahrgebot und Geschwindigkeitsbegrenzung. Also nicht vorschell Verdienstkreuze verleihen... gelle!?

  • Zitat

    Original von mchammer666
    Ich möchte das gerne aufgreifen für eine weitere Frage:


    Wenn Peter auf der rechten Spur mit 130 km/h geblitzt wird, obwohl nur 80 sind, muss er die Zeche zahlen?


    Viele Grüße
    Marc


    Um das mal zu beantworten:
    Ja muss er, er hat einen Beweisbaren Verstoß begangen und ist 50 km/h zu schnell gefahren.
    Wäre er in der Mitte oder Links gefahren dürfte er so schnell fahren und wie Trecker sagt, verstößt er zwar gegen das Rechtsfahrgebot und ein schlecht gelaunter :pol: könnte wenn er denn wollte das auch ahnten. Wird aber in der Regel nicht gemacht.

  • Zitat

    Original von mchammer666
    YETI: Ganz so einfach ist es anscheinend noch nicht! (siehe Ausführungen von Trecker)
    Ich hoffe als deine Birne ist nicht vom vielen "an die Wand schlagen" schon weich.
    Meine Frage zielste genau auf den Konflikt zwischen Rechtsfahrgebot und Geschwindigkeitsbegrenzung. Also nicht vorschell Verdienstkreuze verleihen... gelle!?


    Du Held! :wand:


    Deine Frage zielte genau darauf nicht ab! :rolleyes:


    Lies Deine eigene Frage nochmal:


    Zitat

    Original von mchammer666


    Wenn Peter auf der rechten Spur mit 130 km/h geblitzt wird, obwohl nur 80 sind, muss er die Zeche zahlen?


    Es gilt die Geschwindigkeitsbegrenzung für die jeweilige Fahrspur! Verstößt man derart massiv dagegen und wird geblitzt, zahlt man. Das hat mit dem Rechtsfahrgebot soviel zu tun, wie ne Kuh mit dem Sonntag, nämlich nix!

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  • YETI:


    "Ich möchte das gerne aufgreifen für eine weitere Frage:"


    Was ich mit diesem einleitenden Satz versuchte zu sagen war:
    Nehmen wir das Ausgangsbeispiel mit 3 Spuren wo auf der rechten Spur eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, als auf Mitte und Links.


    Auch egal jetzt, hat sich ja geklärt, war heute morgen bißchen schlecht drauf. sorry! :(


    Demnächst weiß ich dann, dass ich in diesen Situationen die mittlere Spur mit 90 km/h blockieren werde, da ich rechts ja langsamer fahren müsste.

  • Zitat

    Original von mchammer666
    YETI:


    "Ich möchte das gerne aufgreifen für eine weitere Frage:"


    Was ich mit diesem einleitenden Satz versuchte zu sagen war:
    Nehmen wir das Ausgangsbeispiel mit 3 Spuren wo auf der rechten Spur eine andere Geschwindigkeitsbegrenzung gilt, als auf Mitte und Links.


    Eigentlich simpel: Gilt rechts 80, in der Mitte 100 und auf der linken Spur 130, dann ballert man eben mit 200 über den Standstreifen. :lachwalzen:


    Zitat


    Auch egal jetzt, hat sich ja geklärt, war heute morgen bißchen schlecht drauf. sorry! :(


    Kein Problem. Ich habe 2 Jahre lang in Hofheim am Taunus in der Fußgängerzone (ehemaliges Hotel Krone) gewohnt....ich komme mit der Mentalität der Ureinwohner klar. :D


    Zitat

    Demnächst weiß ich dann, dass ich in diesen Situationen die mittlere Spur mit 90 km/h blockieren werde, da ich rechts ja langsamer fahren müsste.


    Nimm die linke....:D

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
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  • Ich hab hier mal einen Verweis auf: http://www.verkehrsportal.de gefunden.


    "Bestehen auf einer Fahrbahn mit mehreren Fahrstreifen von aussen nach innen ansteigende Geschwindigkeitsbeschraenkungen, dann verstoesst nicht gegen das Rechtsfahrgebot, wer statt des aeusseren rechten Fahrstreifens den an diesen angrenzenden inneren benutzt, weil er auf ihm schneller fahren darf (OLG Frankfurt VerkMitt. 1976, 85)"


    Wie kann man eine solche Aussage validieren?
    Ueblicherweise kann man doch solche Urteile, sofern es ein Urteil ist, doch irgendwo einsehen, oder?

    10 Jahre Sunny N14 - ich werde dich nie vergessen !!!


    Wenn ich den Idiotentest bestanden habe, bin ich dann ein Idiot?


    ESST MEHR KÄSETOAST !!!

  • Die interessante Frage ist ja eigentlich, was solche Scherze überhaupt sollen. Von wegen "Wir stellen mal ein Limit auf aber ahnden die Verstöße generell nicht, haha".


    Weiß die Behörde nicht, was sie will oder kennt sie nicht das passende Verkehrszeichen (z.B. Tempolimit mit kleinem Laster im weißen Kasten drunter), um es auszudrücken? Oder?


    Es würde ja offensichtlich keinen Sinn machen, mit dem PKW bei dichtem Verkehr 100 zu fahren und wenn alles frei ist, auf der rechten Spur mit 80 kriechen zu müssen - wie es laut den aufgestellten Verkehrszeichen geboten wäre.

  • Zitat

    Original von mchammer666
    Ach komm... :D


    200 schafft mein Almi aber nicht... trotzdem ganz interessant! gibt es ne geschwindigkeitsbeschränkung für Standstreifen?


    Jep! Gibt es.


    Grundsätzlich gilt: Der Seitenstreifen darf nicht befahren werden, wenn dies nicht ausdrücklich (meistens temprorär) durch entsprechende Beschilderung angeordnet ist. Dann MUSS er sogar befahren werden, weil dann hierfür auch das Rechtsfahrgebot greift.


    Auf der A3 Würzburg Richtung Frankfurt zwischen Hanau und Offenbacher Kreuz gibt es diese Regelung z.B. nahezu täglich zur Rush-Hour.


    Meines Wissens geht mit der Freigabe zwangsläufig eine Geschwindigkeitsbegrenzung für alle Fahrstreifen auf 120 km/h einher. Die Freigabe erfolgt i.d.R. meistens auf Teilabschnitten mit elektronischerm Verkehrsleitsystem und Videoüberwachung.

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    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Ich fahr ja zwar immer (ok 98%) Gesetzes konform. Doch das rechtsfahrgebot (zumindest in Ö) halte ich führ unnötig. klar soll keiner mit 80 auf der linken Spur fahren, aber wenn alle 130 fahren ist es doch egal auf welcher Spur. Die Experten sagen immer: ja wenn einer rechts schneller überholt ist das eine gefahr da ja der auf der linken Spur plötzlich umspuren könnte da er ja nicht damit rechen kann! hallo???, bitte nicht böse sein aber egal wie und wo ich einen Fahrstreifenwechsel mach benutze ich den Spiegel!! ich kann doch nicht nur weil man nicht rechts überholen darf ohne zu schauen die Spur wechseln!! Was soll das ganze??? ?(

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.

  • Ja klar, wenn er freigegeben wird, is klar, dann gilt die angegebene Geschwindigkeit. Aber wenn ich (oder Peter) eine Panne habe (hat), und den Standstreifen vorgeschrieben benutzt, und sagen wir mal die Panne wäre ein festklemmendes Gaspedal... wird Peter dann belangt für: Zu schnelles Fahren, Rechtsüberholt, Gefährdung des Verkehrs... usw usw...??
    Naja, immerhin hat er das Rechtsfahrgebot eingehalten! :tongue:

  • Zitat

    Original von mchammer666
    Ja klar, wenn er freigegeben wird, is klar, dann gilt die angegebene Geschwindigkeit. Aber wenn ich (oder Peter) eine Panne habe (hat), und den Standstreifen vorgeschrieben benutzt, und sagen wir mal die Panne wäre ein festklemmendes Gaspedal... wird Peter dann belangt für: Zu schnelles Fahren, Rechtsüberholt, Gefährdung des Verkehrs... usw usw...??
    Naja, immerhin hat er das Rechtsfahrgebot eingehalten! :tongue:


    Natürlich wird er bestraft, warum???


    a.) die bremse (wenn i.o.) ist stärker als das gas
    b.)man kann auch auskuppeln oder auf neutral stellen
    c.)man kann den motor mit dem schlüssel abstellen
    d.)man kann einen gang wwählen der das getriebe zerstört (kein getriebe kein antrieb)


    Die ganzen Gaspedal geschichten sind humbug ausser du fährst hinter einem anderen Auto und plötzlich gibt deiner Vollgas, dan kann es passieren das man auffährt!!

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.

  • Zitat

    Original von mchammer666
    Ja klar, wenn er freigegeben wird, is klar, dann gilt die angegebene Geschwindigkeit. Aber wenn ich (oder Peter) eine Panne habe (hat), und den Standstreifen vorgeschrieben benutzt, und sagen wir mal die Panne wäre ein festklemmendes Gaspedal... wird Peter dann belangt für: Zu schnelles Fahren, Rechtsüberholt, Gefährdung des Verkehrs... usw usw...??
    Naja, immerhin hat er das Rechtsfahrgebot eingehalten! :tongue:


    Nein, dann wird er für das Fahren eines Toyota belangt. :D

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  • Ja, technisch leuchtet mir das ein. Aber irgendwo in der StVO steht doch sicher, wie ich mich aufm Seitenstreifen zu verhalten habe, wenn ich eine Panne habe. Wenn da sowas steht wie "angemessene Geschwindigkeit" dann kommts am End ja nur wieder aufn Anwalt an...

  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von mchammer666
    Ja klar, wenn er freigegeben wird, is klar, dann gilt die angegebene Geschwindigkeit. Aber wenn ich (oder Peter) eine Panne habe (hat), und den Standstreifen vorgeschrieben benutzt, und sagen wir mal die Panne wäre ein festklemmendes Gaspedal... wird Peter dann belangt für: Zu schnelles Fahren, Rechtsüberholt, Gefährdung des Verkehrs... usw usw...??
    Naja, immerhin hat er das Rechtsfahrgebot eingehalten! :tongue:


    Nein, dann wird er für das Fahren eines Toyota belangt. :D


    Du mir können lecken meine die Arsch!!! :lachwalzen:

    Meine Rechtschreibfehler, Satzfehler e.t.c könnt Ihr bei mir um 1,20€ per Stück kaufen.