Unterschiedliche erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf unterschiedlichen AB-Spuren

Es gibt 36 Antworten in diesem Thema, welches 6.677 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Homer76.

  • Morgen zusammen,


    angenommen Peter fährt auf einer 3 Spurigen Autobahn. Er passiert eine manuelle Verkehrsregelanlage, die für die linke und für die mittlere Spure eine max. Geschwindigkeit von 130 km/h vorgibt. Die rechte Spurt gibt eine Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h vor. (Als Grund vermutet Peter das wegen der Steigung auf der Strecke mit langsamen LKWs zu rechnen ist.)


    Da es schon spät am Abend ist, ist die Autobahn relativ frei, d-. Peter sieht nur alle 2-3 km ein anderes Fahrzeug.



    Nun stellt sich Peter die Frage: Darf Peter in diesem Fall das Rechtsfahrgebot ignorieren und darf auf der Mittelspur 130 fahren oder muss er sich rechts einordnen und 80 km/h fahren?

  • Meinem Rechtsverständnis nach dürfte es so sein, dass hier das Rechtsfahrgebot genau so lange gilt, wie Du Dich innerhalb der für den rechten Fahrstreifen vorgegebenen Höchstgeschwindigkeit bewegst.


    Fährt Peter also im vorgenannten Beispiel 80 km/h, hat er den rechten Fahrstreifen zu nutzen.


    Fährt er 100 km/h, so hat er den rechten der beiden so begrenzten Fahrstreifen, im Falle einer dreispurigen Autboahn, also den insgesamt mittleren Fahrstreifen zu nutzen.


    Jede andere Auslegung wäre zumindest für den Verkehrsfluss fatal, da bei für deutsche Autobahnen normaler Verkehrsdichte ein munteres und permanentes "Fahrspurspringen einsetzen würde".

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • genau so würde ich mir das auch vorstellen. Kann Trecker dazu eventuell eine passende Verordnung aus dem Ärmel schütteln ?
    Irgendwie waren solche "Sonderfälle" zumindest bei mir nicht Thema in der theoretischen Fahrausbildung.

  • Zitat

    Original von moxon
    genau so würde ich mir das auch vorstellen. Kann Trecker dazu eventuell eine passende Verordnung aus dem Ärmel schütteln ?
    Irgendwie waren solche "Sonderfälle" zumindest bei mir nicht Thema in der theoretischen Fahrausbildung.


    Als ich den Führerschein machte, gab es derlei Verkehrsregelanlagen noch nicht. :D

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  • Zitat

    Original von YETI

    Zitat

    Original von moxon
    genau so würde ich mir das auch vorstellen. Kann Trecker dazu eventuell eine passende Verordnung aus dem Ärmel schütteln ?
    Irgendwie waren solche "Sonderfälle" zumindest bei mir nicht Thema in der theoretischen Fahrausbildung.


    Als ich den Führerschein machte, gab es derlei Verkehrsregelanlagen noch nicht. :D


    Du hast also noch mit dem KdF-Wagen Fahrschule gehabt? :stichel:

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!


  • [OFFTOPIC]Jetta I Diesel in silber mit atemberaubenden 54 PS! :O[/OFFTOPIC]

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  • Zitat

    Original von YETI


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    [Protzmodus an]
    Jaguar X-Type mit 196 PS :O
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    Mal zurück zur Ausgangsfrage:
    Sind die 80km/h kurz vor einem Autobahnkreuz, wo die rechte Spur in die abbiegende BAB mündet? Die anderen beiden Fahrspuren also "allein" weiterlaufen, ohne die Dritte?
    Dann dürfte in diesem Falle das Rechtsfahrgebot ja so oder so ausgehebelt sein.
    Beispiel (mit fiktiven Zahlen, keine Ahnung ob es mit den Zahlen wirklich hinhaut):
    Peter fährt auf der dreispurigen A123, wo der rechte Fahrstreifen auf 80 begrenzt ist, die anderen beiden auf 130 oder offen sind.
    Die rechte Spur geht in die A150 über, die verbleibenden beiden Spuren bleiben weiterhin die A123. Nach dem Kreuz kommt auch keine dritte Spur wieder dazu.

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    Einmal editiert, zuletzt von airliner ()

  • Wenn die Spur auf eine andere AB gehen würde, dann müssten dort eh die Trennstreifen (Fahrbahnmarkierungen) doppelt so dick sein und es dürfte dann dort sogar (auf diesem einen Fahrstreifen) rechts überholt werden.


    @Topic:
    Das wird auf der A4 zwischen Apolda und jena auch so gemacht, dass an der Steigung ab ner gewissen Verkehrsdichte die linke Spur auf 60 oder 80 reduziert wird (LKW, die mit 40 den Berg hochkrauchen wären blöd wenn einer mit 130 von hinten kommt).


    Das Rechtsfahrgebot gilt weiterhin, aber nur auf den Spuren die mit deiner Geschwindigkeit "vereinbar" sind, so wie Yeti es beschrieben hat.


    Das hat alles nur mit Verkehrsfluss und Unfallverhütung zu tun. Jedes Bremsen vor allem plötztliches Bremsen birgt potentielle Gefahren für den rückwärtigen Verkehr, daher wird die Geschwindigkeit auf der rechten Spur - also i.d.R. für LKWs - kontrolliert gedrosselt um Auffahrunfälle durch langsame LKWs (oder eben auch Personekraftwagen) zu verhindern.


    Selbiges wird auch auf der A71 nähe Ilmenau so praktiziert, allerdings mit vorgeschriebenen Mindestgeschwindigkeiten auf den beiden linken Fahrtsreifen.

  • Ich möchte das gerne aufgreifen für eine weitere Frage:


    Wenn Peter auf der rechten Spur mit 130 km/h geblitzt wird, obwohl nur 80 sind, muss er die Zeche zahlen?


    Viele Grüße
    Marc

  • Zitat

    Original von mchammer666
    Ich möchte das gerne aufgreifen für eine weitere Frage:


    Wenn Peter auf der rechten Spur mit 130 km/h geblitzt wird, obwohl nur 80 sind, muss er die Zeche zahlen?


    Viele Grüße
    Marc


    Nein! Dann bekommt er das Bundesverdienstkreuz! :O


    Was ist das denn für eine Frage??? :wand:


    Peter hat, solange er nicht Busfred heißt und mit Blaulicht auf dem Dach laut tatütata brüllend im Einsatz rumfährt, selbstverständlich die für die jeweilige Fahrspur geltende Höchstgeschwindigkeit zu beachten.

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    Einmal editiert, zuletzt von YETI ()

  • Gibts das überhaupt irgendwo im "Praxisbetrieb"? Blitzer, die sich intelligent an eine veränderliche Geschwindigkeitsvorgabe anpassen?

    "Peg, das liegt einfach daran, dass wir nicht die selben Leute mögen. Zum Beispiel magst Du Dich"



    [schild]Original by Al Bundy[/schild]

  • Zitat

    Original von Huba
    Gibts das überhaupt irgendwo im "Praxisbetrieb"? Blitzer, die sich intelligent an eine veränderliche Geschwindigkeitsvorgabe anpassen?


    Die gibt es meines Wissens nach schon.
    Dürften aber etwas teuer sein, weswegen die noch nicht überall im Einsatz sind.
    Meine das mal im Auto-Bereich von GMX oder so gelesen zu haben, ist aber schon etwas her...

    Eine Cola nach dem Tanz hebt die Stimmung und den Schw.....ung!

  • Interessante Fragestellung...


    VwVStVO zu § 41:

    Zitat


    3 III. Für einzelne markierte Fahrstreifen dürfen Fahrtrichtungen (Zeichen 209 ff.) oder Höchst- oder Mindestgeschwindigkeiten (Zeichen 274 oder 275) vorgeschrieben oder das Überholen (Zeichen 276 oder 277) oder der Verkehr (Zeichen 245 oder 250 bis 266) verboten werden.


    4 IV. Soll die Geltung eines Vorschriftzeichens auf eine oder mehrere Verkehrsarten beschränkt werden, [B]ist die jeweilige Verkehrsart auf einem Zusatzzeichen unterhalb des Verkehrszeichens sinnbildlich darzustellen. Soll eine Verkehrsart oder sollen Verkehrsarten von der Beschränkung ausgenommen werden, ist der sinnbildlichen Darstellung das Wort „frei" anzuschließen.[/B]


    Ist keine Verkehrsart (z.B. LKW-Symbol) auf der geschwindigkeitsbeschränkten Fahrspur angegeben, gilt die Geschwindigkeitsbeschränkung aufdieser Spur für alle Verkehrsarten (auch für PKW...)


    Das Rechtsfahrgebot wird rechtstheoretisch hierdurch nicht außer Kraft gesetzt,


    ABER


    ...in der Praxis wird es nicht geahndet, wenn man gegen das Rechtsfahrgebot verstößt


    UND


    ...es wird auch nicht geahndet, wenn der Sinngehalt einer solchen Regelung eindeutig daurauf abzielt, den Schwerverkehr langsam zu machen und man mit dem PKW auf der rechten Spur schneller fährt als max erlaubt.


    Berühmtestes Beispiel: Eltzer Berg


    Ich warne allerdings davor, dies unkritisch anzunehmen, da nicht immer der Sinngehalt eindeutig ist. Manchmal wird die rechte Spur auch deshalb langsam gemacht, da es sich um eine Rückstauzone an/vor einer Abfahrt oder einem BAB-Knoten handelt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Dat Ding heißt Elzer Berg, nach der Stadt in dessen Gemarkung in der er liegt.


    Eltz ist die Burg in dem Moselseitental. :stichel:


    Vor Jahren war mal ein Bericht im Radio wegen besagtem Radarberg. Da sagte der Polizist auch, eigentlich müßten PKW wenn die rechte Spur frei ist dorthin wechseln und dann auch nur (damals noch) 40 km/h fahren. Allerdings würden sie es nicht ahnden wenn PKW dort mit 100 fahren würden bzw. das Rechtsfahrgebot mißachten würden und in der Mitte blieben.


    Inzwischen ist auf der rechten Spur 60 km/h Limit und die Anlage ist zudem in der Lage LKW von PKW zu unterscheiden.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • [OFFTOPIC]Danke für den Hinweis, du hast natürlich Recht, aber so was passiert halt, wenn ein Grobmotoriker auf einer 11 Zoll Netbooktastatur heurumprügelt.[/OFFTOPIC]

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • Zitat

    Original von Trecker
    [OFFTOPIC]Danke für den Hinweis, du hast natürlich Recht, aber so was passiert halt, wenn ein Grobmotoriker auf einer 11 Zoll Netbooktastatur heurumprügelt.[/OFFTOPIC]


    Dann sollte man spätestens jetzt an eine geeignete Senioren Tastaturen denken.
    bzw. eine Brille mit stärkerer Lupenfunktion kaufen.


    :]

  • Zitat

    Original von Trecker
    [OFFTOPIC]Danke für den Hinweis, du hast natürlich Recht, aber so was passiert halt, wenn ein Grobmotoriker auf einer 11 Zoll Netbooktastatur heurumprügelt.[/OFFTOPIC]


    Kenn ich, aber viel schlimmer finde ich bei meinem Eee das Touchpad als Mausersatz. ;)

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    Peter Melander Graf von Holzappel


  • Oder du solltest mal über deine gesammelten Rechtschreibfehler und ...na ja lassen wir das.


  • Eh du Sack. X(
    Zu 90% sitzt Lisa auf meinem Schoß und ballert auf der Tastatur rum.
    Hast du schon mal dabei geschrieben?? :stichel: