Blitzerfoto, Fahrer ausgeblendet.

Es gibt 59 Antworten in diesem Thema, welches 7.893 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von noirdark.

  • Peter wurde neulich geblitzt. Er ist mit 100kmh (nach Abzug der Toleranz) bei zugelassenen 80 kmh geplitzt worden. Er wurde aufgefordert 30€ zu zahlen. Auf dem Beweissfoto war allerdings nur die Beifahrerin zu sehen. Der Fahrer wurde ausgeblendet, Peter fährt ein Rechtslenker. Peter hat sich erstmal nichts weiter gedacht, da er ja nicht wusste wer gefahren ist (Fahrer ausgeblendet).
    Nun kam einige Wochen später ein zweiter Brief, allerdings an Peters Freundin adressiert. Peters Freundin wurde nun beschuldigt gefahren zu seien und sie wurde halt ermittelt. Sie wohnt mit Peter zusammen, allerdings ist das Auto nicht auf sie Angemeldet und sie ist auch nicht mit in der Versicherung gefüht!


    Peter will nun das Foto haben wo der Fahrer zu sehen ist. Er stellt sich aber die Frage ob er rechtliche Schritte einleiten kann/sollte, weil seine Freundin als Täter ermittelt wurde wobei sie 1. wenn überhaupt, nur Beifahrer war und 2. weder auf das Auto gemeldet noch versichert ist.



    Gruß, Malte

  • - Peters Freunding sollte, sofern sie einen entsprechenden Bescheid bekommen hat, Einspruch einlegen. Eben mit dem Hinweis darauf, dass es sich bei dem Fahrzeug um einen Rechtslenker handelt. Sollte ich doch recht schnell klären lassen


    - Wenn Peter sich tatsächlich nicht erinnert wer sein Fahrzeug geführt hat könnte es zur Folge haben dass er dies demnächst protokollieren darf (Fahrtenbuch) -> Liest man zwar öfters, ich kenne aber keinen der dazu tatsächlich verpflichtet wurde


    - Wenn Peter weiß, dass er geblitzt wurde verstehe ich den ganzen Affenkram nicht. Dann sollte er die paar Kröten rausrücken und fertig. Verursacht nur unnötig Kosten.

  • Peter findet es sehr bedenklich wie mit dem Datenschutz umgegangen wird. Die 30€ für das zu schnelle fahren sind ihm egal. Es geht darum, das auf dem Foto eine weibliche Person zu sehen ist. Wieso wird Peters Freundin als Täter ermittelt, wo sie nichtmal auf das Fahrzeug gemeldet ist und dieses (selbst wenn eine Frau auf dem Foto ist) garnich gefahren haben kann.

  • Wie die haben nur Anhand des Fotos Peters Freundin ermittelt???


    Wegen 30€?


    Also ich meine, gut dass sie das tun, aber so ein Aufwand wegen 30€ erstaunt mich ja.


    Das sich da einer hinsetzt und guckt, wem die Person ähnlich sehen könnte....


    Edit: Datenschutz ist wohl vernachlässigbar, da sie ja auf dem Foto in dem Fahrzeug ist was die Ordnungswidrigkeit ausgelöst hat (also der Fahrer des Fahrzeuges ;) ). Das sie nicht die Fahrerin war ok, aber sie war mit dabei von daher sollte es gestattet sein in ihre Richtung auch zu "ermitteln"

  • Wie Stoho sagt:


    Wiederspruch mit Begründung das der Wagen rechts gelenkt ist, auf neues Foto warten und bezahlen.


    Da Peter selber gefahren ist und die Polizei das auf dem Bild sieht und dann auch mal klingeln kommt, wird mit nicht zahlen nix sein.


    Daher sollte Peter direkt mit anbieten die Strafe zu zahlen.


    Wenn er das amt natürlich noch etwas arbeiten lassen will soll die Freundin den Wiederspruch machen, mit der Angabe dass sie nicht gefahren sein kann, weil der Wagen rechts gelenkt ist....


    Dann schreiben sie Peter wieder an ;)



    Wie die an Peters Freundin gekommen sind ist auch ganz einfach:


    Nachfrage beim Einwohnermeldeamt: Wer wohnt noch bei Peter. Foto aufrufen, vergleichen, Fertig ist das ding.

  • Ist Peters Freundin mit Foto polizeibekannt oder woher haben die Jungs das Foto zum Vergleichen?

  • Zitat

    Original von BHThaloc
    Ist Peters Freundin mit Foto polizeibekannt oder woher haben die Jungs das Foto zum Vergleichen?


    Wozu gibt man bei der Beantragung eines Perso wohl zwei Passbilder ab???


    Denk ma drüber nach


  • Glaube ich eher nicht,
    ich hab meinen letztens neu beantragt musste Zwei Fotos abgeben und habe EINS auch wieder zurück bekommen.


    Ich glaube eher das das Foto digital irgendwie gespeichert wird...


  • Heutzutage Ja, die digitalisierung ist aber noch nicht so lange in den Amtsstuben eingezogen. In vielen sogar noch gar nicht.

  • Blöde Frage: Hätte Peter nicht einfach die 30 Ocken überweisen können und gut isses?


    Um Punkte geht es hier jawohl nicht, oder?

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    "Leuten bei einer Dinner-Party zu erzählen, dass du einen Nissan Almera fährst, ist ungefähr so, als würdest du ihnen sagen, dass du Ebola hast und gleich niesen musst."
    Jeremy Clarkson, Top Gear

  • Zitat

    Original von socrates
    Wird Peter auch machen. Er war eben nur erschrocken wie schnell unbeteiligte Personen als Täter dastehen.


    ...das geht nicht schnell, das ist schlicht und einfach menschliche Unvollkommenheit und mir könnte dabei der Kragen platzen, wie man sich über sowas aufregen kann.


    In D sind ca. 50 Mio Kfz zugelassen, 42 Mio davon sind Pkw. Ich habe keine aktuelle Statistik gefunden, aber irgendwann in den 90ern habe ich mal gelesen, dass hier noch nicht einmal 2.000 Rechtslenker zugelassen sind. Lasst es heute 3.000 sein, dann ist jedes 16,6tausendste Auto ein Rechtslenker.


    Nun sitzt ein Sachbearbeiter vor seinem Bildschirm und hat zu kontrollieren, ob vielleicht ein Beifahrer unkenntlich zu machen ist und führt dabei eine Plausibilitätsprüfung durch, kann der "Fahrer" auch der Halter sein (Alter, Geschlecht).


    Dieser Sachbearbeiter sieht auf der vermeintlichen "Fahrerseite" eine Frau, der Halter heißt jedoch mit Vorname Peter... und schon wird das Bild für weitere, büromäßige Ermittlungen ausgesondert. mox hat es beschrieben. (Anmerkung: Im Zuge der letzten Jahre wird das Perso-/Passbild gescannt und es ist nur noch ein Foto zur Vorlage erforderlich. Früher und in Übergangszeiten musste man zwei Passfotos einreichen)


    ...so kanns passieren, hätte man dem Halter Peter den Tatvorwurf gemacht, hätte er hier wahrscheinlich herumgetönt: "Sind die blind und erkennen nicht, dass da eine Frau gefahren ist (wenn es ein Linkslenker wäre)?


    Ich verbuche den Themenstart deshalb hier als weitere Erfahrung, dass gerne aus Frust prinzipiell gegen die "Obrigkeit" gemeckert wird, wie doof die doch sind.


    Ein Verstoß gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen kann in diesem Zusammenhang nicht vorliegen, genau so wenig wie die "Verfolgung Unschuldiger". Es liegt kein Vorsatz vor und es wird auch nicht wegen einer Straftat ermittelt.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • na aber klar ist das eine sauerei was den datenschutz angeht. ich weiß überhaupt nicht was es da zu mosern gibt. peter hat NICHTS gegen die ach so böse obrigkeit gesagt, ihn hat nur interessiert wie es sein kann dass der brief dann an petra ging. da wo es fein nützt wird auf den datenschutz geschissen und da wo man sachen verzögern oder komplizieren kann wird er hoch gehalten. hier haben wir beispiel nummer 1, beispiel nummer 2 hatte ich im 1.quartal diesen jahres, als ich meinen job verlor: du gehst aufs amt und musst dort kleinlichst irgendwelche angaben in zettel packen die der staat schon lange hat. spätestens seit elena haben die doch eh alle angaben. aber in einem solchen fall wird natürlich der datenschutz wieder groß geschrieben....

  • Auch das ist eine Aussage die man sich aus den Fingern zieht.


    Es werden ohne mit der Wimper zu zucken Bilder und persönliche Daten in Foren und Communitys preis gegeben.


    Aber wehe.....


    Dann schreien sie plötzlich und pochen auf Schutz...

  • Zitat

    Original von RottenSon667
    na aber klar ist das eine sauerei was den datenschutz angeht. ich weiß überhaupt nicht was es da zu mosern gibt. peter hat NICHTS gegen die ach so böse obrigkeit gesagt, ihn hat nur interessiert wie es sein kann dass der brief dann an petra ging.
    .../...


    :umleitung:


    Täglich bekommen tausende Halter einen Brief und ihnen wird darin eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, die sie nicht begangen haben, weil der Halter ja nicht unbedingt der Fahrer gewesen sein muss, z.B. bei Parkknöllchen. Diesen Brief nennt man Anhörung und der Halter kann den Irrtum ausräumen, indem er den Fahrer benennt. Indem der Halter angeschrieben wurde, wurde nicht willkürlich gegen ihn ermittelt, außer seinen Daten, die über das Kennzeichen herauszufinden waren, hatte man keinen anderen "Ansprechpartner", den man dazu anhören könnte. Diesen Brief mit seinen Daten bekommt ja schließlich der Halter selbst.


    Petra hat nun einen Brief bekommen mit einem Foto von ihr selbst dabei. Ihr wurde eine Ordnungswidrigkeit zur Last gelegt, die sie nicht begangen hat, weil sie in einem Rechtslenker auf der linken Seite saß und dies auf der Bildauswertung nicht erkannt wurde. Über die Bildauswertung wurde festgestellt, dass der Halter Peter es nicht gewesen sein kann, also schaut man, um den Halter nicht unnötig anzuschreiben, wer noch bei ihm wohnt und findet Petras hinterlegtes Foto mit verblüffender Ähnlichkeit.
    Dazu wird sie nun angehört und kann den Irrtum ausräumen, indem sie den Fahrer benennt und darlegt, dass es sich um einen Rechtslenker handelt.


    Wo ist der Unterschied?


    Petras Daten wurden nicht an Dritte weitergegeben und es wurde auch nicht willkürlich gegen sie ermittelt, sie bekam einen Brief, mit ihren eigenen Daten und einem Bild von ihr selbst.


    Natürlich hätte man diesen Schritt nicht gehen müssen, sondern einfach den Halter anschreiben können, damit dieser die vermeintliche Fahrerin benennt. Dann hätte allerdings folgendes passieren können: Peter hätte sich erinnert, dass er an diesem Tag seinen Rechtslenker dem besten Kumpel Klaus geliehen hatte und stellt sich nun die Frage, was seine herzallerliebste Petra mit Klaus in X-Stadt zu suchen hatte, sie hatte doch gesagt, ihre Mutti in Y-Stadt zu besuchen. Peinlich! Gut, dass mit der gewählten Vorgehensweise Petras Persönlichkeitsrechte und der Familienfrieden gewahrt wurden.


    Diese Persönlichkeitsrechte wären auch gewahrt worden, wenn es sich um einen Linkslenker gehandelt hätte und nicht einfach "blind" der Halter angeschrieben worden wäre, obwohl er es nach Foto nicht gewesen sein kann.

    Gesendet mit Victorinox Swisstool MacGyver Edition

  • das :umleitung: kann man voll und ganz zurück geben. du sagst es selber:


    Zitat

    Original von Trecker
    ... also schaut man, um den Halter nicht unnötig anzuschreiben, wer noch bei ihm wohnt und findet Petras hinterlegtes Foto mit verblüffender Ähnlichkeit...


    man schau also. :mmmm:


    weißt du, die jungs die sich in ihren accounts auf den russischen servern einloggen schauen auch nur was der kleine trojaner da an daten nach hause geschickt hat. die schauen nur, und nutzen die dann eventuell, wenn es sich als nützlich erweist. :polizei: