karl heinz kauft einen gebrauchtwagen als zweitwagen .
im vertrag steht fzg hat heckschaden . sonderausstattung CD.
mündliche zusage restliche unterlagen und zweitschlüssel innerhalb schnellstmöglich nachzureichen obwohl im vetrag steht wird bei fzg übergabe mit übergeben . soweit so gut oder auch nicht ,
Was hat man unter einen heckschaden zu verstehen ? sind drei relativ große dellen in heckklappe und seitenteile als heckschaden zu verstehen oder muss ein leihe darunter verstehen das das fahrzeug einen auffahrunfall hatte ?
mfg