Peter hat folgendes Problem.
In den letzten drei Jahren wurde er dreimal mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt und mit jeweils drei Punkten verwarnt.
Die Abstände der Verstöße liegen über zwei Jahre auseinander, jedoch nicht das Datum der Rechtskraft. Hier mal drei Beispiele
1.
Verstoßdatum: 31.03.06
Entscheidungsdatum: 16.05.06
Rechtskraftdatum: 03.06.06
1.
Verstoßdatum: 30.04.08
Entscheidungsdatum: 23.05.08
Rechtskraftdatum: 13.06.08
1.
Verstoßdatum: 13.05.10
Entscheidungsdatum: 17.06.10
Rechtskraftdatum: 07.07.10
Peter ging davon aus, dass die alten Vertöße gelöscht wurden, da zwischen den Verstößen über zwei Jahre liegen.
Dies ist aber nicht der Fall.
Ist die Aussage vom Ordnungsamt korrekt, dass die Punkte von 2006 und 2008 noch nicht verjährt sind?