Punktesystem

Es gibt 19 Antworten in diesem Thema, welches 2.769 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Shadowrun.

  • Peter hat folgendes Problem.


    In den letzten drei Jahren wurde er dreimal mit zu hoher Geschwindigkeit geblitzt und mit jeweils drei Punkten verwarnt.


    Die Abstände der Verstöße liegen über zwei Jahre auseinander, jedoch nicht das Datum der Rechtskraft. Hier mal drei Beispiele


    1.
    Verstoßdatum: 31.03.06
    Entscheidungsdatum: 16.05.06
    Rechtskraftdatum: 03.06.06


    1.
    Verstoßdatum: 30.04.08
    Entscheidungsdatum: 23.05.08
    Rechtskraftdatum: 13.06.08


    1.
    Verstoßdatum: 13.05.10
    Entscheidungsdatum: 17.06.10
    Rechtskraftdatum: 07.07.10


    Peter ging davon aus, dass die alten Vertöße gelöscht wurden, da zwischen den Verstößen über zwei Jahre liegen.


    Dies ist aber nicht der Fall.


    Ist die Aussage vom Ordnungsamt korrekt, dass die Punkte von 2006 und 2008 noch nicht verjährt sind?

  • Die 2 Jahresfrist in der nichts dazukommen darf beginnt mit der Rechtskraft und die Punkte werden "verlängert" wenn eine neue Tat in der 2 Jahresfrist begangen wird.


    Somit ist das korrekt da zwischen Rechtskraft und Verstoß < 2 Jahre sind.



    Edit.. Nach 5 Jahren ist aber maximal Schluß... Somit Sollte nächstes Jahr der erste Verstoß rauspurzeln ... 5 Jahre nach Rechtskraft

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  • Zitat

    Original von Trecker
    § 4 Absatz 3 StVG (letzter Absatz)


    Das Datum der rechtskräftigen Entscheidung ist maßgeblich.


    Die Aussage der Bußgeldbehörde ist somit korrekt.


    Dann haben mich letztes Jahr die netten Herren in grün verarscht... :(
    Hab explizit gefragt und die sagen dann ab dem Verstoßtag...

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Also wenn ich in der Grundschule richtig aufgepaßt habe, liegen da auch die Daten der Rechtskräftigkeit jeweils länger als 2 Jahre auseinander. :mmmm:

  • Erster Verstoß wird am 03.06.06 rechtskräftig.


    Zweiter Verstoß findet am 30.04.08 statt, also innerhalb der Bewährungsfrist.
    Dieser wird wiederum am 13.06.08 rechtskräftig.


    Dritter Verstoß findet am 13.05.10 statt, wiederum innerhalb der 2 Jahre.


    Die Maßnahmen/Sanktionen sind zu treffen, wenn die Verstöße innerhalb von 2 Jahren ab Rechtskraft stattfinden.


    ...das finde ich wiederum ganz logisch. SePtOn hat das schon richtig dargestellt. Es ist schließlich keine "Verfolgungsverjährung" sondern eine Frist, innerhalb derer sich der Verkehrsteilnehmer zu bewähren hat und dies nach amtlicher/gerichtlicher, rechtskräftiger Feststellung.


    Der Vergleich mit einer "Bewährungsstrafe" ist da schon treffend. Man stelle sich vor, ein Straftäter bekäme eine Bewährungsstrafe von 2 Jahren, hat aber zuvor so lange herumprozessiert, dass diese 2 Jahre bereits ab Tatzeitpunkt herum wären. Dann lacht der sich doch tot (was in manchen Fällen allerdings auch eine Lösung des Kriminalitätsproblems wäre). Vom Zeitpunkt der Tat bis zur Rechtskräftigen Verurteilung kann ihm dann allerdings auch nicht eine Wiederholungstat als Bewährungsbruch angelastet werden. Denn schließlich kann niemand wissen, dass er für das, was er begangen hat, auch mal tatsächlich verknackt wird.


    So ist es mit der Punktebewährung. Erst wenn mit Rechtskraft "amtlich" festgestellt wurde, dass die Anzeige zurecht erfolgte, kann die Frist anfangen zu laufen. Die Rechtskraft des zweiten Verstoßes stellt dann fest, dass dieser zweite Verstoß innerhalb von zwei Jahren nach Festsellung des ersten Verstoßes stattgefunden hat.

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  • Aber da auch gelöschte Punkte nach einem etwas indifferenten System bei der Bewertung späterer Vergehen herangezogen werden ist diese Diskussion ohnehin etwas müßig. ;)

    Der robuste DATSUN 120Y. Sicher. Sparsam. Stabil.


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  • Zitat

    Original von arne_P10
    Aber da auch gelöschte Punkte nach einem etwas indifferenten System bei der Bewertung späterer Vergehen herangezogen werden ist diese Diskussion ohnehin etwas müßig. ;)


    Wie darf ich das verstehen?
    das heisst einmal punkte kriegt man nie wieder eine "weiße weste"?


    Sprich wenn ich als 20 jähriger 3 pkt wegen zu schnellem fahren bekommen habe kann mir das mit 30 immernoch mal angekreidet werden wenns um nen Fahrverbot geht? (das dafür paar mehr als 1 vergehen nötig sind ist mir klar).

    Code
    if (ahnung == 0)
    {    use Search Outside Board;    Search inside Board;    use Google; } 
    else{    use brain;    
    make post; }
  • Zitat

    Original von Mortarion
    [quote]Original von arne_P10
    Wie darf ich das verstehen?
    das heisst einmal punkte kriegt man nie wieder eine "weiße weste"?


    Sprich wenn ich als 20 jähriger 3 pkt wegen zu schnellem fahren bekommen habe kann mir das mit 30 immernoch mal angekreidet werden wenns um nen Fahrverbot geht? (das dafür paar mehr als 1 vergehen nötig sind ist mir klar).


    "Im Prinzip ja"

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  • Ähm ... nö


    Ein 20ig Jähriger mit 3 Pkt hat 3 Jahre nach Rechtskraft 0,0 Punkte in Flensburg in der Kartei und 0,0 Punkte im " Speicher " sondern komplett 0,0

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  • Ab Januar 2011 soll ja die Reform des Punktesystems in Kraft treten, aber da hat man schon ein paar Monate nichts mehr von gehört.

    "Der macht nur 160 Sachen, da schalte ich bei meinem gerade mal in den Ersten."

    Einmal editiert, zuletzt von Fincki ()

  • Zitat

    Original von arne_P10
    Aber da auch gelöschte Punkte nach einem etwas indifferenten System bei der Bewertung späterer Vergehen herangezogen werden ist diese Diskussion ohnehin etwas müßig. ;)


    Sprich in dieses Mikrofon *hinhält*


    ...ansonsten Dummquatsch, mit Verlaub ... das musst du uns jetzt näher erläutern.


    @ Nörgel


    ...ich weiß nicht so recht, ob ich dich lieben oder verteufeln soll ... ich habe mich zunächst zur Liebe entschieden :love2:

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  • Die Punkte sind dann sicher gelöscht, aber zur individuellen Bewertung (was ja eigentlich der Regelfall sein sollte in unserem Rechtssystem, der Bußgeldkatalog für den Straßenverkehr ist ja schon ein Paradoxum an sich) eines späteren Vergehens wird sehr wohl auch die Vergangenheit des Führerschieninhabers - über bereits gelöschte Punkte hinaus - betrachtet.


    Vorstrafen z. B. werden ja auch nicht gelöscht. 8)


    Und wenn du schon zigmal wg. massiver Geschwindigkeitsüberschreitung aktenkundig geworden bis z. B. dann wird bei einem neuen Vergehen der Art der heute fast übliche Kuhhandel "Abwendung Fahrverbot gg. Verdoppelung des Bußgelds" wesentlich schwerer (bzw. das "Schmerzensgeld" für den Staat deutlich höher angesetzt), auch wenn die damaligen Punkte längst gelöscht sind.


    Von daher ist "alle Punkte gelöscht - jetzt ist wieder freie Fahrt" ein Trugschluss.

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  • lieber arne,


    ich schleppe verdammt viel in meinem Rucksack mit mir herum und weiß recht gut, wo es dort liegt, aber das, was du uns da erzählst, finde ich nicht. Da wäre eine Quelle schon interessant, ich lerne ja gerne dazu.


    Möglicherweise hast du aber auch etwas durcheinandergebracht.


    Bei Verkehrsstraftaten kann es durchaus sein, dass diese im BZR ("Führungszeugnis") gespeichert bleiben, aber die dafür verhängten Punkte im KBA ("Punktekonto Flensburg") gelöscht werden. Das eine hat aber nichts mit dem anderen zu tun.


    "Punkte" im KBA, die man wegen Ordnungswidrigkeiten (z.B. Geschwindigkeitsverstöße) gefangen hat, hängen einem nach der löschfrist nicht nach.


    Verkehrsstraftaten (z.b. Trunkenheit, Verkehrsunfall mit Personenschaden, Nötigung wegen Drängelei, Verkehrsgefährdung) können einem tatsächlich über die Punktelöschfrist hinaus nacheilen.


    Dies hat jedoch nichts mit dem Punktesystem zu tun, sondern ist Bestandteil des (Volksmund) Vorstrafenregisters und es ist gut so, wenn diese Dinge nicht der "Punktelöschfrist" für Verkehrsordnungswidrigkeiten erliegen, ich hoffe, wir sind uns da einig.


    Beispiel:
    Wer Steine von der Autobahnbrücke auf fahrende Autos wirft, bekommt eine Strafanzeige wg. "Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr", selbst wenn nichts passiert ist aber hätte passieren können. Das gibt auch Punkte. Die Punkte werden gelöscht, Die Strafakte jedoch nicht.


    Wirft diese Person nach 5 jahren erneut Steine, hätte sie keine Punkte mehr, aber immer noch einen Strafregistereintrag, der sich strafverschärfend für den neuen Fall auswirkt.


    Was dagegen auszusetzen?

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  • Zitat

    Original von Trecker
    Verkehrsstraftaten (z.b. Trunkenheit, Verkehrsunfall mit Personenschaden, Nötigung wegen Drängelei, Verkehrsgefährdung) können einem tatsächlich über die Punktelöschfrist hinaus nacheilen.


    Ziemlich sicher ist, dass man bei einer Straftat wegen Trunkeheit (MPU) zehn Jahre lang im Verkehrsregister gespeichert ist.Man hat zwar keine "Punkte", da der Führerschein neu ist, aber jeder Polizist kann im Computer einsehen, dass der Alkoholwert nicht höher als 0,3 Promille sein darf. (Sonst ist er Lappen sofort wieder weg).


    Ich denke, dass arne_P10 Änliches meint.


    Gruß
    Vlad

  • Doch sicher :)


    Ohne Alk hat Flensburg 5 Jahre lang Wissen von deiner Straftat mit ALk biste 10 Jahre in Flensburg gespeichert.


    Und zwar 10 Jahre lang ab dem Zeitpunkt, an dem du deinen Führerschein wieder besitzt und nichts mehr verbockst.


    So lange bleiben dann auch deine Pünktchen bestehen incl den letzen .


    Nur weil du keinen Führerschein hast wird nicht dein Punktekonto gelöscht.


    Im Gegenteil . Ohne Führerschein (wenn er weggenommen wurde ) gibts keinen Abbau der Punkte, da du dich ja nicht bewähren kannst.



    Dass dabei dann ja noch parallel das Strafverfahren läuft, wie Trecker schon erwähnt, hat ist ne andere Sache und das landet im "Vorstrafenregister" .


    EDIT:


    Nioch nen schöner Satz. Also was Arne meint hat nix mit dem Punktesystem oder Flensburg zu tun denn selbst Punkte die ungültig sind sich aber in der Überliegefrist befinden werden nicht weitergegeben laut deren Homepage:

    Zitat

    In der Überliegefrist befindliche Entscheidungen werden jedoch nicht in Auskünfte an Behörden (Bußgeldbehörden, Fahrerlaubnisbehörden, Polizei usw.) einbezogen.

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    3 Mal editiert, zuletzt von Shadowrun ()