D40 KingCab- Zulassung auf PKW möglich?

Es gibt 28 Antworten in diesem Thema, welches 5.649 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von bildertattoo.

  • Hi zusammen,


    nachdem ich nun mit dem dritten Händler telefoniert hab und mir jeder was anderes erzählt und auch der TÜV nicht genau bescheid weiß, wend ich mich jetzt einfach mal an euch.


    Ich hab nen D40 KingCab, der ist ab Werk ja als LKW zugelassen.
    Ist es möglich ihn als PKW zuzulassen?


    Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
    Also Laderaumabdeckung (wenn ja, welche)
    etc.


    Dank euch schon mal.


    Gruß


    Benny

  • Hallo, ich glaube King Cap geht nicht. Ich habe das org. Gutachten vorliegen.
    Ich bräuchte mal die TSN und die ASN/VVS. Dann kann ich es Dir sagen ob es bei deinem möglich ist !

    Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann. (Jean Guehenno, fr. Schriftst. )[schild]viele Gruesse aus Hohenstein[/schild]

  • Zitat

    Original von bildertattoo
    Wieso willste des denn?


    Vielleicht will er sonntags einen Hänger ziehen...


    feti

    19.11.2010: P10-Langstreckentest unfreiwillig nach 11,2 Erdumrundungen beendet ;(

    09.12.2010: P10-Langstreckentest reloaded, back in business :] aktuell 333.104 km

    bis 02.11.2022: Sternenkreuzer W140 Endstand 447.980 km

    ab 07.11.2022: Sternenkreuzer W211 aktuell 260.426km


  • Darfste doch auch so zu Sport und Freizeitzwecken!

  • Zitat

    Original von bildertattoo
    Darfste doch auch so zu Sport und Freizeitzwecken!


    Nur leider noch nicht in jedem Bundesland. Ist noch nicht einheitlich geregelt.

  • Zitat

    Darfste doch auch so zu Sport und Freizeitzwecken!


    Leider nur mit Ausnahmegenehmigung (Sonntags Fahrverbot für LKW`s) und die Kostet ca. 175 Euro pro Jahr. Bin bei Stuttgart erwischt worden mit Anhänger. Ich dachte auch das das erst ab 7,5 T zählt. Da aber ein Anhänger am Pickup ist, zählt das Ganze dann als Gespann und da gilt die 7,5 T Regel nicht. Auch ein Golf der eine LKW Zulassung hat (früher Postwagen ohne Rückbank), darf mit Anhänger Sonntags nicht fahren.

    Arm ist nicht der, der wenig hat, sondern der, der nicht genug bekommen kann. (Jean Guehenno, fr. Schriftst. )[schild]viele Gruesse aus Hohenstein[/schild]

  • Zum einen der Sch.... mit dem Hänger, zum anderen weil es einfach günstiger ist. Ich zahl momentan 780 € nur Haftpflicht und das kannst ja wohl bei 35% bei meiner Versicherung nicht sein, hab auch schon bei anderen angefragt, das Selbe.

  • Ich habe es mal bei mir ausgerechnet. Es macht genau 4,45 Euro pro Monat mehr aus, was er mich als LKW mehr kostet. Ich müsste also 449 Monate bzw.37 Jahre ihn fahren :D bevor ich die Kosten raus hätte, wobei ich ca. 2000 Euro für den Umbau bräuchte, wenn es überhaupt beim KC geht. :flipa:
    Fazit: Der Umbau bringt nichts außer Kosten. Übrigens alle Berechnungen beruhen auf meiner Versicherung incl. Teilkasko, andere können natürlich abweichen.

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  • Benny-201


    ich würde nochmal bei anderen Versicherungen nachfragen, da gibt es riesen Unterschiede.


    Bei der Aachen Münchener sollte ich für meinen 1200 € zahlen und bei der Concordia zahle ich aktuell 501,18 € im Jahr für Haftpflicht (35%) und Vollkasko (45%).
    Allerdings sind da Kundenbonus und 10% Landwirtschaftsrabatt mit drin.


    Also vergleichen lohnt sich auf jedefall.


    Ach ja habe ich ganz vergessen, ich habe meinen Ablasten lassen auf 995 Kg Zuladung. Damit läuft er im Werksverkehr als LKW bis 1,0 to Nutzlast.

  • Hi, da gibts wirklich riesen unterschiede.


    ich habe SF9 und bei HUk zB. wäre LKW als lieferwagen bis SF3 versichert.
    Kostet mit VK schlappe 1946,- €


    Selbiges bei der HDI als Lieferwagen bis SF10 nur 1400,-



    Bei der Suche im Netz hab ich dann den gefunden LKW VERSICHERUNGSFUZZI


    Der ist zufällig hier in der Nähe.


    Versichert mir über die AXA mit SF9 ( einstufung bis 10 )
    mit TK 150,- und VK 500,- den Dicken für schlappe 844,-

  • Zitat

    Original von zenterfon

    Zitat

    Darfste doch auch so zu Sport und Freizeitzwecken!


    Leider nur mit Ausnahmegenehmigung (Sonntags Fahrverbot für LKW`s) und die Kostet ca. 175 Euro pro Jahr. Bin bei Stuttgart erwischt worden mit Anhänger. Ich dachte auch das das erst ab 7,5 T zählt. Da aber ein Anhänger am Pickup ist, zählt das Ganze dann als Gespann und da gilt die 7,5 T Regel nicht. Auch ein Golf der eine LKW Zulassung hat (früher Postwagen ohne Rückbank), darf mit Anhänger Sonntags nicht fahren.


    Bei uns in Bayern: Das Sonn- und Feiertagsverbot gilt nicht für: - Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen - Fahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar gehören (z.B. Schaustellerfahrzeuge) - selbstfahrende Arbeitsmaschinen - Einsatzfahrten von Bergung-, Abschlepp- und Reparaturfahrzeugen - Wohnwagenanhänger und Anhänger, die zu Sport- und Freizeitzwecken hinter Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 to - Beförderungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen zur jeweiligen Erntezeit In den genannten Fällen entfällt die Ausnahmegenehmgigung, weil die Transporte gesetzlich freigestellt sind


    Als LKW Versichert 720 incl. Vollkasko im Jahr.


  • Hier ein Auszug aus einem Schreiben des AvD vor 9 Monaten:


    Zitat

    Die Situation stellt sich demnach zur Zeit wie folgt dar: Dürfen die in Frage stehenden LKW und Gespanne beispielsweise in Bayern oder Mecklenburg-Vorpommern an Sonn- und Feiertagen bedenkenlos unterwegs sein, droht den Fahrern in Hessen, Rheinland-Pfalz oder Thüringen wiederum ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen das Sonntagsfahrverbot. Denn in den genannten und weiteren vier Bundesländern dürfen solche Kfz sonntags nur mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung (gemäß § 46 Absatz 1 Nr. 7 StVO) unterwegs sein. Hinzu kommt, dass die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Ländern nach behördeninternen Erhebungen und Recherchen des AvD von der Möglichkeit, eine kostenpflichtige Ausnahmegenehmigung zu erteilen, in höchst unterschiedlichem Umfang Gebrauch machen.


    Deutschland wie es leibt und lebt... :wand:

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • ...also meiner wurde gleich bei übergabe noch zum PKW umgeschrieben, war kein problem - und das ohne abdeckung, hardtop oder sonstiges.


    im fahrzeugbrief unter Pos. 5 : Geländefz. Pers. Bef.


    mittlerweile fahre ich allerdings fast nur mehr mit hardtop

  • Gilt einheitlich in Deutschland.
    Fzg. unter 3,5 to auch LLKW dürfen PRIVAT und zu SPORTZWECKEN an Sonn und Feiertagen Anhänger hinter diesen Fahrzeugen ziehen.........!
    Wer ADAC Mitglied ist findet dies auf der ADAC HP.

  • Zitat

    Original von Benny-201
    Naja stimmt so nicht ganz...
    Zu Sport und LoF Zwecken ja, aber generell Privat nicht...
    Da wird das Gespann wie ein "Echter LKW" gesehn...


    Also Fahrverbot


    Ja, Anhänger auf Trailer etc. geht damit nicht, außer es ist in der Tat ein Rennwagen / Stockcar etc. auf dem Trailer.


    Aber es wäre interessant wenn Harley den Text mal posten könnte. Denn der Textausschnitt den ich eingestellt habe ist ja recht aktuell und da war es eben noch nicht generell in ganz Deutschland erlaubt Sonntags mit Pickup und Sportanhänger zu fahren.

    Ich bin ein Deutscher und noch dazu ein Westerwälder; das will soviel heißen wie zwei Deutsche!
    Peter Melander Graf von Holzappel

  • Der ADAC-Text behauptet das zwar pauschal, wiederspricht sich aber im Weiteren bei der Auflistung der LKW-Fahrverbote.
    Ich wäre vorsichtig mich darauf berufen zu wollen, so lang die STVO nicht entsprechend angepasst wurde.
    Die Bundesverkehrsminister hatten sich zwar drauf geeinigt, das muß aber in jedem Bundesland noch umgesetzt werden.


    Siehr: http://www.kfz-auskunft.de/news/8257.html


    Zitat

    Es gab bereits mehrere Anläufe, eine bundeseinheitliche Ausnahmeregelung für Gespannfahrer mit Wohn- und Sportanhängern vom Sonntagsfahrverbot zu schaffen. Sowohl die Verkehrsministerkonferenz der Bundesländer als auch zuletzt der Bundesrat haben sich damit beschäftigt. Ergebnis der Verkehrsministerkonferenz im Jahre 2007 ist, dass es den Bundesländern überlassen bleiben soll, im Erlasswege abweichend von der derzeitigen Regelung in der Straßenverkehrsordnung eine Ausnahme vom Sonntagsfahrverbot für bestimmte Kfz und Gespanne zuzulassen, ohne dass kostenpflichtige Einzelgenehmigungen beantragt werden müssen. Nachteil ist nach Einschätzung des AvD, dass nicht alle Bundesländer einen entsprechenden Erlass umgesetzt haben und insoweit bundesweit unterschiedliche Regelungen und damit ein erhebliches Maß an Rechtsunsicherheit für die Betroffenen bestehen.


    Eine generelle Freigabe für ganz "D" gibts also nicht!
    Der §30 STVO sieht erst mal so aus:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__30.html


    Es ist Ländersache und bis lang nicht in allen Ländern umgesetzt.
    Bis lang konnten die Straßenverkehrsbehörden der jeweiligen Länder nach §46 Ausnahmen erteilen:
    http://www.gesetze-im-internet.de/stvo/__46.html


    Bei Kontrollen wird wohl nur helfen, sich dumm zu stellen und auf Milde zu hoffen.
    Vorausgesetzt natürlich der AH ist ein WoWa oder sonstiger Hänger zu "sportzwecken". ;)

  • Die Frage wäre jetzt hier, wann ist ein Anhänger ein Sportanhänger. Gilt hier nur der Boots.- oder Motorrad-Anhänger, oder auch der normale Kasten- Anhänger wenn er z.B. mit Tauchgerödel beladen ist.

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