§1 des BPräsRuhebezG besagt:
Zitat
Scheidet der Bundespräsident mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Gründen aus seinem Amt aus, so erhält er einen Ehrensold in Höhe der Amtsbezüge mit Ausnahme der Aufwandsgelder.
Ist er Eurer Meinung nach aus politischen oder gesundheitlichen Gründen ausgeschieden?
Dann JA
Ist er Eurer Meinung nach aus persönlichen (bzw. anderweitigen) Gründen ausgeschieden?
Dann NEIN