Paulchens Stress mit der Rennleitung bekommt weitere nachwirkungen...
Paulchen war mit dem Fahrzeug von Muttern Paulchen in B unterwegs (Muttern wohnt in A)
wärend Paulchen in B unterwegs war tretten defekte am Wagen auf... auspuff undicht.
Da Paulchen muttern nix sagte und mutter in A wohnt wusste sie nix von dem Mangel, und konnte auch nicht das fahrzeug prüfen ob es sich in i.o. zustand befindet.
jetz wurde paulchen von der rennleitung angehalten in der zeit in der er in B unterwegs war kurz nach auftretten des mangels.
(was ja bei dem mangel begründet und i.o. ist und ein mängel schein gerechtfertigt. wobei auch um diskussionen zu vermeiden paulchen bereits zwischen kontrolle und entdecken des defektes den erhalt eines neuen teiles in die wege geleitet hatte es nur noch nicht da war)
so, nun soll muttern von paulchen 3 Punkte bekommen und eine horrente strafe zahlen.
kann sie nun angeben das das fahrzeug vom nutzer für einen nachweislichen zeitraum ausserhalt ihres zugriffes genutzt wurde und die über den mangel nicht informiert wurde die punkte abwenden? zur zeit der übergabe von halter an den fahrer war das kfz 1a i.o. und des auftretten des defektes war wärend sie das fahrzeug nicht kontolieren konnte aufgrund der entfernung. ergo sie wurde von dem mangel nicht informiert und ohne von dessem zu wissen konnte sie nicht verhindern das trotz dessem ihr kfz weiter bewegt wurde.
der nutzer würde diese tatsache auch bestätigen, um sie zu entlasten.