Hallo,
Folgender Sachverhalt:
Peter hat ein Grundstück mit Einfahrt. Es handelt sich um eine Doppeleinfahrt - direkt daneben ist einanderes Grundstück, was an den zweiten Teil der Einfahrt angeschlossen ist.
Die Straße entlang schauend kann man rechts parken, dann kommt rechts die Doppeleinfahrt, bei der Peters Einfahrt zuerst, dann die andere Einfahrt drankommt.
Gegenüber der Doppeleinfahrt ist genau auf der andere Straßenseite auch eine Doppeleinfahrt.
Franz parkt sein Auto direkt vor Peters Einfahrt, so dicht wie möglich. Peter passt das nicht und fordert Franz dazu auf, sein Auto nicht so weit in seine Auffahrt zu stellen.
Peter sagt, dass Franz sonst damit rechnen muss, dass etwas passiert.
Franz ist der Meinung, er darf sein Auto so abstellen. Die Reifen seines Fahrzeugs stehen hinter Beginn des abgesenkten Bordsteins und die Fahrzeugfront steht deutlich sichtbar hinter dem durch die Eckmauern der Einfahrt eingegrenzten Bereich.
Wie weit muss Franz sein Auto von der Einfahrt entfernt abstellen und was kann man zu der Aussage von Peter sagen, das Franz damit rechnen muss, dass irgendwas passiert?
EDIT: Mit "hinter" meine ich außerhalb des absenkten Bordsteins und außerhalb des nutzbaren Teils der Ausfahrt.