[lexicon]StVO[/lexicon] gilt für alle, Güterbeförderung kann man auch als Privater da man ja ein Gut befördert sei es nur Brennholz
Hi ,
dann müssten wir ja alle eine Tachoscheibe schreiben; ich denke da gibt es sehr wohl einen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich.
Wir haben einen Ducato mit über 2,8t zGG. und mit dem fahren wir einmal in der Woche zum Großmarkt und alle 3 Wochen auf Italien zum Einkaufen.
Da dort kein Gerät zum auslesen einer Fahrerkarte eingebaut ist und auch kein Fahrtenschreiber müssen wir einen Vordruck ausfüllen der mit einer Tachoscheibe Ähnlichkeit hat, aber nur wenn wir gewerblich unterwegs sind. Bei Privatfahrten gilt das nicht.
Der große Witz an der Sache ist der das ein Fahrzeug bis 7,49t am Sonntag gewerblich fahren darf, ein Pickup aber privat keinen Hänger ziehen kann.
Typisch Deutsch.