PKW statt LKW Zulassung; was besonderes beim KC ?

Es gibt 42 Antworten in diesem Thema, welches 7.891 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Skippy.

  • [lexicon]StVO[/lexicon] gilt für alle, Güterbeförderung kann man auch als Privater da man ja ein Gut befördert sei es nur Brennholz



    Hi ,


    dann müssten wir ja alle eine Tachoscheibe schreiben; ich denke da gibt es sehr wohl einen Unterschied zwischen Privat und Gewerblich.


    Wir haben einen Ducato mit über 2,8t zGG. und mit dem fahren wir einmal in der Woche zum Großmarkt und alle 3 Wochen auf Italien zum Einkaufen.


    Da dort kein Gerät zum auslesen einer Fahrerkarte eingebaut ist und auch kein Fahrtenschreiber müssen wir einen Vordruck ausfüllen der mit einer Tachoscheibe Ähnlichkeit hat, aber nur wenn wir gewerblich unterwegs sind. Bei Privatfahrten gilt das nicht.


    Der große Witz an der Sache ist der das ein Fahrzeug bis 7,49t am Sonntag gewerblich fahren darf, ein Pickup aber privat keinen Hänger ziehen kann.


    Typisch Deutsch.

  • Ich frage mich woher die IHK Stuttgart die Grenze von 2,8 to her hat. Weder in der [lexicon]StVO[/lexicon] noch in der PBefG ist eine Gewichtsgrenze festgelegt.
    Ich hab es mit Wohnwagen in den letzten Jahren auch einfach riskiert und bin nicht angehalten worden. Aber das muss jeder mit sich selber ausmachen. Und wenn in den Papieren "PKW" steht würd ich es erst recht darauf ankommen lassen.
    Man weiß ja bald nicht mehr wonach man sich richten soll.


    Gruss Reinhold

  • Ja genau das frag ich mich auch die ganze Zeit und ich denke die verwechseln etwas nachdem ich mir den Text noch 20 mal durch gelesen und sämtlich § gewälzt habe, hab ich auch nicht's gefunden.


    Bis 2005 gabs ab 2,8T LKW Steuer ich vermute das die IHK irgendwie etwas vermischt, oder mehr weis als alle anderen. (heute ist das ja nicht mehr so mit den 2,8T und der Steuer)


    Dann bleibt nur noch der Satz: "Lastkraftwagen: Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind."


    Doppelkabiner haben auch Einrichtungen unteranderem Zurpunkte zum festmachen der Ladung somit dürfte man mit diesen auch nicht fahren.


    Die LKW Defintion ist einfach schwammig formuliert wenn ein Polizist schlechte Laune hat legt er es eben so aus wie er es gerne hätte.


    Am besten garnicht fahren da ist man auf der sichersten Seite.
    Oder mal nen Anwalt einschalten der dafür sorgt das die Defintion besser ausgearbeitet wird. (Kostet aber bestimmt wa)

  • Die [lexicon]StVO[/lexicon] gilt für alle (obwohl man auch das manchmal bezweifeln kann) aber das PBefG nicht. Der sachliche Geltungsbereich wird beschränkt auf den gewerblichen Verkehr (§1 PBefG). Also wenn Du Dein Brennholz ganz privat beförderst ist das kein Problem.


    Andernfalls würden ja auch normale PKW/Geländewagen/VW Busse mit einem zGG > 2,8t vom Fahrverbot betroffen.

  • Hi,



    Die LKW Defintion ist einfach schwammig formuliert wenn ein Polizist schlechte Laune hat legt er es eben so aus wie er es gerne hätte.

    sehe da die Gefahr eher bei einem Schadensfall oder Unfall mit Fremdbeteiligung weniger bei einer normalen Kontrolle


    Andernfalls würden ja auch normale PKW/Geländewagen/VW Busse mit einem zGG > 2,8t vom Fahrverbot betroffen.



    ganz genauso sehe ich das auch und wurde mir auch von der örtlichen Polizeidienststelle so bestätigt.




    Gruas Niki


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  • Also das soll jetzt heißen ich darf mit mein KC u. Anhänger mit nen Sofa drauf Sonntags/Feiertags fahren? (wenn er jetzt nicht grade in der Wekstatt mit Getriebeschaden steht)



    Ich ja ; da PKW-Zulassung .


    Für LKW (egal ob 40tonner, VW Bus oder Pickup mit LKW Zulassung) gilt weiterhin das Sonntagsfahrverbot mit Hänger. Egal ob Privat oder gewerblich , das ist ja der Blödsinn.


    Es ist nur so das nicht alles was über 2,8t kommt, automatisch ein LKW ist. Es kommt schon drauf an was in den Papieren steht.


    Gruas Niki

  • Letztens war da ein Bericht im Fernsehr. Da hat ein Privatmann mit PKW und Anhänger, sonntags für einen befreundeten Geschäftsmann so Bauteile Transportiert.


    Dem haben Sie auch ans Bein gepisst weil das als Gewerbliche Tour gegolten hat.


    Dachte immer mit PKW spielt das keine Pelle ob nur Privat oder nicht mit Hänger gefahren wird.

  • Hi,


    es ist natürlich immer auch ein wenig Auslegungssache der Beamten die vor einem stehen, aber gesetzlich gesehen dürfte da nix zu rütteln sein, wenn man am Sonntag mit einem PKW mit Hänger unterwegs ist.


    Zumindest habe ich nix davon in der [lexicon]StVO[/lexicon] gelesen , da ist immer nur vom "LKW" die Rede.


    Lustiger weiße wissen unsere Sherrifs oft selbst nicht genau bescheid ich hab unabhängig von zwei Beamten zwei verschiedene aussagen gehört. :mmmm:


    Also besteht irgendwie immer eine 50:50 Chance :thumbup: das man einen erwischt der nicht so viel Ahnung hat :lachwalzen:



    Gruas Niki

  • Hi Niki


    Eigentlich ja, den der KC ist zulassungs- und steuertechnisch immer ein LKW. Ich sehe den Vorteil in der Steuer (185,-€). Versicherung bei mir (LKW mit Vollkasko) im Jahr ca. 660,-€. Das ist OK.


    Tom


    OK....das ist mich völlig neu! Ich zacker hier schon seit Wochen mit dem Finazamt rum, damit mein Navara KC als LKW eingestuft und versteuert wird. Auch zulassungsrechtlich ist er ein LKW, aber der Sachbearbeiter beim Finanzamt will es irgendwie nicht einsehen. Ich habe hinten sogar noch ein Zurrsystem und keine Aluabdeckung der Ladaraumwanne. Ebenso nutze ich das Fahrzeug in unserem Handwerksbetrieb zum Palettentransport, auf schwierigem Gelände und sie Hänger über 2,8t damit. Privat fahre ich einen Audi S6, aber das hilft alles nichts.


    Lt. Finanzamt soll er weiterhin ein PKW bei der Besteurung bleiben.


    Gründe gegen den LKW wären, das bei der Nutzlast von über 1000kg durch Abzug von 4 Insassen auf einen max. Zulasung von ca. 780 kg kommt und das zu wenig wäre. Ebenso wäre er zu schnell mit seinen 190km/h und die Ladefläche wäre nicht unwesentlich größer wie die Fahrgastzelle.


    Irgendwie ist das alles komsich.


    Hatt da jemand von Euch einen Tipp, wie ich das gute Stück als LKW versteuert bekomme?


    Grüße Marcus

  • Hallo Markus


    Das ist schon sehr komisch! Der KC ist steuerlich ein LKW, keine Ahnung was der Beamte da faselt - der ist offensichtlich vollkommen unterbelichtet! Punkt!


    Anzahl der Sitzplätze: 2 (siehe S.1) - die Notsitze sind in der Zulassung garnicht erwähnt!


    Ladefläche ist länger als der Innenraum!


    Und damit ist das ein LKW!!! Aber sowas von!


    Ich rate Dir, geh zum Chef im FA. Die Fakten stehen fest, und nur weil ein "Beamter" hier mit maximaler Inkompetenz glänzt, solltest Du Dich nicht damit abfinden müssen, das Dein LKW als PKW versteuert wird!


    Viel Erfolg...


    Tom

  • Hi,


    da geb ich dem Tom voll und ganz Recht.


    Mir wurde vom Finanzamt bestätigt das mein KC ohne Probleme zum LKW zurück umgeschrieben werden kann und dann auch als solcher versteuert wird.


    Du könntest ja auch deinen/irgendeinen Nissan Händler mit einbeziehen der dir evtl. was offizielles vom Hersteller ausdrucken kann.


    Oder wie Tom schon sagte "weiter oben" beschweren und die Fähigkeit deines Sachbearbeiters in Frage stellen.


    Gruas Niki

  • Hallo Tom,
    danke für die Info.


    Also ich habe jetzt mal in der EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC) nachgeschaut.


    Dort steht bei bei meinem Nissan Navara King Cab, Anzahlz der Sitzplätze: 4 - bei Anzahl der Türen steht dort: 4, 2(vorn), 2(hinten). Genau das hat der gute mann vom FA auch angesprochen und das, das die Zulassungsbehörde übermittelt hat, das das Fahrzeug von der Schlüsslung her ein PKW sei. Wo die Zulassung das her hat, weis ich selbst nicht.....


    Mir ist das alles sehr sehr komisch, da auch unter Art des Aufbaus: BA LASTKRAKTWAGEN und im Fahrzeugbrief unter:


    Fahrzeugklasse: N1
    Art des Aufbaus: BA
    Kennzeichnung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus: Fz. zur Gü. bef. bis 3,5 T Lastkraftwagen


    steht.


    Außerdem habe ich "KEINE" Laderaumabdeckung, nutze das Fahrzeug geschäftlich für Materialtransporte und schwere Hängerlasten mit 2,8t usw.. Also auch von der Nutzung spricht hier alles für einen LKW.


    Der FA-Beamte hat mir ebenso mitgeteilt, das er auch mit seinem vorgesetzten drüber gesprochen hat und somit alle Kriterien für einen PKW sprechen würden. Klar ist auch die Pritsche mit 1,86 cm ca. 15 cm länger anls das Maß von dem Kupplungspedal bis zur hinteren Innenraumwand und auch die Ladefläche ist mehr wie 50% der gesamten Nutzfläche, aber das interessiert die Herren leider nicht.


    Es heisst immer, die Maße müssten "wesentlich" größer sein, die max. Zuladung ist unter Abzug der Sitzpläte, also der 4 Personen (je 68kg), "nicht min. 30%" des Gesamtmasse, das Fahrzeug wäre zu mit 180 km/h zu schnell und und und und


    Der Nissanhändler sagt auch das er als LKW versteuert werden kann....


    Vielleicht kannst du mir oder ein Dritter hier noch weitere Hilfestellungen oder Informationen geben.....!!!


    Besten Dank.


    Grüße
    Marcus ?(

  • Oje...der Kampf gegen inkompetentes FA-Gesindel.....mein Beileid!


    Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, und ich würde den Kampf aber trotzdem nicht aufgeben! Es ist ein LKW, ob da ein Hardtop/Laderaumabdeckung drauf ist, spielt keine Rolle. Maximal in der Versicherung: geschlossener Kasten oder offener Kasten! Aber auch das "zieht" nicht, da die "Abdeckungen" ein Zubehörteil darstellen und JEDERZEIT wieder entfernt werden können, ohne das am eigentlichen Fahrzeug eine Veränderung vorgenommen wird! Das wollte ich nochmal ergänzend klarstellen.
    Das schlimme in unserem Staat ist, das Ämter und Behörden vollgestopft sind mit unwissenden Idioten (mit fetter Staatskohle) und die scheinbar machen können was sie wollen! Das ist der eigentliche Skandal!


    Zum Punkt "wesentlich größer" - wieder so eine Begrifflichkeit, die der geneigte Beamte hier schön ausnutzt! Laderaum ist größer, ab "wesentlich" oder nicht - spielt keine Rolex! Damit ist es ein LKW - punkt - fakt - oder wie Gasgerd sagen würde: BASTA! :D


    Wie schnell "dein Laster" fährt - spielt garkeine Rolle! Dazu gibt es nämlcih garkeine Aussagen! "Man" sucht wohl händeringend nach weiteren Argumenten....mehr ist das nicht.


    Bleib drann, dein Laster ist ein LKW und nichts anderes! :D


    Wenn es hilf, kannste nen Scann von meiner Zulassung bekommen.... ;)



    Tom

  • Bevor hier noch zur Lynchjustiz aufgerufen wird...


    Ich sehe da zwei Möglichkeiten:


    1. Man verständigt sich mit dem Finanzamt wie der KC denn aussehen muss, damit er ein schöner LKW wird. Vielleicht durch entfernen der Notsitze und Gurte. Ich glaube das hatten wir hier schon einmal.


    2. Der offizielle Weg, d.h. Steuerbescheid, dann Einspruch. Die Kriterien für einen LKW sind schon alle angesprochen worden. Dem Finanzamt steht bei der Einstufung ein Ermessenspielraum zu (da nutzt weder Punkt, Fakt, oder Basta). Allerdings muss so ein Ermessen fehlerfrei ausgeübt werden und im Steuerrecht heißt das u.a. die "Gleichmäßigkeit der Besteuerung" muss gesichert sein (habe i c h mir nicht ausgedacht, guckst Du Wikipedia); übertragen auf den Fall kann es nicht sein, dass das Finanzamt A aus dem Dicken einen LKW macht und FA B einen PKW. Also würde ich versuchen Beispielsfälle zu sammeln, bei denen der vergleichbare KC (Modell, Sitzanzahl, usw.) als LKW versteuert wurde. Einen Einspruch kann man auch erst einmal einlegen und die Begründung nachreichen.


    Grüße!
    Roland

  • Oje...der Kampf gegen inkompetentes FA-Gesindel.....mein Beileid!

    die erste Straftat: Beleidigung


    Da kann ich nur mit dem Kopf schütteln, und ich würde den Kampf aber trotzdem nicht aufgeben! Es ist ein LKW, ob da ein Hardtop/Laderaumabdeckung drauf ist, spielt keine Rolle. Maximal in der Versicherung: geschlossener Kasten oder offener Kasten! Aber auch das "zieht" nicht, da die "Abdeckungen" ein Zubehörteil darstellen und JEDERZEIT wieder entfernt werden können, ohne das am eigentlichen Fahrzeug eine Veränderung vorgenommen wird! Das wollte ich nochmal ergänzend klarstellen.
    Das schlimme in unserem Staat ist, das Ämter und Behörden vollgestopft sind mit unwissenden Idioten (mit fetter Staatskohle) und die scheinbar machen können was sie wollen! Das ist der eigentliche Skandal!

    die zweite Straftat: Beleidigung

    Zum Punkt "wesentlich größer" - wieder so eine Begrifflichkeit, die der geneigte Beamte hier schön ausnutzt! Laderaum ist größer, ab "wesentlich" oder nicht - spielt keine Rolex! Damit ist es ein LKW - punkt - fakt - oder wie Gasgerd sagen würde: BASTA! :D

    das Wort hierzu heißt "Ermessen" und ist als Tei des deutschen Verwaltungsrechts schon seit Jahrzehnten üblich

    Wie schnell "dein Laster" fährt - spielt garkeine Rolle! Dazu gibt es nämlcih garkeine Aussagen! "Man" sucht wohl händeringend nach weiteren Argumenten....mehr ist das nicht.

    Argumente = "Begründung" des Verwaltungsaktes und somit wiederum Standard und sogar vorgeschrieben im Verwaltungsrecht


    Bleib drann, dein Laster ist ein LKW und nichts anderes! :D

    nein, seiner ist gem. EU - Vergleichsbescheinigung und Schlüssel im Schein ein PKW. Sagt er doch selbst...


    Das schlimme in unserem Staat ist, das Ämter und Behörden vollgestopft sind mit unwissenden Idioten (mit fetter Staatskohle) und die scheinbar machen können was sie wollen! Das ist der eigentliche Skandal!

    die dritte Straftat: Beleidigung



    Also ich würde mir mal Gedanken darüber machen, ob man in einem ÖFFENTLICHEN Forum zu wiederholten Beleidigungen und somit Straftaten greifen muss. Übrigens: eine Vielzahl von Pickups wird von ( Polizei - ) Beamten mit fetter Staatskohle gefahren, die hier auch angemeldet sind... Aber das stört den mündigen (Wut-) Bürger ja sowieso nicht. Also, bis die Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter im Strafverfahren im Briefkasten liegt.


    Gruß...

  • Hallo


    Lassen wir doch die Kirche im Dorf.

    Also ich würde mir mal Gedanken darüber machen, ob man in einem ÖFFENTLICHEN Forum zu wiederholten Beleidigungen und somit Straftaten greifen muss. Übrigens: eine Vielzahl von Pickups wird von ( Polizei - ) Beamten mit fetter Staatskohle gefahren, die hier auch angemeldet sind... Aber das stört den mündigen (Wut-) Bürger ja sowieso nicht. Also, bis die Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter im Strafverfahren im Briefkasten liegt.

    Damit hat Flo Klein nicht ganz unrecht, aber das dann gleich als Straftat zu sehen. Beim FA und der Rennleitung ( das ist nicht als Beleidigung zu verstehen sondern als Geflügeltes Wort) arbeiten auch nur Menschen die nicht alles Wissen, dazu hat die [lexicon]StVO[/lexicon] und STVZO zuviele Ausnahmen von der Ausnahme.


    Der Fa Angestellte (das sind vielfach keine Beamten mehr) hat sich an 4 Türen und 4 Sitzplätzen Orientiert, wie geschrieben. Stell dein KC vor und frag ihn mal wo die Hinteren Türen und Sitze sind oder zum TÜV oder änliches und lass deine Hinteren Türen umschreiben gegen Klappbare Seitenwand. Die hinteren Sitze als Notsitze. Dann zum FA. Vieleicht findest du noch jemannd der dir Briefkopie samt Foto überlasst wo dein KC klar als LKW eingestuft ist, Thema Schlüsselnummer.
    Für mich wäre es egal ob PKW oder LKW, rechnen muß es sich. Mein alter [lexicon]D22[/lexicon] ist LKW, deshalb liege ich mit dem alten Diesel bei ca 500€ im Jahr zusammen.

  • Man mag über das Vokabular streiten, aber ich streite nicht über den Punkt, dass es dem Finanzamtsmoppel, mit dem ich diesgebüglich diskutiert habe, sichtlichen Spaß gemacht hat, dass er doch einen Weg gefunden hat, dem Bürger das Geld aus der Tasche zu ziehen. Die Hähme war unverkennbar. Dazu kommt für mich, dass dieser Punkt "Auslegung" im grunde genommen Tüt und Tor aufhält für solche Spielchen und im Grunde genommen mit dem Wort "Willkür" weitaus treffender bezeichnet wäre. Man stelle sich einen Autofahrer vor, der sich auf einer innerstädtischen 4-Spurigen Strasse befindet und dort 200 rast, weil er sich auf den "Standpunkt" stellt, diese Strasse wäre eine Autobahn und es sei ihm egal, was da in irgendwelchen amtlichen Papieren, Bezeichnungen stünde. Oder drehen wir den Spieß mal um: Ein Polizist holt und von der Autobahn, weil wir 200 gefahren sind und schreibt nun ne Knolle, weil er sich auf den "Standpunkt" stellt, dies wäre für ihn aus den und den Gründen doch keine Autobahn. Was bedeutet "Auslegung" und "Standpunkt" übersetzt? Da wo ich gerade hin will, bieg ich mir das Recht so, wie ich es gerne hätte und wenn das anderswo anders bekundet ist, ist mir das scheißegal. Das, lieber Flo Klein, solltest Du auch mal bedenken, bevor Du diese Willkür auch noch verteidigst als übliche Vorgehensweise von Behörden. Leider macht der Staat da zuviel Kasse mit, womit er dann auch wieder Geld hat, diesen Wasserkopfapperat auch noch zu bezahlen. Nur so am Rande: Mein Finanzamt merkt umgehend, wenn man keine Einkommenerklärung ab gibt und droht drakonische Strafen an. Mein Finanzamt stellt recht schnell fest, wenn ich Geld zu bezahlen habe und bedient sich auch umgehend. Stellt aber mein Finanzamt fest, dass ich Geld zurück bekomme, bekomm ich seit Jahren gesagt, das könne durchaus 9 Monate dauern, bis es bearbeitet sei. Das ist Willkür und ich denke nicht, dass wir Staatsdiener, die so agieren auch noch verteidigen sollten. Denen gehört auf die Finger geklopft. Rein verbal und innerhalb bestehender Gesetze. Oder man legt die halt für sich aus. Vielleicht hat der User das ja auch nur getan? :rolleyes:


    Das Wort "Ironie" lässt sich am besten durch 15-jährige Mütter definieren, die Schutzhüllen für ihre I-Phones haben

  • Hallo Diddl


    Recht biegen ist nu völliger blödsinn. Mit Auslegung ist noch lange nicht Tür und Tor geöfnet. Wenn du Probleme mit einer Behörde hast dann such dir die Verordnungen und Gesetze die auf deinen Fall anzuwenden sind und lege sie der Behörde vor. Wenn dann dein Sachbearbeiter meint ich Endscheide weil ich hier sitze dann bleibt noch die Beschwerde und Klage.
    Der FA Angestellte hat sich an Verordnungen und Gesetze zu halten und kann dir deswegen kein Geld aus der Tasche ziehen, das kann nur der Gesetzgeber der die Verordnung erlässt. Schlag sie mit Ihren Mitteln, wie schon gesagt, such dir die passenden Verordnungen und Gesetze.
    Mit Sicherheit hast du Recht. Soll das FA zahlen dann dauerts lange, bekommen sie was dann holen sie es vom Konto. Das ist so vom Gesetzgeber veranlasst, nicht von deinem FA.
    Wenn Du den Behörden auf die Finger klopfen willst dann siehe oben. Verbal hilft das keinem, schon garnicht dem der hier Probleme hat.
    Fakten, z.b. Gesetze und Verordnungen, helfen sicher besser. Man könnte auch sagen: Eine Stichhaltige Argumentation. "Mit aber woanders" und "Ich habe gehört" erreichst du nichts.


    Diese Diskusion geht aber ganz am Thema vorbei.


    Randbemerkung: Ich bin kein treuer Bürger der der Obrigkeit hinterherrennt wie ein Lemming.