Fragen zu der Zusatzscheinwerfermontage

Es gibt 31 Antworten in diesem Thema, welches 4.015 mal aufgerufen wurde. Der letzte Beitrag () ist von Muddy.

  • Hallo alle zusammen,


    ich hoffe dass nicht schon jemand folgende Frage gestellt hat, hab mir jedoch nen Wolf gesucht und nichts passendes gefunden.


    Es geht halt darum dass ich mir dank dem bescheidenen Xenon Licht ein Paar Zusatzfernscheinwerfer anbauen will. Das ganze soll jedoch ohne Bügel passieren ist das möglich? Habe schon was von den Lampenhalter von Michalis gelesen und werde aber nicht so richtig schlau daraus, wo und wie werden die befestigt. Hat jemand die verbaut und kann mir vielleicht anhand eines Bildes zeigen wie die aussehen?


    Das wars es mal fürs erste.


    mfg,
    Marc

  • Hallo,


    Ich habe meine direkt auf den Stossfänger geschraubt. Jeweils ein Loch gebohrt und ne schöne große Scheibe drunter. Sieht gut aus und hält sehr gut.
    Ich muss mal mein Profilfoto erneuern....


    Grüße!

    • Offizieller Beitrag

    pass aber auf, dass du das auch darfst !
    Auf deinen originalen Scheinwerfern steht irgendwo eine Ref Zahl drauf..
    die Lichtleitzahl ...
    bei Xenon könnte die schon ziemlich hoch sein, so dass du nichtmal zusätzliche Fernscheinwerfer anbauen darfst !
    alle 4 Scheinwerfer Ref´s 2x original + 2x Zusatz dürfen zusammengezählt Ref75 nicht überschreiten..


    Ich befürchte /vermute, das deine Xenons schon ne Ref haben, die die 75 ziemlich ausreizen ...


    berichte mal, was draufsteht....
    bei mir stehts wenn man die Motorhaube aufmacht und dann innen ans Scheinwerfergehäuse schaut auf nem weissen Aufkleber...


    Ob du das dann illegalerweise trotzdem machst, iss mir egal :D
    nur dem TÜV onkel gefällt das nicht ;)


    zum Anbau ... ich denke auch, wenn du ordentliche Karosseriescheiben beidseitig beilegst, könnte die Plastik Stoßstange das schon abkönnen....


    alternativ könnte man vieleicht durch die Stoßstange n Loch bohren und ein Gewinde in das eIgentliche Stoßstangenrohr schneiden .. und die Scheinwerfer da befestigen ????



    MfG da Patrick

  • Hey,


    Davon höre ich jetzt zum ersten mal! Die Scheinwerfer waren mal auf nem Bügel montiert. Den hatte der Händler dem Vorbesitzer angebaut.
    Ich habe den verkauft und nur die Scheinwerfer dran. Gab noch nie Beschwerden.


    Immer wieder was neues.....

    • Offizieller Beitrag

    Doch da hab ich mich richtig intensiv informiert !!


    Aber bei so nem Scheinwerferumbau, sollte auch wirklich alles passen... ist ja nicht gerade unauffällig ;)


    Es gibt wirklich für jedes noch so kleine Lämpchen am Fahrzeug spezielle Regelungen Anbauvorschriften, wie Hell, wie weit vom Fahrzeugumriss wie hoch maximal wietief,...... bla usw..... es ist nicht einfach da durchzublicken !!


    Fernscheinwerfer sind da noch die Harmlosesten Gefährten :D


    MfG da Patrick

    • Offizieller Beitrag

    Alles was schön ist ist in DE ja bekanntlich nicht erlaubt ...
    ... deswegen sind meine Scheinwerfer auf dem Dach ja auch Arbeitsscheinwerfer, gehen nur mit einem Extra Schalter an und nicht automatisch mit dem Fernlicht an bzw aus

    • Offizieller Beitrag

    naja fast !!


    Es ist einiges erlaubt, man muss nur wissen, wie die Regeln sind und was man beachten muss.....
    deine Scheinwerfer sind ja so wie sie jetzt sind auch erlaubt ;)


    Aber keine Angst mich regt diese Gesetzeswut schon auch auf :D ...


    Hilft aber nix!


    Machen wir das beste draus....


    Schau unsere Autos an ... klappt doch :Bier:


    Das schlimme ist, dass sich viele TÜV Prüfer / Polizisten auch nicht auskennen!!
    Dann wird dir erzählt, dass du es so und so machen musst, obwohl das garnicht stimmt....

    • Offizieller Beitrag

    Ich hätte die Scheinwerfer und noch mehr Licht schon gerne in Gebrauch, genau wie nen vernünftigen Frontbügel wie es sie früher gab

    • Offizieller Beitrag

    auch interessant... gerade im X-Trailbereich gesehen....


    http://www.eagleproducts.com.au/pdf/Unibar%20Brochure.pdf


    aber beim Ferkel dann warscheinlich eher zu tief ....

  • Vielen lieben dank ... genau so unauffällig in den unteren Lüftungsschlitz möchte ich meine auch einbauen.


    Die Sache mit der Refzahl schau ich mir mal an, jedoch da das Auto zum Luxemburger Tüv muss und da nix (oder ich habs nicht gefunden) in der lux. STVZO über diese Refzahl denke ich mal dass diese hier nicht zählt.


    Die Idee mit so einer Leiste fand ich auch nicht schlecht, jedoch denke ich dass diese hier als "Schutzbügel" zählt und dann ich diesen wierderum gegen einen Obulus von 240€ eintragen muss.


    mbg,
    Marc

  • Die Kennzahl ist 100, nicht 75.


    2 Fernlichtscheinwerfer sind vorgeschrieben und 2 zusätzliche erlaubt. Sie dürfen nur paarweise oder gleichzeitig einschaltbar sein und müssen alle gleichzeitig abblenden.


    Das Problem bei Arbeitsscheinwerfern ist, dass diese wärend der Fahrt nicht benutzt werden dürfen und die Dinger nicht bauartgenehmigt sein dürfen.

    • Offizieller Beitrag

    Das Problem bei Arbeitsscheinwerfern ist, dass diese wärend der Fahrt nicht benutzt werden dürfen und die Dinger nicht bauartgenehmigt sein dürfen.

    StVZO 52 (7) regelt den ersten Teil Deiner Aussage


    aber wo steht der teil mit dem "bauartgenehmigt" ?
    §22a Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile, enthält dieses Verbot nicht, schreibt dagegen vor welche bauartgenehmigt sein müssen

  • Die Antwort gibst Du dir eigentlich selber. Alle sonstigen lichttechnischen Einrichtungen aussen am Fahrzeug müssen bauartgenehmigt sein. Wenn dein Arbeitsscheinwerfer nun also bauartgenehmigt wäre, dann wäre ja gleichzeitig der Verwendungsbereich nicht eingehalten :)

    • Offizieller Beitrag

    Sorry ich verstehe bei besten Willen nicht worauf Du hinaus willst bzw wo Du das Problem bei Arbeitsscheinwerfern siehst, es klingt für mich so als wenn Du sagt das z.B. der Hella Comet FF 500 Ref 17.5 welcher ja eine Bauartgenehmigung als Fernscheinwerfer hat nicht als Arbeitsscheinwerfer benutzt werden darf.

  • So sieht es aus. Ein Scheinwerfer, der als Fernlicht bauartgenehmigt ist darf auch nur zu diesem Zweck eingesetzt werden.


    Rechtsquelle laut unserem LTE-Buch ist Erl. 40 zu § 19 StVZO.


    Was da aber genau drin steht, kann ich nicht sagen. Das Buch ist für uns verbindliche Arbeitsanweisung. Über Sinn und Unsinn dieser Sachen brauchen wir jetzt nicht sprechen :)
    Mir persönlich ist es auch egal, solange die Schaltung passt^^

  • Das Problem bei Arbeitsscheinwerfern ist, dass diese wärend der Fahrt nicht benutzt werden dürfen und die Dinger nicht bauartgenehmigt sein dürfen.

    StVZO 52 (7) regelt den ersten Teil "

    Zitat


    .......Arbeitsscheinwerfer dürfen nur dann eingeschaltet werden, wenn sie
    andere Verkehrsteilnehmer nicht blenden.


    Was ja für Fernscheiinwerfer eigentlich auch gilt..lol..ja ja unsere Regelwut beisst,sich manchmal,schon


    selber in den allerwertesten :O

  • ist doch ganz einfach..oder ich versuche es einfach begreiflich zu machen..
    Fahrlicht,Fernlichter,Stand oder Parklichter und Rückleuchten bedürfen immer einer Genehmigung..(ein E-Zeichen, sowie die Prüfnummer der lichttechnischen Zulassung 23R,28R usw..)
    die Aussage von ruhrgebeat in punkto Arbeitscheinwerfer ist nicht ganz richtig.
    er schrieb:"Das Problem bei Arbeitsscheinwerfern ist, dass diese wärend der Fahrt nicht benutzt werden dürfen und die Dinger nicht bauartgenehmigt sein dürfen."
    Arbeitscheinwerfer benötigen keine Prüf oder Bauartgenehmigung.Es können aber z.b. Fern,Nebelscheinwerfer als Arbeitsscheinwerfer eingesetzt werden.
    Wie gesagt..es existieren für deren Verwendung keine gesonderten Vorschriften.Somit ist es unerheblich ob die Streuscheibe eine e und r-nummer besitzt oder nicht.
    Arbeitsscheinwerfer dürfen halt (ohne Ausnahmegenehmigung) nur im Stand benutzt werden zum Ausleuchten einer Arbeitstelle (Zweckgebundene Verwendung)
    §52 (7) StVZO mal durchlesen...
    und das hier..es sei denn der TÜV hat hier was falsches Eingetragen und publiziert.. http://www.jokin.de/news/35/rueckleuchten.pdf


    Also @Jens..du darfst dir noch 10 Fernscheinwerfer aufs Dach nageln..als Arbeitscheinwerfer aber nur mit den bekannten auflagen des Einschaltens im Stand.. :]



    @kami...da wo keine lichttechnische spezielle verordung oder regelwerk greift gilt der gummiparagraph 1 der STVO...meine jetzt hier in bezug auf das blenden

  • abgedeckte scheinwerfer müßen halt trotzdem funktionieren..früher war das anders..
    aber mit der arbeitsscheinwerfer regelung kannste doch alles mal aufs dach machen..
    ob und wie und wann du sie einsetzt ist deine sache..(meine wer kontrolliert dich im wald wenn du alles an machst ?)
    ich weiß noch nicht mal ob es einen § gibt "missbräuchliche Benutzung von Arbeitsscheinwerfer"...ne...finde da mal nix auf die schnelle...
    denke der § 1 greift da möglicherweise..aber finde auch keine bußgeld-katalogisierung